« Baurecht  |

Neuer Anwaltsuser stellt sich vor

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  ihrrecht
18.6. - 7.8.2018
28 Antworten | 10 Autoren 28
28
Ich bin Rechtsanwalt und insbesondere auf Baurecht (Ausgestaltung der Verträge mit den Baufirmen, Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche, Haftrücklassgarantien) und Vertragserrichtung (Kauf-, Schenkungs-, Mietverträge, etc.) spezialisiert. Als Privatperson und (zukünftiger) Häuslbauer, der im Zentralraum-NÖ ansässig ist, hab ich bereits bisher selbst das Forum als sehr hilfreich gefunden und möchte ich auch hier anderen Forumsmitgliedern gerne unverbindliche Ersteinschätzungen und mögliche Lösungsansätze anbieten. Über eine weitere Beauftragung, wo dann auch die Detailprüfung etc, stattfindet, würde ich mich natürlich freuen. Meine Kanzlei ist in Wien – Ich vertrete aber je nach Causa österreichweit.

  •  rk515
  •   Gold-Award
18.6.2018  (#1)
find ich gut.... sind ja einige profis in verschiedenen sparten unterwegs hier....
ich glaube voriges jahr - oder isses schon 2 jahre her - ist uns unser profi in rechtsfragen abhanden gekommen.

herzlich willkommen.

1
  •  ihrrecht
18.6.2018  (#2)
super freut mich! Du und dein Berufskollege sind mir schon bisher positiv aufgefallen und haben die Idee dazu geliefert! :)

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
18.6.2018  (#3)
dann mal viel spaß beim einbringen. o manch einer kann deine expertiese sicher benötigen...

1


  •  chris86kbg
25.6.2018  (#4)

zitat..
ihrrecht schrieb: super freut mich! Du und dein Berufskollege sind mir schon bisher positiv aufgefallen und haben die Idee dazu geliefert! :)


Eine Anfrage via Nachricht (E-Mail) ist gerade unterwegs emoji

1
  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
29.6.2018  (#5)
Ich hätte eine kurze Frage bzgl. Fruchtgenuss. Ich weiß, dass man das recht zeitlich begrenzen kann. Gibts es dafür aber ein Mindestmaß das eingehalten werden muss? 1 Jahr / 5 Jahre / 10 Jahre?

es geht darum, dass mir mein Vater sein Haus und Grundstück überschreiben wird (auf dem ich neu bauen werde). Das Haus hat eine leere aber vermietbare Wohnung. Da ich mit Wohnbauförderung bauen werde, darf ich diese Wohnung aber nicht ohne weiteres besitzen. Wohnrecht wäre eine möglichkeit die einen Besitz erlauben würde, allerdings möchte ich meinem Vater die Möglichkeit offen lassen die Wohnung zu vermieten wenn er das möchte.
Da Fruchtgenuss allerdings auch pfändbar ist, bzw. im Pflegefall auch an ein Heim o.ä. übergehen würde, möchten wir es zeitlich bregrenzen. Für die Wohnbauförderung spielt nur der Zeitpunkt des ansuchens eine Rolle, an dem ich keine potentiell bewohnbare immobilie besitzen darf. 

Also wäre mir ein möglichst kurzer Zeitraum natürlich lieber um einen möglichen fremdzugriff zu minimieren.

Vielen dank und viele Grüße



1
  •  utes
  •   Gold-Award
29.6.2018  (#6)
sehr gut :)
herzlich willkommen

1
  •  ihrrecht
29.6.2018  (#7)

zitat..
mhmamb schrieb: Ich hätte eine kurze Frage bzgl. Fruchtgenuss. Ich weiß, dass man das recht zeitlich begrenzen kann. Gibts es dafür aber ein Mindestmaß das eingehalten werden muss? 1 Jahr / 5 Jahre / 10 Jahre?

es geht darum, dass mir mein Vater sein Haus und Grundstück überschreiben wird (auf dem ich neu bauen werde). Das Haus hat eine leere aber vermietbare Wohnung. Da ich mit Wohnbauförderung bauen werde, darf ich diese Wohnung aber nicht ohne weiteres besitzen. Wohnrecht wäre eine möglichkeit die einen Besitz erlauben würde, allerdings möchte ich meinem Vater die Möglichkeit offen lassen die Wohnung zu vermieten wenn er das möchte.
Da Fruchtgenuss allerdings auch pfändbar ist, bzw. im Pflegefall auch an ein Heim o.ä. übergehen würde, möchten wir es zeitlich bregrenzen. Für die Wohnbauförderung spielt nur der Zeitpunkt des ansuchens eine Rolle, an dem ich keine potentiell bewohnbare immobilie besitzen darf. 

