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neue Vermessung im Grundbuch eintragen [T]

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
  •  [T]
  •  [Tirol]
13.3. - 16.3.2014
16 Antworten 16
16
Hi,
folgende Situation: Grundstück wird geteilt in 3 Teile, ist bereits vermessen
Hat wer Erfahrung wie lange es dann noch dauert, bis das ganze auch verbüchert ist ?
Grundbuch hat die Dokumente des Vermessungsbüros seit 25.2. vorliegen

  •  rk515
  •   Gold-Award
13.3.2014  (#1)
ich glaube da braucht man mehr dokumente.
unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt
bestätigung der grundverkehrsbehörde
nur um mal einige zu nennen, die ma gerade eingefallen sind.

und solang das gericht - gerade bei dieser unbedenklichkeitsbescheinigung (wenns a verkauf/kauf war) nicht hat, machts keine änderungen.

ist schon a Plombe im Grundbuch eingetragen?
Plombe zeigt an, dass bald Änderungen stattfinden werden

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  •  sir_rws
13.3.2014  (#2)
Wurde nur vermessen oder auch gleich im Kartaster eingetragen? Zweiteilest würde ich empfehlen da man dann auf ewig Rechtsicherheit hat und auch die Baubehörde deswegen nicht verzögern kann.

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
13.3.2014  (#3)
die Info hab ich vom rechtsanwalt der auch den KV für das grundstück anfertigt:
Der aktuelle Grundbuchsauszug ist noch nicht eingebunden, da zunächst als erster Schritt erst beim Grundbuchamt die Aufteilung des bisherigen Grundstückes in die 3
Untergrundstücke beantragt werden muss. Diesbezüglich habe ich am 25. Februar die Originaldokumente des Vermessungsbüros erhalten, welche Grundlage für die
Antragstellung beim Grundbuch sind. Wenn sodann die neu vermessen Grundstücke im Grundbuch aufscheinen, wird meinerseits der aktuelle Grundbuchsauszug
eingebunden und kann sodann sofort der Kaufvertrag auf Basis der aktuellen Daten
auch beglaubigt unterfertigt werden

von zusätzlichen Dokumenten oder Kataster steht da nichts, weiss ich also nicht
Plombe seh ich natürlich auch nicht, hab ja nur einen Auszug vor der Vermessung aus dem GB
was ist Zweiteilest ?
vom GU hab ich noch die Info (aber nur mündlich per telefon) dass das land die vermessung bereits bestätigt hat (es also für jedes der Untergrundstücke bereits einlagezahlen gibt) - ist das die grundverkehrsbehörde?

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  •  talpa3
14.3.2014  (#4)
Bei mir hat es vor 2 Jahren ca. 5 Monate gedauert bis der Bescheid vom Grundbuch kam. Damals gab es aber die Umstellung auf digitalisierte Daten, daher war die Wartezeit angeblich länger als normal. Den Einreichplan und die Genehmigung bei der Gemeinde haben wir aber ohne Probleme mit dem Vermessungsplan und Bestätigung der noch grundbücherlichen Eigentümer gemacht.
War aber in NÖ.



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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
14.3.2014  (#5)
Schock

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  •  Breitfuss
14.3.2014  (#6)
@michi -

zitat..
was ist Zweiteilest ?


Ich nehme mal stark an, dass der Sir damit "zweiteres" meinte, also er empfiehlt eine Eintragung ins Kataster.


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  •  sir_rws
14.3.2014  (#7)
@Breitfuss - richtig - die automatische Rechtschreibverbesserung des Apfels ist oft ein Graus emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.3.2014  (#8)

zitat..
Breitfuss schrieb: also er empfiehlt eine Eintragung ins Kataster.

Wenn wir schon dabei sind: gemeint ist damit offensichtlich "Grenzkataster". Im "Kataster" sind bzw. kommen die Grundstücke in jedem Fall.

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
14.3.2014  (#9)
habe erfahren, dass es wohl noch so 3 wochen dauern wird - auch lange :(

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  •  rk515
  •   Gold-Award
15.3.2014  (#10)

zitat..
michiaustirol schrieb: auch lange :(


es kommt immer drauf an, warum man das schnell haben möchte.
oder anders. wieso bist so drauf aus, das des so schnell wie möglich von statten geht?

vielleicht gibts a für dein vorhaben andere möglichkeite, wo man nicht drauf warten muss, bis das durch ist.

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
15.3.2014  (#11)
weil davor kein KV für grundstück gemacht werden kann und sich alles immer mehr nach hinten rauszieht
die meisten bauen schon und wir haben noch nicht mal eingereicht :(

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  •  rk515
  •   Gold-Award
15.3.2014  (#12)
also ihr seits käufer so eines grundstückes, oder?

verbindliche zusage (also kaufvertragsentwurf) zum kauf der liegenschaft habts a schon oder?

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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
15.3.2014  (#13)
ja genau
ich hab ein von mir zeitlich limitiertes kaufanbot für das grundstück
aber richtiger KV kann erst gemacht werden, wenn die teilung im grundbuch ist

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  •  rk515
  •   Gold-Award
16.3.2014  (#14)
das ist klar. aber das Problem sehe ich nicht. kv ist ja nur die Formsache jetzt. die größe und den kp wisst ihr ja oder?



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  •  michiaustirol
  •   Bronze-Award
16.3.2014  (#15)
größe wissen wir ja
was ist kp?


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  •  rk515
  •   Gold-Award
16.3.2014  (#16)
kaufpreis.

versuche mit der gemeinde zu reden. frag die, ob ihr einreichen könnt, auch wenn ihr nur ausserbücherlich eigentümer seit. die einverleibung des eigentumsrechtes kann unterschiedlichste zeit in anspruch nehmen. je nach besetzung des bezirksgerichtes, je nachdem ob der notar alle unterlagen schon beisammen hat (wie gesagt, unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt dauert meistens am längsten).

frag einfach mal obs da ne möglichkeit gibt.

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