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Netzebenen EVN / Netz NÖ - Netzbereitstellung erhöhen

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
22.1. - 29.1.2026
23 Antworten | 12 Autoren 23
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Hallo zusammen,

ein Freund von mir möchte in Niederösterreich (EVN / Netz NÖ) die Netzbereitstellung erhöhen von derzeit 6kW auf Größenordnung 15-20kw.

In OÖ ist ja ab 20kW (3x50A) Schluß für "brauchbare" Endkundentarife, da beginnen dann die unterbrechbaren Tarife bzw. die Leistungsmessung.

Gibt es in NÖ ähnliche Obergrenzen die man nicht ohne guten Grund überschreiten sollte ?

lG
Gawan

  •  ck
22.1.2026  (#1)
Leistungsmessung ab 15 kW

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
22.1.2026  (#2)

zitat..
ck schrieb:

Leistungsmessung ab 15 kW

die kommt ja ab 2027 offenbar sowieso überall - ist es dann ein Nachteil wenn ich gleich von 6 auf 20 nachkaufe ?
die Leistungsmessung erfolgt dann halt oberhalb der 20kw ... oder ist da irgendwelche zusätzliche Hardware etc. nötig ?


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  •  ck
22.1.2026  (#3)
das kann ich leider nicht sagen

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  •  waldi
22.1.2026  (#4)
Ich wurde beit Netz-NÖ vor ca 2,5 Jahren auf Leistungsmessung (Verbrauch) gestellt, da meine Einspeiseleistung höher als 15kVA ist. Meine Verbrauchsleistung ist auf 4 kW. Ich muss aber für jedes gemessene höchste verbrauchte! kW zahlen. Dh nicht nur für die kW die ich über 4 habe. Wenn ich zB nur  2kW Spitzenleistung im Monat habe zahle ich für diese 2kW, wenn ich 10 kW Spitzenleistung habe dann zahle ich für 10kW und nicht nur für 6 kW.

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  •  derdriver
22.1.2026  (#5)
@Gawan warum willst du das machen - was ist der Grund?

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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
22.1.2026  (#6)

zitat..
Gawan schrieb: die kommt ja ab 2027 offenbar sowieso überall - ist es dann ein Nachteil wenn ich gleich von 6 auf 20 nachkaufe ?
die Leistungsmessung erfolgt dann halt oberhalb der 20kw ... oder ist da irgendwelche zusätzliche Hardware etc. nötig ?


Es gibt da zwei Dinge, Netzbereitstellungsentgelt (einmalig fällig):

Man braucht nicht gleich nachkaufen, das erste Jahr zählt als erworben, erst im zweiten Jahr muss man zahlen. Also wenn das Ziel 20kW sind dann muss man eben, im ersten Jahr, jedes Monat für Leistungsspitzen sorgen.
Aber ich würde für mehr als eine Spitze sorgen denn da gibts irgend eine Berechnung im Hintergrund (höchste Spitze wird ignoriert, etc...., Jahres durchschnitt gebildet aber weiß es nicht mehr genau)

Soweit ich weiß, (ohne Garantie) kann man sich dann auch auf bis zu 20kVA (Einspeiseleistung) hochstufen lassen. (Wird gemunkelt obs stimmt weiß ich nicht)

Und dann gibts das Netznutzungsentgelt und mit dem zahlt man die Leistungsspitze jedes Monat (individuell) auch schon im ersten Jahr. Und hier gibt es auch realistisch die Gefahr das es wirklich teuer wird, denn 1kW kostet ca so viel wie 4kW pauschal.

Einziger Vorteil, beim Bezug zahlt man knapp über 2Cent weniger als bei der pauschal Variante.


