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Neuer Anwaltsuser stellt sich vor

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  •  ihrrecht
18.6. - 7.8.2018
28 Antworten | 10 Autoren 28
28
Ich bin Rechtsanwalt und insbesondere auf Baurecht (Ausgestaltung der Verträge mit den Baufirmen, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, Haftrücklassgarantien) und Vertragserrichtung (Kauf-, Schenkungs-, Mietverträge, etc.) spezialisiert. Als Privatperson und (zukünftiger) Häuslbauer, der im Zentralraum-NÖ ansässig ist, hab ich bereits bisher selbst das Forum als sehr hilfreich gefunden und möchte ich auch hier anderen Forumsmitgliedern gerne unverbindliche Ersteinschätzungen und mögliche Lösungsansätze anbieten. Über eine weitere Beauftragung, wo dann auch die Detailprüfung etc, stattfindet, würde ich mich natürlich freuen. Meine Kanzlei ist in Wien – Ich vertrete aber je nach Causa österreichweit.

  •  Andi1979
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#21)
wenn du die Aussage "mehr Besuch und Trubel" so miss(!)interpretieren willst. Schade.
da kann ich dir auch nicht helfen, sorry emoji  Die Aussage mit den braunen Socken hättest du dir echt sparen können.

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  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
4.7.2018  (#22)
du hast pauschalisiert und ich auch. und sobald es dich trifft beschwerst du dich. aber wenn du über andere pauschal urteilst soll es ohne Wertung sein? 

und nochmal, ich schreib dir wie es auf mich wirkt, nicht um dich anzugreifen sonder um dir klar zu machen wie solche aussagen aufgenommen werden können. und was du in braune socken interpretieren willst oder nicht ist deine sache und sollte nur als wirre unnötige und klar falsche Pauschalaussage dienen.

ich interpretiere auch nicht die Aussage von "Besuch und Trubel" miss, sondern kritisiere deine Aussage zur korrelation von migrationshintergrund und Besuch und Trubel und das ist halt einfach so in anbetracht dessen, dass du hier nach gründen Fragst um gegen ein Bauprojekt Einspruch zu erheben.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#23)

zitat..
mhmamb schrieb: alle 1979 jahrgänge haben nur braune socken. Das ist halt einfach so.


ist hier die einstige politische farbe gemeint? hmmm. *G* na scherz.. aus jetzt.. sonst artets aus.

is ja egal.. er will das nicht und punkt.
nur wehren kann er sich nciht wenns innerhalb der bauvorschriften ist. und wieder ein punkt.
da kann die nachbarschaft schon aufm kopf stehen. ich als bauwerber würd mich davon nicht beeindrucken lassen. wenn ich gegen die bauordnung bauen will muss ICH mich durchsetzen. und das ist bei gott ned oafoch.

innerhalb aller grenzen können die nachbarn aufmucken was wollen.

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  •  ChristianIV
4.7.2018  (#24)

zitat..
rk515 schrieb: innerhalb aller grenzen können die nachbarn aufmucken was wollen.


exakt, bzw umgekehrt: sollte weil es die Bauordnung zulässt wirklich so ein Missverhältniss Parkplätze zu Autos herrschen,
kann man das den zukünftigen Nachbarn ja klarmachen das gegebenfalls in der Zukunft dann die Polzei anrückt und die zugestellte Straße freiräumt Woche für Woche, für was zahlen wir schließlich Steuern,
"gute" Nachbarschaft gilt in beide Richtungen

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  •  rk515
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#25)

zitat..
ChristianIV schrieb: "gute" Nachbarschaft gilt in beide Richtungen


#word

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  •  Vardi17
4.7.2018  (#26)

zitat..
Andi1979 schrieb: Bei Migrationshintergrund gibts halt nochmal mehr Besuch und Trubel. Das ist halt einfach so.


  emoji

zitat..
ChristianIV schrieb: kann man das den zukünftigen Nachbarn ja klarmachen das gegebenfalls in der Zukunft dann die Polzei anrückt


  emoji

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#27)
Das ist aber so oder so eine blöde Situation. Für die Anrainer, die jetzt schon dort sind, weil es ein absehbares Problem ist, wenn die Anlage mit zuwenig Parkplätze gebaut wird und sie dann unter den zugeparkten Straßen leiden. Aber genauso auch für die späteren Mieter/Eigentümer, wenn sie abgestraft werden.

Genau das ist eine Situation wo es es eine gescheide Bauordnung mit klaren Regelungen geben muss. Weil freiwillig wird kein Bauträger den wertvollen Baugrund für mehr Parkfläche vergeuden als gefordert.

Übrigens: bei uns sind für EFH lt. Bebauungsplan ein Parkplatz je angefangenen 80m2 WNF und 10% Besucherparkplätze gefordert. Also ein normal großes Haus braucht schon mindestens 3 Abstellplätze. Für Mehrparteienhäuser glaube ich sogar 1 Parkplatz je 65m2.

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  •  _ulat_
7.8.2018  (#28)
Das leidige Thema, dass ein Nachbarn was verhindern will, weil er befürchtet....dies und das...

So sehr ich oft die Einwände nachvollziehen kann, so einfach ist die Rechtslage. Ein Bauverfahren ist ein Projektverfahren, dh geht einzig um das Projekt - Bauansuchen, Bauplan, Baubeschreibung.
Nicht relevant sind Befürchtungen oder Mutmaßungen. Selbst wenn sie noch so nachvollziehbar erscheinen.

Desweiteren sind die Einwendungen von Nachbarn nur zulässig, soweit sie damit ein subjektives Nachbarrecht geltend machen. Und da gibt es jede Menge Rechtsprechung, was darunter fällt und was nicht. Der Nachbarn hat bspw subjektive Recht auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands zu seinem Grund, auf Einhaltung der Höhenbegrenzung, etc.

Aber der Nachbarn hat keine subj Rechte bei Bereichen des öffentlichen Interesses, dh zB nicht auf Einhaltung des Bebauungsplanes generell, dh zB kein Recht auf die Schaffung von ausreichend Stellplätzen, Wasserversorgung, Änderung der Verkehrsverhältnisse, ....

Auf deine Bedenken: sind x Parkplätze im Bebauungsplan vorgeschrieben, muss das die Baubehörde beachten. Du als Nachbar hast diesbezüglich gar kein Recht, selbst wenn der Antragsteller y Parkplätze in seinem Projekt hat.

LG

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