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NÖ Wohnbauförderung sinnvoll trotz EK?

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  •  reu712
  •   Bronze-Award
5.1. - 4.2.2015
30 Antworten 30
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Hallo in die Runde - mich würde interessieren wie hoch die jährliche Rückzahlung bei der Nö Wohnbauförderung (Niedrigenergiehaus) für 30Tsd EUR auf 27,5 Jahre ist. Gibt es hierbei sonst eigentlich noch versteckte Kosten? Wir haben die Förderung genehmigt bekommen aber bis jetzt noch nicht genutzt weil wir uns sehr viel Geld privat zu 0% ausleihen konnten. Meine Überlegung wäre nun das Wohnbaudarlehen doch zu nutzen, weil ich es künftig vvon der STeuer abschreiben könnte - wenn der STeuervorteil höher als die Zinszahlung+Kosten wäre dann würde es sich rentieren. wäre toll wenn sich jemand schon mal mit dem Thema beschäftigt hat oder mir zumindest die Jahresrate nennen könnte.
Besten Dank vorab
lg
reu

  •  gloitom
  •   Gold-Award
7.1.2015  (#1)

zitat..
reu712 schrieb: oder mir zumindest die Jahresrate nennen könnte.


Das Darlehen hat einen Rückzahlungszeitraum von 27,5 Jahren. Die jährliche Rückzahlung beträgt in den ersten fünf Jahren 2 % des Darlehensbetrages. Sie erhöht sich ab dem 6. Rückzahlungsjahr jeweils in 5-Jahres-Intervallen um 1 % des Darlehensbetrages (z. B. 6.–10. Rückzahlungsjahr 3 % usw.).
Die Rückzahlung erfolgt halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober und beginnt mit dem zweitnächsten Rückzahlungstermin, der dem Termin der Auszahlung des Darlehensbetrages „Fertigstellung des Bauzustandes Rohbau mit Dach“ folgt.
Quelle:
INFORMATIONSBROSCHÜRE Wohnbauförderung Eigenheim S34:
http://www.noe.gv.at/bilder/d59/Broschuere_EH_Aufl11.pdf
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Wohnbaufoerderung-Eigenheim/Wohnbaufoerderung_Eigenheim.html


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  •  reu712
  •   Bronze-Award
7.1.2015  (#2)
Danke fuer die Info - das hilft schon mal ein wenig - wie hoch sind die kosten fuer grundbuchwintragung und sonstige gebühren?

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  •  ibker
7.1.2015  (#3)
ähm ernsthaft?
die sonderausgaben werden mit max. 2900 berücksichtigt und dann auf ein viertel gekürzt.
die kann man auch mit anderen zahlungen füllen, vor allem weil 1.) diese ab einem bestimmten einkommen (ca. ab 36 k-60k) auf null eingeschliffen wird und 2.) die steuerersparnis zwar auch geld ist, aber mMdie kosten nicht aufwiegt.
2% von 30 t = 600 davon 1/4 = 150 euro jährlich

ein landdarlehen hat hier in tirol andere vorteile - die der wohnbeihilfe, aber das wird auch eher nicht schlagend werden, weil keine anderen kredite offen.

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  •  reu712
  •   Bronze-Award
8.1.2015  (#4)
das wusste ich nicht dass sich das auf ein viertel zusammenschleift - da hast du vermutlich recht dass es sich dann tatsächlich nicht auszahlt - deshalb hab ich ja nachgefragt!
Besten Dank

Lg


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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
8.1.2015  (#5)
es kann sich gar nicht auszahlen

angenommen ihr seit zu zweit und habt zwei kinder - dann habt ihr einen sonderausgabentopf von € 5.840,- - davon wird ein viertel angesetzt um die STEUERBEMESSUNGSGRUNDLAGE zu reduzieren (NICHT die steuer)

das heisst 5.840 mal 0,25 = € 1.460,-
und jetzt mildchmädchenrechnung: nehmen wir an dein steuersatz wäre 35 % (hausnummer) das würde dann bedeuten dass ihr um 35 % von € 1.460,- weniger steuern bezahlen müsstet (= € 511,- nach dieser milchmädchenrechnung)

die wohnbauförderung kostet aber 1% vom förderbetrag an zinsen - bei 30 K sind das € 3.000,-

nur für den topf sonderausgaben die WBF zu nehmen ist somit völliger humbug emoji

lg jochen

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  •  reini aus flake
  •   Bronze-Award
8.1.2015  (#6)
ich glaube auch - dass sich das niemals rechnet/auszahlt....aber 1% von 30k sind trotzdem 300

