[OÖ Bauordnung] 5m Abstand/Nebengebäude? [OÖ]
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Schreibt der Bebauungsplan diese 5m vor?
Maßgebliche Rechtsgrundlage (neben BauO und Bebauungsplan) ist das OÖ.Bau-Technik-Gesetz(BauTG). Schau dir die §§ 2(43), 5,6,7 und 8 genau an. Wesentlich ist auch, ob es sich um einen Vorgarten handelt. Hoffe, du hast jetzt mehr Klarheit. mfg kech |

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