Hallo Leute,
Ich bin nicht sicher, ob diese Frage irgendwo gesetzlich geregelt ist oder dies rein eine Planungssache ist. Es betriff die Stiege vom OG runter ins EG.
Gibt es eine Regelung wie weiter der Abstand zwischen dem Stiegenabgang und einer davor seitlich nach innen öffnenen Tür ist?
Es geht mir jetzt nicht um Praktikablität, sonder nur ob es hier ein (gesetzliches/richtlininenmäßiges/normenmäßiges udgl.) Mindestmaß gibt.
Zur Veranschaulichung siehe Skizze.
Vielen Dank!!
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