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NÖ - Nebengebäude im seitlichen Bauwich [NÖ]

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  •  Michael_84
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
18.2. - 16.10.2018
19 Antworten | 9 Autoren 19
19
Hallo! 
Wir haben geplant unser Nebengebäude direkt an die Grundgrenze zu bauen. Vom Sachverständigen wurde uns gesagt, dass das komplette Nebengebäude (auch außerhalb des seitlichen Bauwich) eine Höhe von max. 3m nicht überschritten werden darf.
Wie ist eure Erfahrung zu diesem Thema? Wäre es nicht theoretisch möglich außerhalb der 3m (oder der halben Gebäudehöhe) so hoch zu bauen wie gewollt? 

2018/20180218423437.png

  •  kernoel
  •   Silber-Award
18.2.2018  (#1)
Nein, keine Chance. Sobald es (wenn auch nur teilweise) im seitlichen Bauwich steht --> 3 Meter

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  •  stecri
  •   Gold-Award
18.2.2018  (#2)
Worauf beziehen sich die 3m genau?

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  •  Michael_84
18.2.2018  (#3)
Die 3m sind vom Bezugsniveau (bei uns das Gehsteig Niveau) gemessen. 

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  •  stecri
  •   Gold-Award
18.2.2018  (#4)
Ist da normal immer so? Von ok fertige strasse z.b. (wenns keinen Gehsteig gibt..)?
Was wäre wenn nachbarniveau des noch unbebautem nachbargrundstück ca 25cm unter ok strasse liegt? Der dann normal quasi logischerweise ausschütten würde damit kein wasser von der strasse zu ihm reinläuft...
@KARL 😆

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  •  Michael_84
18.2.2018  (#5)
Meines Wissens ist das Bezugsniveau normalnormale das gewachsene Niveau des Baugrunds.
Bei uns wurde das Niveau (da sich bei uns in Grundstücksmitte eine Senke befindet) an die Nachbarn angeglichen was in unserem speziellen Fall der Gehsteig ist. 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#6)

zitat..
Michael_84 schrieb: Wie ist eure Erfahrung zu diesem Thema? Wäre es nicht theoretisch möglich außerhalb der 3m (oder der halben Gebäudehöhe) so hoch zu bauen wie gewollt?


Vor der Bauordnung 2014 wurde das sehr wohl sehr verbreitet so interpretiert. Seit der Bauordnung 2014 nicht mehr. "Schuld daran" ist ein Kommentar des Leiters der Baurechtsabteilung des Landes NÖ zur NÖ Bauordnung und jetzt wird die Frage offensichtlich nur noch so interpretiert, wie er das in seinem Kommentar geschrieben hat. Siehe in diesem Dokument auf Seite 20 unten:
http://wien.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure_wnb/D_Service/D_1_1_Baurecht/NOE_Baurecht/180112_FAQ_Version2.05_20180111.pdf


zitat..
Michael_84 schrieb: Die 3m sind vom Bezugsniveau (bei uns das Gehsteig Niveau) gemessen.


Das Bezugsniveau kann in seltenen Einzelfällen (also: rein zufällig) mit dem Gehsteigniveau übereinstimmen. Aber: das Bezugsniveau hat an sich von der Defintion her gesehen mit dem Gehsteigniveau absolut nichts zu tun. Also aufpassen!


zitat..
stecri schrieb: Ist da normal immer so? Von ok fertige strasse z.b. (wenns keinen Gehsteig gibt..)?


Nein! ist niemals so (Erklrärung siehe gleich oben). Vergiss das mit der Straße und mit dem Gehsteig!!! Beides hat nichts mit dem Bezugsniveau zu tun.


zitat..
Michael_84 schrieb: Meines Wissens ist das Bezugsniveau normalnormale das gewachsene Niveau des Baugrunds.


RICHTIG!



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  •  stecri
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#7)

zitat..
Karl10 schrieb: RICHTIG


Und wenn es uneben ist? Die tiefste oder höchste stelle oder wie macht man das dann? 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#8)

zitat..
stecri schrieb: Und wenn es uneben ist?


Dann muss das Gelände durch eine Mehrzahl von Punkten (Höhenkoten) dargestellt werden. Zwischen den einzelnen Punkten darf interpoliert werden. Je nach Unregelmäßigkeit des Geländes variiert die notwendige Anzahl solcher Punkte.
Wichtig ist immer das Niveau entlang der Front (Außenwand) eines Gebäudes, denn von dort wird nach oben gemessen. Also sollten entlang dieser Front soviele Höhenpunkte sein, dass der dortige Niveauverlauf einigermaßen dem Naturstand entspricht.

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  •  flomax
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#9)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________

Vor der Bauordnung 2014 wurde das sehr wohl sehr verbreitet so interpretiert. Seit der Bauordnung 2014 nicht mehr. "Schuld daran" ist ein Kommentar des Leiters der Baurechtsabteilung des Landes NÖ zur NÖ Bauordnung und jetzt wird die Frage offensichtlich nur noch so interpretiert, wie er das in seinem Kommentar geschrieben hat. Siehe in diesem Dokument auf Seite 20 unten:
http://wien.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure_wnb/D_Service/D_1_1_Baurecht/NOE_Baurecht/180112_FAQ_Version2.05_20180111.pdf


Eh klar, mei Nachbar wars emoji
Also das mit den 3m für Nebengebäude war also nicht immer "klar"? Lustig für mich schon... 

