« Hausbau-, Sanierung  |

Offene oder gekuppelte Bauweise

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  oli69
31.1. - 1.2.2008
3 Antworten 3
3
möchte auf ein Grundstück bauen das Bauklasse I mit offener oder gekuppelte Bauweise erlaubt. Auf dem Nachbargrundstück steht bereits ein altes Holzhaus das zum anderen Nachbar angebaut wurde. Besteht für mich die Möglichkeit an die Grundgrenze zu bauen, oder kann der Nachbar etwas einwenden. Es handelt sich um Bauland-Sondergebiet, aus den Bestimmungen geht aber keine Abstandsplicht heraus. danke

  •  .
31.1.2008  (#1)
@ - hallo.
das wort gekuppelt sagt ja eigentlich eh alles.
schön aneinander kuscheln ist erlaubt emoji

lg

1
  •  creator
31.1.2008  (#2)
aber wenn der nachbar schon - mit einem anderen gekuppelt hat, kannst du entweder nur die garage an die grundgrenze stellen, an die andere grenze bauen oder den mindestabstand einhalten. jetzt kommt es nur darauf an, ob nicht der nachbar auf der anderen seite schneller war und dort gekuppelt schon bewilligt bekommen hat - dann wärst du auf dieser seite gebunden, wenn er früher anfängt...

1
  •  RobRob
1.2.2008  (#3)
selbst bei - gekuppelterer Bauweise wird der Nachbar um Einwilligung gefragt.

1


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Angebot für Neubau zu hoch?