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·gelöst· Niederösterreich - Bezugsniveau und seitlicher Bauwich [NÖ]

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  •  chri123
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.4. - 8.4.2021
8 Antworten | 4 Autoren 8
8
Hallo,

da wir leider mit unserem Planer kein Glück haben, hoffen wir hier Antworten zu finden:

Woher bekommt der Planer (bzw. wir) das Bezugsniveau? Ist in jedem Fall ein Geometer von uns zu beauftragen?
Bei uns gibt es Bauklasse 2; dh maximal 8 Meter. Nun verstehe ich es aber bezüglich dem seitlichen Bauchwich so, dass dieser nur dann 3 Meter betragen darf, wenn die mittlere Gebäudehöhe maximal 6 Meter ist. Wollen wir also zB 6,40m haben, muss der Bauwich 3,20m sein (und das gilt auch dann, wenn die Bauklasse sagt maximal 8 Meter - ist also eine zusätzliche Einschränkung richtig?)?! Der Planer meint nämlich, dass die 3 Meter dann ausreichen.

Vielen Dank im Voraus!

Lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.4.2021  (#1)
Ich denke, du solltest sofort deinen Planer in die Wüste schicken:
ein Planer, der das Niveau des Bauplatzes nicht feststellen/ausnivellieren kann???😡
und der einen solchen Blödsinn verzapft

zitat..
chri123 schrieb: Der Planer meint nämlich, dass die 3 Meter dann ausreichen.

???
Du weißt ja selbst anscheinend wesentlich mehr (Gott sei Dank):

zitat..
chri123 schrieb: Nun verstehe ich es aber bezüglich dem seitlichen Bauchwich so, dass dieser nur dann 3 Meter betragen darf, wenn die mittlere Gebäudehöhe maximal 6 Meter ist.

völlig richtig!

zitat..
chri123 schrieb: Wollen wir also zB 6,40m haben, muss der Bauwich 3,20m sein

völlig richtig!

zitat..
chri123 schrieb: und das gilt auch dann, wenn die Bauklasse sagt maximal 8 Meter - ist also eine zusätzliche Einschränkung richtig?

völlig richtig!

Also nochmal zur "Bauwichregel"
Die Grundregel ist: der Bauwich muss die halbe Gebäudehöhe sein, d.h. 6m Gebäudehöhe ergibt 3m Bauwich; 7m Gebäudehöhe ergibt 3,5,m Bauwich; 8m Gebäudehöhe ergibt 4m Bauwich.
Die Zusatzregel lautet: in jedem Fall muss der Bauwich aber mind. 3m betragen, d.h. Gabäudehöhe 5m ergibt nicht 2,5m Bauwich, sondern in diesem Fall den Mindestbauwich 3,0m!!



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  •  chri123
7.4.2021  (#2)
Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja das hätten wir schon viel früher machen müssen - aber es ist ja zum Glück noch nicht zu spät! 
Aber vielleicht nochmal zurück zur Frage 1) müssen wir in jedem Fall einen Geometer beauftragen oder kann es auch der neue Planer dies in Erfahrung bringen (ohne das wir extra jemanden brauchen) 
lg 


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.4.2021  (#3)

zitat..
chri123 schrieb: Aber vielleicht nochmal zurück zur Frage 1) müssen wir in jedem Fall einen Geometer beauftragen oder kann es auch der neue Planer dies in Erfahrung bringen (ohne das wir extra jemanden brauchen)

Ich zitiere aus dem Kommentar von Kienastberger/Stellner-Bichler zur NÖ Bauordnung:
"Die Dokumantation des Bezugsniveaus ist eine klassische ingenieurtechnische Befundaufnahme und kann durch jeden befugten Fachmann durchgeführt werden."

Das Niveau des Baugrundes darzustellen gehörte ja schon immer zu einem Bauprojekt/Einreichprojekt und wurde schon immer vom jeweiligen Planer abgedeckt.
Daran hat sich durch den Begriff "Bezugsniveau" ja nichts geändert. Somit braucht man dafür keinen (zusätzlichen) Geometer - früher nicht und auch heute nicht.

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  •  chri123
7.4.2021  (#4)
Vielen lieben Dank!!!!

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  •  schurlmaster
7.4.2021  (#5)
Also wir haben alles vermessen lassen von einem Vermessunfstechniker was ja Pflicht ist in NÖ und mit diesen Werten hat unser Planer gearbeitet. Bei einem Neubau kommt man nicht drum herum einen Vermesser zu beauftragen. 

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  •  Angela92
7.4.2021  (#6)
Bei uns hat die Gemeinde Vermessen lassen. Keine Ahnung ob die bei uns einfach nett sind oder ob man das überall so macht 😅 einmal können wir noch Vermessen lassen

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  •  chri123
8.4.2021  (#7)
Ich bin gespannt :) von der Gemeinde kommt nichts. 
Lg


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.4.2021  (#8)
@­Angela92

zitat..
Angela92 schrieb: Bei uns hat die Gemeinde Vermessen lassen.

Kann ich so nicht glauben bzw. ist wahrscheinlich unvollständig/missverständlich formuliert. Die Gemeinde bezahlt jedem Häuslbauer die Vermessung seines privaten Grundstückes??? Glaub ich nicht!

@schurlmaster 

zitat..
schurlmaster schrieb: was ja Pflicht ist in NÖ

Da musst schon ein bisschen differenzieren!! So pauschal darf man das nicht sagen!  Was genau ist Pflicht in NÖ??
Es gibt diverse, verschiedene Situationen, die von "keinerlei Vermessung" über "Grenzvermessungen allenfalls nur einzelner Grundstücksgrenzen" (die sogar auch von Baumeistern durchgeführt werden dürfen) bis hin zu vollständigen Vermessungen mit Grenzverhandlung und Eintragung in den Grenzkataster reichen.
Ist ein Grundstück schon im Grenzkataster, dann braucht für das Baubewilligungsverfahren/für die Baubehörde gar nichts vermessen zu werden.

Und im Übrigen geht es in diesem Thread jetzt um das Niveau/Bezugsniveau und nicht um die Vermessung (von Grundgrenzen).




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