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  •  j.schneeweiss
  •   Gold-Award
8.1.2015  (#7)
Huch - Danke reini - da hab ich mich jetzt voll vertan... 😜

1 % von 30 K sind natürlich 300^^

Naja - aus diesem Gesichtspunkt könnte es vielleicht schon einen kleinen Vorteil geben - aber das müsste man sich jetzt im Detail anschauen und die persönliche steuersituation überprüfen - aber sich den ganzen Aufwand antun um vielleicht 200 euml pro Jahr an Steuern zahlen und vielleicht sogar noch unflexibler zu sein... Ich würd mir das glaub ich nicht antun...

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
15.1.2015  (#8)

zitat..
j.schneeweiss schrieb: nehmen wir an dein steuersatz wäre 35 % (hausnummer)

Der geringste Satz beträgt 36,5% und betrifft Bruttojahreseinkünfte von 11.001 bis 25.000,-. Wobei ein Häuselbauer der sogar genug flüssig hat um auf die WBF verzichten zu können zumindest in der Steuerklasse 43,214% mitschwimmen wird - und dann brächte die Arbeitnehmerveranlagung schon EUR 631,-

Zusätzlich bekommt man ja noch für das nicht ausgegebene Eigenkapital Zinsen - abzgl KESt sagen wir mal 0.85% von 30k macht auch nochmal 255,- -> in Summe somit ca. EUR 886,-. Dem gegenüber stehen die EUR 300,- an WBF-Kreditzinsen...

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  •  ibker
15.1.2015  (#9)
check ich nicht.

wie kommst du auf 631 euro, wenn 2940:4=735 ist

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
16.1.2015  (#10)

zitat..
ibker schrieb: wie kommst du auf 631 euro, wenn 2940:4=735 ist

ich hab mich an das Beispiel von J.Schneeweis angehängt - und der ging von 2 Gutverdienern bzw. einem Alleinverdiener aus -> 2x2940

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  •  reu712
  •   Bronze-Award
27.1.2015  (#11)
danke für die Infos - nach eurem Beispiel würde sich die Wohnbaufinanzierung somit schon auszahlen oder hab ich da was falsch verstanden? Vielleicht kannst du sir_rws dein REchnenbeispiel nochmals etwas genauer ausführen - bin steuertechnisch nicht sehr fit daher vorab schon mal danke


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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
29.1.2015  (#12)

zitat..
reu712 schrieb: Vielleicht kannst du sir_rws dein REchnenbeispiel nochmals etwas genauer ausführen

jetzt - 2 Wochen später soll ich noch wissen was ich mir damals überlegte? Du forderst mich ganz schön...

Also: Als unselbstständiger Arbeitnehmer kann man im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung persönlich bedingte Sonderausgaben steuerlich wirksam berücksichtigen lassen. Das passiert in verschiedenen Kategorien - eine davon ist der "Topf Sonderausgaben". Lies dazu hier: https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben.html

und hier: https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html

Als Einzelperson kann man in diesem Topf max. EUR 2.920,- an Sonderausgaben geltend machen - und zwar summiert (also alle Versicherungsprämien, Kirchensteuer, Spenden und Ausgaben für Wohnraumschaffung). Ist man Alleinverdiener, so verdoppelt sich die Summe auf EUR 5.840,-.

Wenn man jetzt z.B. schon 2.000,- Ausgaben für Versicherungen und anderes absetzt kann man für die Wohnraumschaffung nur mehr 920,- berücksichtigen. Davon wird aber nur 1/4 steuerlich berücksichtigt - in diesem Fall also nur 230,- von den 920. Dann muss man noch das Sonderausgabenpauschale von EUR 60,- - das bei jedem sowieso berücksichtigt wird - abziehen (in unserem Bsp. nur 20,- da wir die anderen 40,- den bereits vorhandenen Abschreibposten 2.000,- zurechnen) -> es bleiben 210,- steuerwirksam über.

