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Pauschalvertrag - Preisminderung [K]

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  •  hektor
  •   Bronze-Award
  •  [K]
  •  [Kärnten]
13.1. - 17.1.2022
24 Antworten | 5 Autoren 24
24
Eine Frage zum Pauschalvertrag:
Können Vertragsleistungen, welche nicht ausgeführt wurden, betragsmindernd gegengerechnet werden? 

  •  hektor
  •   Bronze-Award
14.1.2022  (#21)

zitat..
MalcolmX schrieb: Wie hoch und wie stark? Bis zum 50er Ziegel rauf hätte ich gesagt 3000€, wenn es nur bis zur Bodenplatte gegangen wäre geht wohl auch weniger.

65cm hoch (Platte hat 60cm) -Es steht ausser Frage dass es gemacht gehört. 

zitat..
MalcolmX schrieb: Aber eventuell lässt sich ja auch aussen abdichten und dann zur Mauersperrbahn anschließen (die leider auch kein bisschen heraussteht)

Beim Mauervorsprung sind im Bereich vom Fixglasfenster während der Rohbauphase  einige 50´er Ziegel ausgebrochen. Diese wurden auf Grund der Parabethhöhe von 47cm auf 12cm Höhe zugeschnitten. Im Klartext stehen diese nun 12cm über die 38´er Ziege hervor, -die ausgebrochenen Ziegel wurden damals nur geklebt und nicht ausgetauscht.
- Kann ich auf Erneuerung bestehen?

zitat..
chrismo schrieb: Kann man auf dem Foto nur schwer erkennen, aber aufgrund der Farbe und Struktur würde ich auf XPS tippen (wir hatten XPS-Platten von Fibran, die genau so aussahen) - was OK wäre.

Stimmt es sind Fibran XPS S 300-L

zitat..
chrismo schrieb: Wisst ihr schon, wer die Fassade machen wird? Wenn ihr nicht zusätzlich jemanden reinholen wollt, der sich das Detail mal ansieht, würde ich dem Fassader die Bilder schicken, da das ja dann seine Schnittstelle betrifft.

Der Fassader würde mit EPS Platten hochdämmen. 

 


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
14.1.2022  (#22)
Hoffentlich den passenden EPS Perimeter/Sockelplatten und nicht mit Fassadenplatten.

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  •  hektor
  •   Bronze-Award
14.1.2022  (#23)

zitat..
MalcolmX schrieb: Hoffentlich den passenden EPS Perimeter/Sockelplatten und nicht mit Fassadenplatten.

EPS-P Dämmplatten inkl. PH Profil. 12cm mit Murisol BD 2K Zweikomponentige
Bitumendickbeschichtung wurde dafür angeboten.

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  •  herbiw
  •   Bronze-Award
17.1.2022  (#24)
Du vermischt hier einige Sachen.

Aber zum Threadtitel: Es kommt auch drauf an WARUM es nicht gemacht wurde.

Extrembeispiele:
Wenn er z.B. mit der Mannschaft hier ist um "Fundamente für Terrassen und Schiebetor" herzustellen und du sagst: "Will ich doch nicht", schaut es anders aus, als wenn er sagt, dass es sich z.B: zeitlich nicht für hin ausgeht.
Bei Variante 1 kann er sagen, dass er alles vor Ort hatte, Material wieder wegführen hat müssen und die Arbeiter nix tun haben können wird er dir einen sehr geringen Betrag ggf. erstatt.
Bei Variante 2 könnte es theoretisch bis zu der Summe sein die es durch wen anderen kostet - wenn man sich drauf einigt.

In der Regel würde ich zu dem Zeitpunkt wo ich gemeinsam beschließe, dass eine Leistung nicht erbracht wird auch festlegen wie es sich mit den dazugehörigen Finanzen verhält.
Aber je nachdem wieso es nicht erbracht wurde bringt es dich in eine bessere oder schlechtere Lage.

Ganz allgemein bezüglich Geld zurückhalten usw. Um das zu machen braucht es einen Grund. Den hast du offensichtlich. Bezüglich Betrag ist es mindestens die Summe die es kostet es woanders machen zu lassen (wenn du es nicht weißt - Angebote einholen) +20-50% da keiner sagt, dass du es letzlich auch um einen guten Preis bekommst.

Wenn es sich für den ausführenden Betrieb auszahlt ist nicht zu machen, da er finanziell besser aussteigt wenn er auf das Geld verzichtet, kannst du in 9 von 10 Fällen ewig warten emoji 

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