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Hallo Gawan,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Netzebenen EVN / Netz NÖ - Netzbereitstellung erhöhen

  •  Gawan
  •   Gold-Award
23.1.2026  (#7)

zitat..
derdriver schrieb:

@Gawan warum willst du das machen - was ist der Grund?

der plan ist durch eine Einmalzahlung die monatlichen Strafgebühren zu reduzieren / vermindern


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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
23.1.2026  (#8)

zitat..
tempo85 schrieb:

──────..
Gawan schrieb: die kommt ja ab 2027 offenbar sowieso überall - ist es dann ein Nachteil wenn ich gleich von 6 auf 20 nachkaufe ?
die Leistungsmessung erfolgt dann halt oberhalb der 20kw ... oder ist da irgendwelche zusätzliche Hardware etc. nötig ?
───────────────

Es gibt da zwei Dinge, Netzbereitstellungsentgelt (einmalig fällig):

Man braucht nicht gleich nachkaufen, das erste Jahr zählt als erworben, erst im zweiten Jahr muss man zahlen. Also wenn das Ziel 20kW sind dann muss man eben, im ersten Jahr, jedes Monat für Leistungsspitzen sorgen.
Aber ich würde für mehr als eine Spitze sorgen denn da gibts irgend eine Berechnung im Hintergrund (höchste Spitze wird ignoriert, etc...., Jahres durchschnitt gebildet aber weiß es nicht mehr genau)

Soweit ich weiß, (ohne Garantie) kann man sich dann auch auf bis zu 20kVA (Einspeiseleistung) hochstufen lassen. (Wird gemunkelt obs stimmt weiß ich nicht)

Und dann gibts das Netznutzungsentgelt und mit dem zahlt man die Leistungsspitze jedes Monat (individuell) auch schon im ersten Jahr. Und hier gibt es auch realistisch die Gefahr das es wirklich teuer wird, denn 1kW kostet ca so viel wie 4kW pauschal.

Einziger Vorteil, beim Bezug zahlt man knapp über 2Cent weniger als bei der pauschal Variante.

Das ist so nicht richtig. Wenn ich eine PV größer 15kVa mache, dann steht es bei Netz NÖ im Netzzugangsvertrag drinnen und stimmt. Wenn ich aber Bezugsseitig eine erhöhung mache, dann wird laut meinem Wissensstand kein durchschnittswert des jahres hergenommen, sondern man muss gleich von den 4kW auf die gewünschte Leistung nachkaufen.

Welche Strafzahlung willst du genau verhindern?


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  •  derdriver
23.1.2026  (#9)

zitat..
Gawan schrieb:

──────..
derdriver schrieb:

@Gawan warum willst du das machen - was ist der Grund?
───────────────

der plan ist durch eine Einmalzahlung die monatlichen Strafgebühren zu reduzieren / vermindern

Du vermischt da aber was. 
Stand jetzt ist in Nö.- Wenn du eine PV hast über 15kW wirst auf Leistungsmessung eingestuft und musst für die Leistungsmessung zahlen - wenn du da jetzt 20kW nachkaufst musst du trotzdem die Leistungsmessung zahlen wie wenn du das nicht machst.

Ich würds so lassen wie es ist.
Ich weis nicht wie das mit dem Nachkaufen von Netzbereitstellung ist, aber ich denke das das automatisch vorgeschrieben wird wenn du über einen längeren Zeitraum viel Verbrauch hast - mit Smartmeter sehen sie das ja beim Netzbetreiber.

Mal schauen was nächstes Jahr wird. Momentan schaut es so aus das dann alle Leistungsmessung haben, aber kann auch sein das es da Freigrenzen oder so gibt.
Ich hab mir das mit Akku so hingerichtet das der mir die Spitzen abfängt.


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
23.1.2026  (#10)

zitat..
Stoffal02 schrieb: Das ist so nicht richtig. Wenn ich eine PV größer 15kVa mache, dann steht es bei Netz NÖ im Netzzugangsvertrag drinnen und stimmt. Wenn ich aber Bezugsseitig eine erhöhung mache, dann wird laut meinem Wissensstand kein durchschnittswert des jahres hergenommen, sondern man muss gleich von den 4kW auf die gewünschte Leistung nachkaufen.

