Neues Haus - wer muß entfeuchen?
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Feuchtigkeit - Wenn sich die Luftfeuchtigkeit im Sommer an den kalten Kellerwänden niederschlägt hat das meist zwei Gründe: (1) der Keller ist schlecht gedämmt und die Wände somit unterdurchschnittlich kühl oder (2) die Luftfeuchtigkeit ist so hoch, dass der Taupunkt auch relativ hoch ist und es zu Tauwasserausfall an den Wänden kommt. Letzteres lässt sich durch konsequentes lüften in den Griff bekommen, da muss man nicht zig Euros in den Stromverbrauch eines Entfeuchtungsgerätes stecken. (3) Es tritt hoffentlich nicht auf, dass die Feuchtigkeit von außen eindringt, was bei dir aber nicht zu befürchten ist.
Ob der Schimmel mit schimmelhemmender Farbe ordentlich beseitigt ist, wage ich zu bezweifeln, da würde ich schon eine professionelle Schimmelentfernung verlangen. Wenn er wieder kommt, hast du ein Problem. Wenn das Haus dicht gebaut ist und der Keller ein Jahr lang nie gelüftet wurde, ist Schimmel die logische Konsequenz. |
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wie immer ein gewährleistungsproblem... und dazu hab' ich eh schon zig-mal gepostet. binnen 6 monaten ab kauf (=übergabe, außer im kaufvertrag steht ein anderes datum betreffend gefahrenübergang) gilt auch hier die beweislastumkehr des verkäufers und die gesetzliche vermutung, dass der mangel - wenn auch versteckt - schon zum zeitpunkt des kaufs anfänglich vorhanden war. also mängelrüge und entweder 1 erfolgreicher, professioneller verbesserungsversuch (für den dann wieder die neue gewährleistung gilt) binnen angemessener, von dir gesetzer frist oder ersatzvornahme bzw. preisminderung.
nix da mit kulanz, der bauträger ist keine privatperson und kann daher gewährleistung ned ausschließen - das können nur privatpersonen. spätestens jetzt empfiehlt sich ein bausachverständiger, der checkt, wie es zur schimmelbildung kam (zu früh verkauft, restfeuchte oder sonstiger baumangel). die restlichen mängel kann man dann ebenfalls rügen... klar - wenn da noch wer zu solchen vorschlägen "ja" sagt und sich zeit lässt, hat der bauträger gut auf zeit gespielt und gewonnen. |
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Sag mal Danke für Eure Antworten. Hab jetzt einen Bausachverständiger eingeschaltet. |
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die kosten für den bausachverständigen kannst dem - bauträger umhängen, entweder als vorprozessuale kosten oder so als kosten der schadensfeststellung. würde mir trotzdem mal die musterbriefe auf www.verbraucherrecht.at anschauen - und formrichtig rügen. |

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