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Passivhaus gemäß B-Plan und städtebaulichem Vertrag - Die Gemeinde Münster b. Dieburg(D) regelt dies m.W. über einen städtebaulichen Vertrag. Wer also ein Passivhaus baut, bekommt das Grundstück zu einem niedrigen Quadratmeterpreis. Wer hingegen die Passivhauskriterien nicht erfüllen will, muss einen höheren Quadratmeterpreis akzeptieren. Ist ein Verkauf auf der Basis für ein Passivhaus abgewickelt worden, ist bei Nichterreichen der Passsivhauskriterien eine Nachforderung auf den Grundstückspreis vereinbart.
http://www.muenster-hessen.de/media/custom/1301_682_1.PDF?loadDocument&ObjSvrID=1301&ObjID=682&ObjLa=1&Ext=PDF&_ts=1222354793 Gruß Thomas Heufers |
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@Ökotussi - Bist du vom Bauamt?
Zwingen wird man dazu keinen können, fände ich auch ungerecht. Man kann das aber sicher über regionale Förderungen attraktiver machen, wenn das der Gemeinde so wichtig ist. Du wirst dazu halt den Gemeinde/Stadtrat überzeugen müssen, damit der das Geld locker macht |
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Ich bin Bauausschussvorsitzende -
An einen städtebaulicher Vertrag dachte ich auch schon. Das Problem bei uns ist aber, dass die Grundstücke schon einem Investor gehören und der will möglichst viele Wohnungen möglichst günstig bauen und ist in keinster Weise am Passivhausstandard interessiert. Er wird sich auf einen städtebaulichen Vertrag nachträglich nicht mehr einlassen. Mit geht es erst mal drum, kann ich es im B-Plan festlegen oder nicht. Na ja, es hätte ja jeder die freie Wahl, ob er in einem B-Plan-Gebiet baut, wo er Ökostandard hat oder eben nicht. Gruß Maria Herrmann |
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