Von diesen 210,- hast du Lohnsteuer bezahlt (sagen wir du bist in der Einkommenssteuerklasse 43,214% -> 90,75 Steuer) - da du das nicht hättest müssen bekommst du diese 90,75 wieder zurück. Wenn du bereits in der 50%-Steuerstufe bist wirds noch mehr - das selbe wenn du mehr als die hier angenommen 920,- berücksichtigen kannst.

Zusätzlich bekommts du ja noch für das nicht ausgegebene Eigenkapital Zinsen - abzgl KESt sagen wir mal 0.75% von 30k macht auch nochmal 225,- -> in Summe somit ca. EUR 315,-. Dem gegenüber stehen die EUR 300,- an WBF-Kreditzinsen...

Man sieht also dass es sich bei den dzt. niedrigen Sparzinsen nicht wirklich auszahlt - steigen diese sieht es schon anders aus.
Wenn die jährlichen Rückzahlungen steigen (siehe unten) wird es auch besser.
Wenn man jedoch sowieso schon hohe Topfsonderausgaben hat dann kann man evt. fast nichts von der Wohnbauförderung abschreiben - dann bringts nix.

Und was die Zukunft bringt weiss sowieso keiner...

PS: An jährlichen Rückzahlungen (der Wohnbauförderung) hast du in den ersten 5 Jahren 2% des Darlehens - bei einer Darlehenshöhe von 30.000,- sind das 600,-, in den zweiten 5 Jahren 3% -> 900,-, dann 4% -> 1.200,- ... bis 7% -> 2.100,-

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
29.1.2015  (#13)
@sir_rws - Bei Deiner Kalkulation der Topfausgaben hast Du etwas wichtiges vergessen:

Bereits aber einem Jahreseinkommen von 36.400 (hört sich viel an, da man aber von "Brutto" und "14x" ausgeht, ist das gar nimmer so viel) werden die Topfausgaben weggekürzt, und 60.000 fällt diese Option komplett weg!

Gerade relativ gute Verdiener, mit etwas höherer Steuerlast, bei denen die Topfausgaben daher ein bisl was bewirken würden, bekommen hier daher wenig bis gar nichts!

Im übrigen bin ich der Meinung dass die Topfausgaben maßlos überschätzt werden. Hab' das eh schon ein Dutzend mal hier vorkalkuliert emoji

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
29.1.2015  (#14)

zitat..
sir_rws schrieb: Wenn du bereits in der 50%-Steuerstufe bist wirds noch mehr - das selbe wenn du mehr als die hier angenommen 920,- berücksichtigen kannst.


Einspruch, wenn du in der 50 % Steuerstufe bist, wirst relativ viel verdienen und dann überhaupt nix mehr geltend machen können.

Mitn Steuerausgleich wird man keine großen Ersparnisse erzielen können, ausser man is selbständig...

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
29.1.2015  (#15)

zitat..
Mitn Steuerausgleich wird man keine großen Ersparnisse erzielen können, ausser man is selbständig...


Einspruch emoji

Selbstständige unterliegen (nicht nur bei den Topfausgaben) haargenau den selben Regeln wie unselbstständige!

Und die Mär dass man als selbstständiger alles mögliche und unmögliche in die Einkommensteuererklärung reinpfeffern kann ist (leider) nicht wirklich richtig.
Klar, man kann schon 'irgendwas' angeben, da man keine Belege einschicken muß wird das auch mal akzeptiert (sofern es nicht viel zu hoch ist), aber bei der nächsten Steuerprüfung schlägt aber dann das Imperium zurück.

Da Richtlinien für Geschäftsessen, Geschenke, Arbeitsraum im privaten Wohnungsverband (etc.), PKW-Benutzung in Österreich sehr restriktiv sind, bleibt da nicht viel zum tricksen.
Ich selbst habe schon vor Jahren aufgehört irgendwelche privaten Ausgaben in die Firmen-BH reinzuschmuggeln. Lohnt sich nicht wirklich.