Also wäre mir ein möglichst kurzer Zeitraum natürlich lieber um einen möglichen fremdzugriff zu minimieren.

Vielen dank und viele Grüße


Also vorbehaltlich genauerer Prüfung:

Eine Mindestbegrenzung eines Fruchtgenussrechts ist mir nicht bekannt.

Ob mit dem Fruchtgenussrecht das von euch gewünschte Ziel insbesondere im Hinblick auf die Wohnbauförderung erreicht wird, kann ich ohne genauere Prüfung (auch der Förderungsbestimmungen) aber nicht sagen.

Ich hoffe euch (vorerst) weitergeholfen zu haben! Falls Ihr noch jemanden sucht für die Vertragserstellung und Grundbuchseintragung, würde ich mich natürlich über einen Auftrag freuen!

1
  •  ihrrecht
29.6.2018  (#8)

zitat..
utes schrieb: sehr gut :)
herzlich willkommen


Vielen Dank!

1
  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
29.6.2018  (#9)

zitat..
ihrrecht schrieb: Also vorbehaltlich genauerer Prüfung:

Eine Mindestbegrenzung eines Fruchtgenussrechts ist mir nicht bekannt.


danke für die überaus schnelle Rückmeldung


zitat..
ihrrecht schrieb: Ob mit dem Fruchtgenussrecht das von euch gewünschte Ziel insbesondere im Hinblick auf die Wohnbauförderung erreicht wird, kann ich ohne genauere Prüfung (auch der Förderungsbestimmungen) aber nicht sagen.


diesen Punkt habe ich bereits mit der örtlichen WBF-Stelle abgestimmt. Das geht klar



1
  •  ihrrecht
29.6.2018  (#10)
Bitte, gerne!

1
  •  Andi1979
  •   Gold-Award
29.6.2018  (#11)
auch hier eine kurze (?) emoji Frage für Oberösterreich:
Wenn es keinen Bebauungsplan in der Siedlung gibt, jedoch die Anrainer einem geplanten Bauvorhaben/Einreichplan nicht zustimmen - hätte das irgendwelche Chancen auf Erfolg?
Argumentation der Anrainer: zu kleines Grundstück für Mehrfamilienhaus(~5Parteien), keine Parkplätze.

Oder führt es sowieso nur zu einer eventuellen Verzögerung bei der schlussendlich die Gemeinde die Entscheidung trifft? (die aktuell keinem Bebauungsplan zustimmt weil es "zu aufwändig" ist und das Bauvorhaben durchwinken will)

long story short: kann man einen Bebauungsplan "einfordern"? (Bau bzw. Plan einreichen hat noch nicht begonnen)

LG

1
  •  ihrrecht
2.7.2018  (#12)

zitat..
Andi1979 schrieb: auch hier eine kurze (?)  Frage für Oberösterreich:
Wenn es keinen Bebauungsplan in der Siedlung gibt, jedoch die Anrainer einem geplanten Bauvorhaben/Einreichplan nicht zustimmen - hätte das irgendwelche Chancen auf Erfolg?
Argumentation der Anrainer: zu kleines Grundstück für Mehrfamilienhaus(~5Parteien), keine Parkplätze.

Oder führt es sowieso nur zu einer eventuellen Verzögerung bei der schlussendlich die Gemeinde die Entscheidung trifft? (die aktuell keinem Bebauungsplan zustimmt weil es "zu aufwändig" ist und das Bauvorhaben durchwinken will)

long story short: kann man einen Bebauungsplan "einfordern"? (Bau bzw. Plan einreichen hat noch nicht begonnen)

LG


Aus der Hüfte geschossen kann ich die Frage leider nicht beantworten.. Ich kann mir das gerne ansehen, ist aber mit Aufwand verbunden...

Vielleicht kann man bei der Gemeinde, oder bei Professionisten aus der Baubranche in der Umgebund auch Auskunft erlangen..


1
  •  utes
  •   Gold-Award
2.7.2018  (#13)

zitat..
Andi1979 schrieb: Wenn es keinen Bebauungsplan in der Siedlung gibt, jedoch die Anrainer einem geplanten Bauvorhaben/Einreichplan nicht zustimmen


hat die gemeinde eine Vorprüfung gemacht? die wissen ganz genau was geht und was nicht
du kannst auch beim land OÖ nachfragen- wenn du bei der gemeinde nicht weiterkommst

normalerweise ist ein sachverständiger des Landes zu bestimmten Terminen bei den Gemeinden - dort kannst deinen Plan auch anschauen lassen.

was die Nachbarn sagen ist egal solange dein Plan der OÖ bauordnung entspricht und die Gemeinde keine weiteren Vorschriften erlassen hat
bei Einspruch (nicht Unterschrift) gibts hat eine Bauverhandlung.

