|
|
||
Mängelrüge - Hi; ich würde sagen, dass es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt der jedenfalls zu rügen ist. Am besten schriftlich. Festzustellen bleibt ob der Schaden beim Transport (haftung Normstahl) oder vom Monteur verursacht wurde. Ich würde das nicht durchenehen lassen ausser der Preis reduziert sich entsprechend, dass es sich auszahlt.Ansonsten würde ich nicht zahlen bis der Mangel behoben wurde.
Viel Glück |
||
|
||
hallo - leinad!
es wurde vom normstahlmonteur schon ausgebessert ... aber eben nur so gut es geht ... sieht nicht gut aus ... aber er meint mehr ist nicht möglich ... hab es leider schon bezahlt ... und man hat das erst jetzt gesehen, da die lattung von einer anderen firma gekommen ist und vorher war der mangle nicht sichtbar lg manfred |