|
|
||
http://www.noel.gv.at/service/f/f2/eh_ne - Höhe der Förderung beim Bau einer Wohneinheit
I. BASISFÖRDERUNG: a) Basisförderung für Eigenheime: Für die Basisförderung ist das Erreichen einer Mindestenergiezahl am Referenzstandort 2523 Tattendorf notwendig. Die Basisförderung besteht aus einem Darlehen mit einer Laufzeit von 27,5 Jahren und ist dieses mit 1 % jährlich dekursiv verzinst. Die Höhe richtet sich nach der Energiekennzahl des Gebäudes auf Basis des Energieausweises des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB), an niederösterreichische Verhältnisse angepasst. Der Förderungsbetrag kann in der nachstehend angeführten Tabell |
||
|
||
http://www.noel.gv.at/service/f/f2/eh_ne - 2002 2003 ab 2004
kWh/m² Förderungsbetrag kWh/m² Förderungsbetrag kWh/m² Förderungsbetrag von 60 bis 41 14.600,-- von 55 bis 41 14.600,-- von 50 bis 41 14.600,-- von 40 bis 31 18.200,-- von 40 bis 31 18.200,-- von 40 bis 31 18.200,-- von 30 bis 26 21.900,-- von 30 bis 26 21.900,-- von 30 bis 26 21.900,-- von 25 bis 21 25.500,-- von 25 bis 21 25.500,-- von 25 bis 21 25.500,-- von 20 bis 16 29.100,-- von 20 bis 16 29.100,-- von 20 bis 16 29.100,-- 15 und weniger 36.400,-- 15 und weniger 36.400,-- 15 und weniger 36.400,-- |