« Baurecht  |

ob welcher Höhe gilt eine Wand als Wand?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast
30.6. - 1.7.2011
2 Antworten 2
2
wir haben bei unseren Carport seitliche Holzwände die ca. 1m hoch sind, aufgezogen. Gelten diese jetzt in NÖ als Wand, unser BM schmeist uns deshalb die Bauanzeige zurück.

  •  AndiBru
  •   Gold-Award
30.6.2011  (#1)
Hmmm - Montier sie doch nach der Bauanzeige ...

ich habe keine Ahnung, habe da mal was von ab 2m gehört.

Wobei kann man dass bei dir nicht als Sichtschutz durchgehen lassen, ich mein 1m höhe ist ja "nix" da gibts ja die 1,8m hohen holz sicht schutz zäune und die jucken auch nicht jeden ...

lg

1
  •  Karl10
  •   Silber-Award
1.7.2011  (#2)
@Gast - Mit 1 m Höhe gilt es nicht als Wand.
Was ist "BM"? Baumeister oder Bürgermeister?
Was heißt "schmeist zurück"? Hats du einen ablehenden bescheid bekommen oder was?
Wenns ein Bescheid war, dann solltest du berufen, weil er falsch ist.
Wenn er dir deine Bauanzeige ganz einfach wieder in die HAnddrückt, dann nimm sie nicht an. Wenn du´s schon getan hast, dann leg sie nachweislich wieder vor. Wenn du ab diesem Zeitpunkt keinen ablehnden BESCHEID bekommen hats, dann darfst du das Carport errichten.

Der Tipp von AndiBru ist nicht wirklich empfehlenswert: Wären diese seitlichen Verkleidungen tatsächlich nicht zulässig, dann wär das eine Aufforderung zu einer konsenslosen Abänderung, die von der Baubehörde jederzeit geahndet werden könnte. Du würdest ständig mit dem Risiko leben müssen, dass das auffliegt.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: § 50 NÖ BauO (Bauwich)