1
  •  Andi1979
  •   Gold-Award
2.7.2018  (#14)
achso, sorry für das Missverständnis:
da gehts nicht um mein/unser Bauvorhaben sondern um das eines Nachbarn emoji

Ist so ähnlich wie bei der "bürgerinitiative linz süd" - nur viel VIEL kleiner emojiemoji
Natürlich wünscht sich jeder in einer Siedlung dass der Nachbar lieb und nett ist und nicht zu groß baut, aber letzteres ist halt ohne Bebauungsplan ein Wunschkonzert emoji

1
  •  ChristianIV
3.7.2018  (#15)
Für jedes Bauvorhaben gilt die Bauordnung und als Nachbar ist es immer relativ was zu groß ist.
Wenn das Grundstück wirklich so klein ist dann schränkt die Größe des Grundstückes ja sowieso die Größe des Gebäudes ein

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
3.7.2018  (#16)
Und solange das Objekt im Rahmen aller Bauvorschriften ist, kann der/die Nachbar/n biezln was sollen....
Für das gibts ja Vorschriften.
Wenns ausserhalb der Bauforschriften ist...naja.. dann hat der Bgm. als oberste Bauinstanz in der Gemeinde das letzte Wort.

Und dieser wird sich hüten, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen (statt 10 vorgeschriebene Parkplätze sind nur 5 zu machen), denn sonst rennens eam die Türe mit "jo bei dem is des jo a gonga" ein.

1
  •  Andi1979
  •   Gold-Award
3.7.2018  (#17)
Naja, es wäre schön wenn der Bgm. 10 Parkplätze reservieren/vorschreiben würde. Für 5 geplante Parteien wäre das mMn auch wichtig.

De facto ist aber am Grundstück ~400m² grad mal Platz für 1 Garage = 2 Autos... und straßenseitig 0 Platz...
deshalb fragt man sich als Nachbar natürlich ob es sinnvoll ist (gemeindeseitig) diesen Mehrparteien-Bau durchzuwinken. emoji

1
  •  rk515
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#18)
bei uns (sbg) ist es so, dass pro ohneinheit 2 Parkplätze sein müssen. ob die in der Garage sind oder Carport oder freistehend, ist egal.

Gehts hier nur um die Parkplätze, oder gehts hier darum, dass einfach ein größeres Objekt hinkommt, dass die idylle stört?


1
  •  Andi1979
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#19)

zitat..
rk515 schrieb: pro ohneinheit 2 Parkplätze sein müssen


ja, sowas fände ich gut ;)

zitat..
rk515 schrieb: Gehts hier nur um die Parkplätze, oder gehts hier darum, dass einfach ein größeres Objekt hinkommt, dass die idylle stört?


Um beides. Und ohne es wertend zu sagen: Bei Migrationshintergrund gibts halt nochmal mehr Besuch und Trubel. Das ist halt einfach so.


1
  •  mhmamb
  •   Bronze-Award
4.7.2018  (#20)
bei uns in Tirol sind, wenn ich mich nicht irre, für Mehrparteien Geschichten, pro Partei 1 Parkplatz und bei EFH 2 Parkplätze vorgeschrieben. bei Mehrparteienhäusern, allerdings auch der 1e Parkplatz schon sehr grenzwertig wenig, vorallem wenn keine Besucherplätze vorgeschrieben sind.


zitat..
Andi1979 schrieb: Und ohne es wertend zu sagen: Bei Migrationshintergrund gibts halt nochmal mehr Besuch und Trubel. Das ist halt einfach so.


ganz ehrlich, graust mich diese Aussage total. ohne es wertend zu sagen, alle 1979 jahrgänge haben nur braune socken. Das ist halt einfach so.

Schubladendenken ist immer solange ok bis es einen selbst erwischt und dann wird wieder nach solidarität und Einsicht gerufen. 

die einzige Pauschalausage die nicht falsch ist, ist die, dass Pauschalaussagen immer falsch sind.

und auch wenn es nicht so ist, und ganz besonders auch weil ich dich nicht kenne, will ich dir sagen was dieser kleine Satz bei mir für ein Bild von dir hinterlässt:
Bei mir klingt deine Aussage so, dass du nicht willst, dass der Ausländer neben dir baut und du suchst jetzt eine irgendeine grundlage/möglichkeit um das zu verhindern

1
  •  Andi1979
  •   Gold-Award
4.7.2018  (#21)
wenn du die Aussage "mehr Besuch und Trubel" so miss(!)interpretieren willst. Schade.
da kann ich dir auch nicht helfen, sorry emoji  Die Aussage mit den braunen Socken hättest du dir echt sparen können.

1
 1  2  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next