Welche Strafzahlung willst du genau verhindern?

Du hast recht war aber anders gemeint. Für die Berechnung der Leistung welche dann für das Netzbereitstellungsentgelt zählt wird nicht die höchste Leistungsspitze eines Jahres genommen, die höchste oder sinds die höchsten zwei werden gestrichen, ... Die genau Berechnung (wie gesagt der Leistung nicht das Entgelt) weiß ich aber nicht mehr. Nur soviel im ersten Jahr entfällt dies und man wird gratis hochgestuft.
 

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.1.2026  (#11)
Der Kollege hat jetzt laut Rechnung bereits erworbene (oder ersessene ? 6kW)

Die Spitzen von 10,2kW die er hat werden zur Gänze mit der Strafgebühr verrechnet (d.h. 10*50 EUR) anteilig je Monat.
d.h. da werden die 6 kW gar nicht in Abzug gebracht ?

ist das die korrekte Verrechnungsmethode ?

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  •  Didi1983
  •   Bronze-Award
28.1.2026  (#12)
Das ist korrekt! Es ist keine Strafgebühr sondern das äußerst faire Netznutzungsentgelt. (Ironie off)

Ich habe bei meinem Speicher Peak shaving aktiviert um Spitzen zu glätten. Ich bleib so im Sommer unter 2 und im Winter unter 3 bzw. 4kw! Wenn alle auf Leistungsmessung umgestellt werden und das System so bleibt wirds für die meisten massiv teurer.  
Ich sage nur on/off WP WP [Wärmepumpe], E-Kfz, Sauna, Herd, Poolpumpe, Elektrospeicher, usw...
1 Viertelstundenspitze pro Monat reicht! 

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  •  El_aurare
28.1.2026  (#13)

zitat..
Didi1983 schrieb:

Ich habe bei meinem Speicher Peak shaving aktiviert um Spitzen zu glätten. Ich bleib so im Sommer unter 2 und im Winter unter 3 bzw. 4kw! 

Wird der Speicher dann im Dez auch übers Netz geladen damit er immer genug reserven zur Verfügung hat?

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  •  blosso
  •   Bronze-Award
28.1.2026  (#14)
@Didi1983 bei mir ist Standardmäßig "Eigenverbrauch" hinterlegt beim Wechselrichter.
Kannst du mir/uns das Peak shaving nochmals genau erklären? Vorteile, Nachteile usw?

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  •  Gawan
  •   Gold-Award
28.1.2026  (#15)

zitat..
Didi1983 schrieb:

Das ist korrekt! Es ist keine Strafgebühr sondern das äußerst faire Netznutzungsentgelt. (Ironie off)

Ich habe bei meinem Speicher Peak shaving aktiviert um Spitzen zu glätten. Ich bleib so im Sommer unter 2 und im Winter unter 3 bzw. 4kw! Wenn alle auf Leistungsmessung umgestellt werden und das System so bleibt wirds für die meisten massiv teurer.  
Ich sage nur on/off WP WP [Wärmepumpe], E-Kfz, Sauna, Herd, Poolpumpe, Elektrospeicher, usw...
1 Viertelstundenspitze pro Monat reicht!

ja aber was bringt das dann überhaupt mit der im ersten jahr erworbenen oder ersessenen leistung ?


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  •  tempo85
  •   Bronze-Award
28.1.2026  (#16)

zitat..
Gawan schrieb: ja aber was bringt das dann überhaupt mit der im ersten jahr erworbenen oder ersessenen leistung ?

Es wird jedes Jahr nachgesehen wie hoch deine Spitze ist (eigene Berechnung, ist also nicht die höchte 15min Spitze im Jahr).

Beispiel: 
Vor Leistungsmessung: 4 kW
1 Jahr Leistungsmessung: 8 kW
2 Jahr Leistungsmessung: 12 kW
3 Jahr Leistungsmessung: 10 kW
4 Jahr Leistungsmessung: 14 kW

Pro kW zahlt man einmalig "Netzbereitstellungsentgelt" derzeit 210,65€ netto.