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.1.2015  (#16)

zitat..
ildefonso schrieb: Und die Mär dass man als selbstständiger alles mögliche und unmögliche in die Einkommensteuererklärung reinpfeffern kann ist (leider) nicht wirklich richtig.


Najo, jede Investition schmälert den Gewinn und somit den zu versteuernden Gewinn.
Und dann gibts z.b. beim Autokauf noch die zusätzlichen "Zuckerl" mit 20 % Steuerersparnis (vorsteuerabzugsberechtigt) usw.

Klar, den 14-tägigen Sommerurlaub mit der Family im Klubhotel in der Türkei wirst jetzt ned als Fortbildung deklarieren können emoji


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
30.1.2015  (#17)

zitat..
Najo, jede Investition schmälert den Gewinn und somit den zu versteuernden Gewinn.
Und dann gibts z.b. beim Autokauf noch die zusätzlichen "Zuckerl" mit 20 % Steuerersparnis (vorsteuerabzugsberechtigt) usw.


Du spielst sicher auf diese Investitionsprämie (genauen Namen habe ich grade nicht im Kopf) an, die es seit ein paar Jahren gibt und die eh letztens erst wieder etwas gekürzt wurde:
Diese soll aber bloß die Benachteiligung der Selbstständigen ggü. Arbeitnehmer beseitigen: Bei den Arbeitnehmer geht 13+14. Gehalt sehr steuersparend über den Tisch. Die Selbstständigen dagegen mußten alles voll versteuern. Mit der Investprämie soll diese Benachteiligung der selbstständigen bloß etwas ausgeglichen werden.

Autokauf mit 20%: Funktioniert nur mit ein paar wenigen - in der Regel relativ teuren - Autos, die man ansonsten wohl gar nicht gekauft hätte: VW Sharan, SEAT Alhambra und ein paar weitere Minivans.
Und wenn man sich schon sowas kauft, ergibt sich eine reale Ersparnis auch fast nur dann, wenn man Fahrtenbuch & Co. einwenig manipluliert. Wenn man alles korrekt abrechnet, gibt's auch hier keine reale Ersparnis für die Privatschatulle.
Mit einem "normalen" Auto gibt's keinen Vorsteuerabzug.

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  •  ibker
31.1.2015  (#18)
freibetrag investierter gewinne

btw mittlerweile kann man nur mehr wohnbauanleihen kaufen.

wozu der neid, auf beiden seiten unnötig. alles hat seine vor- und nachteile

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  •  reu712
  •   Bronze-Award
2.2.2015  (#19)
besten dank für die rege Diskussion und das Rechenbeispiel von sir_rws - wie es aussieht würde mir das Darlehen wirklich gar nichts bringen, aber dennoch danke für die vielen Inputs!

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
2.2.2015  (#20)

zitat..
ibker schrieb: wozu der neid, auf beiden seiten unnötig. alles hat seine vor- und nachteile


Welcher Neid?
Ich bin keinem was neidig, ned mal mir selbst emoji

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
3.2.2015  (#21)

zitat..
ildefonso schrieb: Bereits aber einem Jahreseinkommen von 36.400 (hört sich viel an, da man aber von "Brutto" und "14x" ausgeht, ist das gar nimmer so viel) werden die Topfausgaben weggekürzt, und 60.000 fällt diese Option komplett weg!


Bei 2 Anrufen beim örtlichen FA habe ich diese beiden Auskünfte erhalten:

A: "Die 36.400,- beziehen sich nicht aufs Bruttogehalt sondern auf das was man ausgezahlt bekommt (Anm. von mir: Ich glaube die Dame meinte das Nettogehalt). 13. und 14. Gehalt werden mitgezählt"

B: "Die 36.400,- beziehen sich auf die Lohnsteuerbemessungsgrundlage abzüglich der Werbungskosten".

Wenn es doch Brutto wäre dann wäre das ein Monatsnormalnetto von 1.700,-
Wenn es die LStBmgl. wäre dann wäre das ein Monatsnormalnetto von 1.900,-
Wenn es Netto wäre (glaube ich nicht) dann wäre das ein Monatsnormalnetto von fast 2.500,-



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