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Preisänderung - Die Baufirma ist warnpflichtig und muss dir vorab sagen dass die Kosten höher sind. Denn Angebotspreise sind verbindlich. Du kannst dich an den Konsumentenschutz wenden.
lg Nelly |
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natürlich nichtdenn entweder war dann das angebot als kv für den vertrag unbestimmt und intransparent, was zum rücktritt berechtigt und zudem uwg-widrig wäre oder es müsste eine klausel einer entgeltsenkung bis 0% samt hübscher aufzählung aller für die preisbildung relevanten fakten dabei sein - vgl. §5 kschg http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002462
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