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[OÖ Bauordnung] 5m Abstand/Nebengebäude? [OÖ]

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  •  Cleudi
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
1.3. - 2.3.2013 1
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Hallo allerseits,
ich lese hier im Forum schon länger mit... danke erst mal für viele hilfreiche Infos, die ich so schon gefunden habe!

An einem Thema beiße ich mir derzeit aber noch die Zähne aus:
Wir haben ein relativ schmales Eck-Grundstück und müssen daher jeden Meter ausnutzen... an der Westseite muss ein Abstand von 5m zur Straßenseite eingehalten werden (eh nichts ungewöhnliches).
Nun meine Frage: ist es möglich, diese 5 Meter mit (angebauten) Nebengebäuden zu unterschreiten? An den anderen Seiten des Grundstücks darf ja unter gewissen Bedingungen sogar bis an die Grundgrenze gebaut werden... zu dem straßenseitigen Abstand finde ich jedoch in keiner Verordnung Hinweise.

Danke und LG,
Claudia

  •  kech
  •   Bronze-Award
2.3.2013  (#1)
Schreibt der Bebauungsplan diese 5m vor?
Maßgebliche Rechtsgrundlage (neben BauO und Bebauungsplan) ist das OÖ.Bau-Technik-Gesetz(BauTG). Schau dir die §§ 2(43), 5,6,7 und 8 genau an. Wesentlich ist auch, ob es sich um einen Vorgarten handelt.
Hoffe, du hast jetzt mehr Klarheit.
mfg kech

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