[NÖ] Flachdach als Terrasse, gekuppelte Bebauung [NÖ]
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Auf jeden Fall bewilligungspflichtig --> Einreichplan mit Abänderung Wenn es sich tatsächlich, wie beschrieben, um eine gekuppelte Bauweise handelt, wäre es möglich, Abstände des Geländers wären keine einzuhalten, das Geländer darf die Grundgrenze aber natürlich nicht überragen. Ja der Nachbar wird von der Baubehörde im Verfahren informiert.
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Bist du sicher, dass es sich um eine gekuppelte Bauweise handelt, könnte sich nach deiner Beschreibung grundsätzlich nämlich auch um ein Nebengebäude (Technikraum, Garage) neben dem Hauptgebäude (Einfamilienhaus) in offener Bauweise handeln. Zur Sicherheit im Baubescheid nachlesen was dort genau festgehalten ist, wäre nicht das erste Mal dass hier etwas vertauscht wird. ||
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@ProjectX - Vielen Dank für Deine Erklärungen. Ja, es handelt sich um eine gekuppelte Bauweise. Können die Änderungen auch schon vorab vorgenommen werden (mit dem Risiko des Rückbaues bei Nichtbewilligung)? Danke! |
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Was bedeutet können? Können tut man viel, mir würde jetzt auf die Schnelle kein spezieller Grund einfallen, welcher das Vorhaben bewilligungsunfägig machen würde, ein korrekter Ablauf ist das aber natürlich nicht. |
Ah, hab leider erst jetzt die Planskizze gesehen, wurde mir vorhin aus irgendeinem Grund nicht angezeigt, sonst hätte ich auch schneller zu dem Ergebnis kommen können. ||
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Alles klar, Danke! |
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