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NÖ; Abstand letzte Stufe zu seitl. abgehender Tür

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  •  BauCat
21.9. - 22.9.2025
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo Leute,

Ich bin nicht sicher, ob diese Frage irgendwo gesetzlich geregelt ist oder dies rein eine Planungssache ist. Es betriff die Stiege vom OG runter ins EG.

Gibt es eine Regelung wie weiter der Abstand zwischen dem Stiegenabgang und einer davor seitlich nach innen öffnenen Tür ist?
Es geht mir jetzt nicht um Praktikablität, sonder nur ob es hier ein (gesetzliches/richtlininenmäßiges/normenmäßiges udgl.) Mindestmaß gibt.

Zur Veranschaulichung siehe Skizze.

Vielen Dank!!

_aktuell/20250920643748_th.jpg

  •  maxl089
21.9.2025 8:39  (#1)
Ist zwar nicht ganz deine Situation (weil bei dir Stufenantritt) aber vllt hilft dir das weiter.

_aktuell/20250921954170_th.jpg

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  •  Thuata
  •   Bronze-Award
21.9.2025 11:49  (#2)
Nur zur Sicherheit die Nachfrage: im selbstgezeichneten Bild sieht man den OBEREN Teil der Treppe, korrekt? 
Weil bei der Planzeichnung soweit ich weiß der Pfeil eigentlich immer rauf zeigt (in deinem Fall würde er dann runter zeigen?) und die Angaben von Maxl ja dann auch tatsächlich zutreffen würden.

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  •  BauCat
21.9.2025 17:45  (#3)
Ja, genau.
Der Pfeil hier symbolisiert das Runtergehen vom OG ins EG.


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  •  rocko567
22.9.2025 11:27  (#4)
gem ÖNORM B5371 wie von maxl zitiert.: in deinem fall 40 cm.

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