Im ersten Jahr wird man bei höherer Leistungsspitze (also vorher üblich 4kW) gratis hochgestuft, in dem Fall spart man sich ~840€ einmalzahlung.

Im zweiten Jahr wird die Differenz 12kW-8kW also 840€ netto verrechnet.

Im drittem Jahr wird kein "Netzbereitstellungsentgelt" verlangt weil man unter 12kW hatte.

Im viertem Jahr wird die Differenz 14kW-12kW also 420€ netto verrechnet.

Hätte diese Person im erstem Jahr der Leistungsmessung bereits 14kW gehabt würde er im zweiten und viertem Jahr kein "Netzbereitstellungsentgelt" zahlen er hätte sich also 1260€ netto erspart.

Nach dem er aber auf 14kW ist (egal ob "erworben" oder bezahlt) könne er auch beantragen das er in Zukunft mit der PV auch 14kW einspeisen kann. Und da gibt es so weit ich weiß eine Grenze von 20kW bis zu der diese Methode funktioniert! (aber nur hören sagen, habe ich nicht selbst gemacht)

Netznutzungsentgelt Leistungspreis:

Zusätzlich jedes Monat auch im ersten Jahr wird statt der 54€ Pauschale jetzt 56,04€/kW/Jahr verlangt, oder weil Monatich verrechnet 4,67 €/kW/Monat.
Und ja von dieser Gebühr kann man sich nicht drücken, für mindestens 1kW muss man zahlen auch wenn die Spitze 0kW ist.

Netznutzungsentgelt Arbeitspreis:

Hier ist jetzt aber ein großer Vorteil: denn der Arbeitspreis ist deultich günstiger statt 8,79c/kWh bei Pauschal zahlt man mit Leistungsmessung "nur" 6,65c/kwh.

Ich z.B. habe im Dezember 791kWh vom Netz gebraucht, das macht mit der Leistungsmessung eine ersparnis von 20,31€ brutto aus.

Quelle: https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/B410_Systemnutzungstarife-Strom_ab_2022-05-01.aspx

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  •  alhei
  •   Bronze-Award
28.1.2026  (#17)
Ich bin in der gleichen Situation. Ich hatte lange Diskussionen mit Netz-NÖ bis sie mir dann auch tatsächlich 10 kW als erworben zugestanden haben. D.h. bis zu der Jahresleistung muss ich auch nichts einmalig nachkaufen, sollte es mal notwendig werden.

Notwendig wird es nur dann wenn man mit dem Jahresdurchschnitt drüber liegt. Das kann dann natürlich aber auch ordentlich teuer werden. Geärgert hat mich, wie intransparent die mit diesem "Erwerben" umgegangen sind. Die allermeisten bekommen es gar nicht mit und sind dann ganz überrascht... Umgekehrt wird man nicht über das Zeitfenster informiert (das legen die selbst fest) und es gibt auch keine Info, wie das genau berechnet wird...

Seit kurzem hab ich mir zudem auch einen Speicher zugelegt und lasse diesen an den schwachen Wintertagen im Peak-Shaving laufen, wie schon @Didi1983 geschrieben hat. D.h. auch mit Netzbezug um den Füllstand des Speichers auf einem gewissen Level zu halten. Je nach Größe des Speichers und des täglichen Verbrauchs kann man da theoretisch sogar das ganze Jahr auf 1 kW (=bis zu 1,99 kW pro Monat) runterkommen. In meinem Fall sind es im Dezember und Jänner eher 2-3 kW. Nov. und Februar sollten dann schon 2 kW möglich sein und im Rest des Jahres 1 kW. Gegenüber ohne Speicher sollte ich mir damit im Jahr so rund ~5-6 kW sparen können, was schon ein ordentliches Sümmchen ausmacht.

