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Parkplatz auf Grünland

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  •  stevewonder
15.11.2021
8 Antworten | 3 Autoren 8
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Liebes Foren-Mitglieder,

ich würde gerne auf unser Nachbar-Grundstück einen Parkplatz "bauen".
Das Grundstück hat die Widmung Gründland und befindet sich zwischen zwei Baugrundstücken.
Jetzt meine Frage:
* darf ich dort einen Parkplatz aspahltieren
* Falls nein, darf ich dort Rasensteine als Parkfläche verwenden?
* Darf ich dort etwas aufschütten (etwa 0,5m)?

Das Grundtück befindet sich in OÖ.

Liebe Grüße

  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.11.2021  (#1)
Gehört das Grundstück jetzt dir oder nicht?

Wenn nicht, kann rein rechtlich gesehen ohnehin nur dein Nachbar was bauen, egal wie ihr euch dass dann ausmacht.

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  •  stevewonder
15.11.2021  (#2)
Hallo MalcomX,
klar, das Grundstück gehört natürlich mir :).
LG

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.11.2021  (#3)
Ach so. Das ist natürlich schon eine wichtige Voraussetzung:)

Wenn du am Hauptgrundstück keine Lamdwirtschaft hast, wirst du das im Wesentlichen vergessen können gemäss OÖ Raumordnungsgesetz.

Auszug:
Im Grünland dürfen nur Bauwerke und Anlagen errichtet werden, die nötig sind, um dieses bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Landesregierung kann dazu durch Verordnung nähere Bestimmungen erlassen und im Zusammenhang damit Regelungen über zulässige Verwendungen gemäß Abs. 6 bis 9 vornehmen. Die Notwendigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Neu- und Zubauten, ausgenommen Ersatzgebäude, liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn eine geplante Nutzung auch in einem nach Abs. 6 bis 8 verwendeten Gebäude oder Gebäudeteil möglich wäre. Jedenfalls zulässig im unmittelbaren Nahbereich des land- und forstwirtschaftlichen Hauptgebäudes sind das Wohnumfeld land- und forstwirtschaftlicher Gebäude ergänzende infrastrukturelle Bauwerke und Anlagen (wie Carports, Garten- und Gerätehütten, Schwimmbecken) bis insgesamt 100 m2 bebauter Fläche, sofern ein solcher Bedarf zweckmäßigerweise nicht im Bestand sichergestellt werden kann. (Anm: LGBl. Nr. 125/2020)

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  •  stevewonder
15.11.2021  (#4)
Danke für die Rückmeldung.
Bei mir würde es grundsätzlich nur um eine Parkplatz gehen (ohne Carport, etc.).
Ich hab mal wo gelesen, dass Rasensteine oder ein Kiesparkplatz erlaubt sind.
D.h. auch das darf ich dort nicht hingeben?
Auf dem Rasen darf ich meine Autos schon abstellen?
LG

2021/20211115506340.jpg

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  •  stevewonder
15.11.2021  (#5)
Offiziell lautet die Nutzungsart "Garten"

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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
15.11.2021  (#6)
Ein Parkplatz ist eine Verkehrsfläche. 
Sollen die Profis ihre genaue Meinung dazu abgeben,  ich sehe es eher kritisch bis schwierig.
Im Grünland dürfte man grundsätzlich nicht einmal auf der Wiese parken.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.11.2021  (#7)

zitat..
stevewonder schrieb: Offiziell lautet die Nutzungsart "Garten

Das ist laut Kataster, oder? Das hat hier keine Bedeutung, sondern die Widmungsart laut Flächenwidmungsplan.

zitat..
MalcolmX schrieb: Im Grünland dürfte man grundsätzlich nicht einmal auf der Wiese parken

Kann man so nicht generell sagen

Zu allererst ist die Frage zu klären, ob die geplante Maßnahme überhaupt baurechtlich relevant ist (bewilligungs oder anzeigepflichtig lt. Bauordnung).
Erst dann kommt allenfalls das Raumordnungsgesetz ins Spiel (Frage der Widmungsübereinstimmung)

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  •  stevewonder
15.11.2021  (#8)
Hallo Karl10,
danke für die Rückmeldung.
Genau, "Garten" lautet die Nutzungsart.
Die Widmung ist Grünland. Generell gilt in der Sieldung die OÖ Bauordnung und es gibt keinen speziellen Bebauungsplan.
LG


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