« Baurecht  |

·gelöst· NÖ, Hanglage, Bebauungshöhe

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  kbosh
10.10.2019 1
1
Hallo,

wir haben ein Projekt in NÖ und hier geht es um die Bauklasse II, das Grundstück ist in Hanglage. Bei der Fassadenabwicklung erfüllen wir auf 3 Seiten die Bebauungshöhe. Nun ist aber auf der unteren Seite des Hauses der Keller zum Teil (Einfahrtstor zur Garage) sichtbar, das Rest ist hinter dem Erdkörper versteckt. Meine Frage lautet: bei der Berechnung von der Gebäudehöhe, soll ich bei der Gebäudefläche nur den sichtbaren Teil vom Keller inkludieren, oder auch alles das was im Erdkörper versteckt ist? Ich bitte um eine rasche Antwort. Danke im Voraus!

  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.10.2019  (#1)
Mal vorweg: du hast einen Planer zum Erstellen deiner Einreichunterlagen! Es gehört zu seiner Pflicht als Professionist, dir einen solchen Einreichplan zu erstellen, der den baurechtlichen Vorgaben (hier: der zulässigen Gebäudehöhe) entspricht!

Schon allein deine Wortwahl (...das Rest ist hinter dem Erdkörper versteckt) zeigt, dass du offensichtlich absoluter Laie bist - was allerdings überhaupt kein Vorwurf sein soll. Allerdings stellt sich für mich die Frage, ob es hier im Forum möglich ist bzw. welchen Aufwand es bedeutet, dir die Berechnungsmethode der Gebäudehöhe laut Bauordnung und vor allem das dabei wichtige und komplexe Thema des "Bezugsniveaus" von Grund auf so zu erklären, dass du imstande bist, die Erfüllung der zulässigen Gebäudehöhe selbst zu beurteilen. Weiters könnte hier auch das nicht ganz einfache Thema "Umhüllende" eine Rolle spielen, wodurch noch ein zusätzlicher Aspekt ins Spiel kommen könnte.

Damit ICH dir sagen kann, ob deine Gebäudehöhe passt, bräuchte es allerdings wesentlich konkretere Angaben.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Mangelbehebung GU-Sub