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NÖ: Änderung Zaun

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  •  rob22lr
8.1. - 29.12.2018
8 Antworten | 5 Autoren 8
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Hallo! Wir haben eine aufrechte NÖ Baugenehmigung. Bewilligt sind Betonsockel (80 cm) mit Betonpfeilern und dazwischen Füllungen mit senkrechten Holzlatten (Höhe =)150. Fertigstellung ist noch nicht erfolgt.

Wir wollen jetzt aber statt den Holzlatten - Zaungabionen aus Doppelstabgittermatten und mit Steinen bzw. Holz füllen (Höhe = 180.)

 

1) Wie löst man das am elegantesten?
Brauch ich dazu a) eine neue Baubewilligung b) eine Bauanzeige oder c) ist der "Aufbau" also Holzlatten oder Metallstab mit Füllung meldefrei, weil die bauliche Anlage Sockel mit Fundament ohnehin bewilligt ist ? d) kann man das "nachmelden" ?

2) Unter §14 Bewilligungspflichte vorhaben steht  bei 3. -> die Abänderung von Bauwerken, wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz, die Belichtung oder Belüftung von Aufenthaltsräumen, die Trinkwasserversorgung oder Abwasserbeseitigung beeinträchtigt oder Rechte nach § 6 verletzt werden könnten oder ein Widerspruch zum Ortsbild (§ 56) entstehen könnte;
-> ist das anwendbar ?

Danke und lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.1.2018  (#1)
Ja, ist eine bewilligungspflichtige Abänderung gem. § 14 Z. 3  so wie du das in deinem 2. Punkt vermutet hast.

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  •  Finus
25.10.2018  (#2)
Hallo, 

was bedeutet  "NÖ Baugenehmigung" 
1) nicht öffentliche B. 
2) niederösterreichische B.
3) ???
mir ist die Abk. "NÖ in dem Zusammenhang mit "NÖ-Pläne" (in Deutschland) untergekommen.

LG Finus

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  •  Casemodder
  •   Gold-Award
25.10.2018  (#3)
Nummer 2 ;)

Niederösterreichische Baugenehmigung

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
26.10.2018  (#4)

zitat..
Casemodder schrieb: Niederösterreichische Baugenehmigung


Diese Wortkombination gefällt mir nicht wirklich.
Es handelt sich um eine Baubewilligung, in dem Fall nach der Niederösterreichischen (abgekürzt: NÖ) Bauordnung.

"Niederösterreichische Baubewilligung" sagt in Fachkreisen keiner.

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  •  Ploetzi
27.12.2018  (#5)
Frag mal am Bauamt bei uns haben sie gesagt - wir sollen einfach bei der Fertigstellungsanzeige als Abweichung melden 

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
27.12.2018  (#6)

zitat..
Ploetzi schrieb: bei uns haben sie gesagt - wir sollen einfach bei der Fertigstellungsanzeige als Abweichung melden


Aha, du hattest also auch eine Bewilligung für einen Betonsockel (80 cm) mit Betonpfeilern und dazwischen Füllungen mit senkrechten Holzlatten (Höhe =)150 und hast dann statt den Holzlatten Zaungabionen aus mit Steinen gefüllten Doppelstabgittermatten  (Höhe = 180.) gemacht??!

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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
28.12.2018  (#7)
selber zwar ein Laie aber etwas bewandert mittlerweile in dem Thema
.
um es einfach zu halten, vielleicht rechtlich nicht 100% korrekt, es gibt 2 unterschiedliche Dinge

1. Einfriedung,  quasi undurchsichtig ob man die jetzt in Beton, Stahl oder Holz  ausführt egal

2. Zaun,  in gewissen Maße durchsichtig

hier ist offenbar 80cm Einfriedung + 70cm Zaun genehmigt,  was im jeweiligen Projekt genehmigt, verboten bzw  erlaubt ist ohne Bewilligung kann varieren, eine pauschale Aussage eine Umstellung auf 150cm Einfriedung ( Bauvariante Steingabionen) ist NICHT einfach erlaubt, man muss sich die jeweilige Rechtslage ansehen was man machen kann, darf oder eben nicht darf

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.12.2018  (#8)

zitat..
ChristianIV schrieb:
[ref]ChristianIV:47753#488504[/ref]1. Einfriedung, quasi undurchsichtig ob man die jetzt in Beton, Stahl oder Holz ausführt egal
2. Zaun, in gewissen Maße durchsichtig


 Kann dieser Einteilung bzw. Unterscheidung nicht folgen und schon gar nicht der Unterscheidung nach dem Grad der Durchsichtigkeit.

"Einfriedung" ist immer der Überbegriff und steht für eine bestimmte Funktion, nämlich: einzufrieden, einzugrenzen, abzugrenzen usw. (das hat überhaupt nichts mit dem Grad der Durchsichtigkeit zu tun).
Die Funktion "Einfrieden" kann man in unterschiedlichster Art und Weise erreichen bzw. herstellen: z.B. in Form eines Zaunes, einer Mauer, einer Gabione, oder aber auch in Form einer (lebenden) Hecke oder aber auch ganz primitiv in Form von ein paar senkrechten Stangeln und dazwischen waagrecht gespannten Seilen, Schnüren, Drähten...- alles das sind "Einfriedungen".
D.h. ein Zaun ist eine von vielen möglichen Arten und Formen einer "Einfriedung"!
 

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