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neue NÖ Bauordnung? [NÖ]

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  •  Leoaust
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
7.11.2014 - 25.2.2015
22 Antworten 22
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Hallo Allerseits,
folgendes Problem stellt sich mir momentan:
Wir haben die Planung unseres EFH fasst finalisiert. Nun ruft mich die Architektin einer Hausfirma an die wir um ein Angebot gebeten haben und sagt mir dass wir unser Haus, bzw. Nebengeäude und Garage so wie geplant nicht bauen dürfen wenn wir nach dem 1.2.2015 die Einreichung machen.
Denn ab diesem Zeitpunkt gilt angeblich in NÖ eine neue Bauordnung, welche ein Carport (3 seitig offen) auch als Gebäude definiert und somit ein bebauen von beiden seitlichen Bauwichen (1x mit NGB und 1x mit Carport) unmöglich macht?
Im Internet finde ich absolut gar nix über diese neue Bauordnung. Weiß von euch jemand bescheid darüber, oder hat vielleicht sogar den neuen Gesetzestext?

Vielen Dank im Voraus!

Stephan

  •  pastis
24.2.2015  (#21)

zitat..
Karl10 schrieb: NEIN! Es gibt keine Fläche die SOWOHL im vorderen, ALS AUCH im seitlichen BAuwich liegt. Es gibt nur ENTWEDER-ODER. Also was is es jetzt?


Das Carport hat eine Länge von 9m, der vordere Bauwich beträgt laut Bebauungsplan 4m, somit befindet sich das Carport sowohl im vorderen als auch dahinter im seitlichen Bauwich oder interpretiere ich da etwas falsch?


2015/20150224302181.PNG

zitat..
Karl10 schrieb: Da musst halt § 51 Abs. 1 lesen. Der regelt den vorderen Bauwich (wo aber nur Garagen möglicherweise erlaubt sind - von Carports ist hier keine Rede)


Hab ich gemacht, siehe meinen Eintrag weiter oben. Dazu noch folgender Gedanke, wenn ich mein Carport mit einer zweiten Seitenwand plane dann zählt es als Garage die dann laut § 51 Abs. 1 für mich möglich ist. Die zweite Seitenwand kann dann ja später zwecks Reparatur oder anderen plausiblen Gründen abmontiert werden... Was meint Ihr?


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  •  MinMax
  •   Gold-Award
25.2.2015  (#22)

zitat..
Karl10 schrieb: Im vorderen Bauwich nicht (da geht auch das Carport nicht), im seitlichen grundsätzlich schon wenn (auch) diverse andere Einschränkungen (max. 100m², nur EIN seitlicher BAuwich verbaut usw.) erfüllt sind

meine Nachbarn (5 nach links und 4 nach rechts) haben alle entweder eine Garage oder ein CP im einen der seitlichen Bauwich gebaut, die aber - wie bei pastis-Bild - bis nach vorn zur Verkehrsfläche verlaufen.
Neuerdings hat einer von den Nachbarn seine Garage nach hinten versetzt, so dass sie nicht im vorderen Bauwich ist und dafür aber auf die doppelte Breite ausgebaut, also 3m im seitlichen und ca. 3m im zentralen Bereich. Dabei besteht dort ein Bauverbot. Sachen gibt's.

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