Dafür lese ich oberbei dass das mit den den 3m und Geländeverlauf, würde das nun bedeuten das bei abfallenden Gelände nun eigentlich 3 Seiten über 3m Gebäudehöhe haben könnten ( wenn Belichtung eingehalten...)?

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  •  stecri
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#10)

zitat..
Karl10 schrieb: Wichtig ist immer das Niveau entlang der Front (Außenwand) eines Gebäudes, denn von dort wird nach oben gemessen. Also sollten entlang dieser Front soviele Höhenpunkte sein, dass der dortige Niveauverlauf einigermaßen dem Naturstand entspricht.


Dann könnte man ja eigentlich im Zuge des baues an Nachbars Grundgrenze unbewusst bisl Erde hinschütten und wilden grassamen anbauen- so könnte ein Schelm ja praktisch die 3m Höhe für sich in die Höhe schrauben.... 
Oder sehe ich das falsch? Da kann ja bei einem wilden naturgrundstück nie wer nachweisen 🙄


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  •  flomax
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#11)
um dies vorzubeugen werden (zumindest in nö) seit jahren div. höhenlaserscans mit dem flugzeug gemacht, seit der bauordnungsnovelle sollten ( ob es schon so ist, keine ahnung ) die gemeinden sogar zugriff auf diese höhenmessungen haben ( aktuelle können auch via nö atlas eingesehen werden), das ist zwar jetzt nicht auf den cm genau, aber meist doch auf +-10cm genau, daher kann man dann schön nachvollziehen wo und wann eventuell nicht bewilligte geländeveränderungen gemacht wurden!

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  •  brink
  •   Gold-Award
20.2.2018  (#12)
wie wäre es mit diesem "nebengebäude"..
der nachbar hat aber alles ausgenutzt..


2018/20180220762948.png


2018/20180220792046.png


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  •  thomasdoe
  •   Silber-Award
22.2.2018  (#13)
ob dein nachbar das will, dass du sein auto mit kennzeichen im klartext und seiner (nachvollziehbaren) adresse einfach so im internet herzeigst?


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  •  brink
  •   Gold-Award
22.2.2018  (#14)
Ist nicht mein nachbar emoji
Da war ich vor jahren auf grundstückssuche. Das eine grundstück schien interessant, aber vor ort dieses monsterhaus an südlicher seite machte es wieder uninteressant..

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.2.2018  (#15)

zitat..
flomax schrieb: Eh klar, mei Nachbar wars


Versteh ich jetzt nicht....

zitat..
flomax schrieb: würde das nun bedeuten das bei abfallenden Gelände nun eigentlich 3 Seiten über 3m Gebäudehöhe haben könnten ( wenn Belichtung eingehalten...)?


Mal abgesehen von der speziellen Hanglagenregelung: keine der Fronten darf über 3m Gebäudehöhe haben.


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  •  babsi15at
  •   Silber-Award
15.10.2018  (#16)
Hallo Karl10!
Ich habe noch eine Frage zur Hanglagenregelung: ab wann gilt diese Regelung? Also gibt es ein Maß, ab welchem Gefälle es ein "Hang" ist?

Und dabei fällt mir noch ein: Habe ich das richtig verstanden: für ein Carport gelten die Gebäudehöhen/Bauwich-Regelungen genauso wie für Nebengebäude? Kommt es da nicht darauf an, wieviele Seiten des Carports geschlossen sind? Ich bilde mir ein da war irgendwas, aber ich finde es nicht mehr...

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  •  koeni62
  •   Bronze-Award
15.10.2018  (#17)

zitat..
babsi15at schrieb: Kommt es da nicht darauf an, wieviele Seiten des Carports geschlossen sind?


Carport darf sowieso nur auf einer Seite geschlossen sein. Alle anderen Seiten dürfen nicht mehr als 50% verschlossen werden.
Soweit ich weiß gelten sonstige Regelungen (max. 3 Meter hoch usw.) wie beim Nebengebäude!
Angaben aber ohne Gewähr, hab jetzt nicht extra nachgelesen.
MbG Jürgen 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
15.10.2018  (#18)

zitat..
babsi15at schrieb: Also gibt es ein Maß, ab welchem Gefälle es ein "Hang" ist?


Nein, im Gesetz steht da nichts.

zitat..
babsi15at schrieb: Habe ich das richtig verstanden: für ein Carport gelten die Gebäudehöhen/Bauwich-Regelungen genauso wie für Nebengebäude?


Im Prinzip JA. insbesondere, was die Höhe betrifft.

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  •  babsi15at
  •   Silber-Award
16.10.2018  (#19)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von babsi15at: Also gibt es ein Maß, ab welchem Gefälle es ein "Hang" ist?

Nein, im Gesetz steht da nichts.


Also ab 1 cm... Irgendwie witzig...

Danke! 

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