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  •  cutcher
28.1.2026  (#18)
Naja, das ist ja genau der Grund dafür
Es ist ja nicht Grund dass jeder so viel wie möglich bekommt, sondern dass das normale Verhalten "Erworben" wird Beziehungsweise für das normale Verhalten eine saftige Nachzahlung stattfinden muss

bei allen anderen Netzbetreiber muss man Meines Wissens nachjedes KW nachzahlen
da sollte man sich ja wirklich ärgern wenn man etwas (Intransparent) geschenkt bekommt🙃


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  •  alhei
  •   Bronze-Award
28.1.2026  (#19)
Ich nehme mal nicht an, dass du in der Leistungsmessung bei NetzNÖ bist, sonst würdest du nicht diesen Blödsinn schreiben.

1. Dieser Tarif ist ursprünglich nicht für Privatkunden gedacht, sondern für Gewerbe. Deshalb ist die Tarifstruktur auch so, wie sie ist: Geringere Kosten pro kWh, dafür musst du für Leistungsspitzen zahlen. Er ist so ausgelegt, dass das erst aber ca. 15.000 kWh (je na Leistungspitzen) interessant ist.
Warum sollte jemand so einen Tarif brauchen, wenn er gerade mit PV ja eigentlich eher geringeren Verbrauch hat? Richtig: Weil NetzNÖ hier eine Lücke entdeckt hat, mit der sie große PV-Anlagen bestrafen können. Niemand zwingt sie, das so umzusetzen, siehe andere Netzbetreiber.

2. Sie machen das ja z.B. auch wenn der Wechselrichter mehr al 15 kVA hat, obwohl man gleichzeitig z.B. nicht mehr als 4 kW einspeisen darf. Es zählt hier lediglich der theoretische Wert des WR WR [Wechselrichter], auch wenn er limitiert wurde. Etwas grotesk, oder?

3. Mir ist schon klar, dass das Erwerben eigentlich ein fairer Prozess sein sollte und das von machen - auch mir - ein wenig ausgereizt wurde. Mit 10kW hab ich es aber eher nicht übertrieben - 7 kW wären es wohl auch so geworden. Geschenkt ist es jedenfalls nicht, wenn man einen höheren Wert erreichen will.

4. Im Gegenteil, die zusätzlichen laufenden Kosten über die Jahre wird man vermutlich mit den einmaligen Nachkaufen in anderen Netzen wohl nicht aufwiegen können. Bei ca. 5 kW Jahresleistung könnte man schon 1 kW pro Jahr nachkaufen im Vergleich zu einem nicht gemessenen Anschluss. Wenn das mehrere Jahre so geht, ist das nicht gerade ein Geschenk.

5. Derartige Geheimniskrämerei zu betreiben und die Kunden auch auf Nachfrage falsch oder nicht zu beauskunften ist auch nicht Sinn der Sache. Im Netzvertrag steht nur sehr vage was dann als erworben gilt. Es gibt keine Formel dazu um das nachzuvollziehen. Und das Jahr läuft laut Vertrag nach Fertigstellung der Anlage los, nur ist das nicht immer der Fall. Bei mir war das um über ein Jahr verzögert. Warum konnte keiner erklären.

Wir sind hier also weit weg von "ich freue mich über das Geschenk". Es ist eher Schadensbegrenzung. Selbst mit Peakshaving werde ich bei meinen angestrebten Werten erst ab ~1400 kWh Verbrauch günstiger als ein nicht gemessener Anschluss. Und eigentlich nutze ich damit die 10 kW ja gar nicht.


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  •  Alf73
28.1.2026  (#20)

zitat..
tempo85 schrieb:

Netznutzungsentgelt Leistungspreis:

Zusätzlich jedes Monat auch im ersten Jahr wird statt der 54€ Pauschale jetzt 56,04€/kW/Jahr verlangt, oder weil Monatich verrechnet 4,67 €/kW/Monat.
Und ja von dieser Gebühr kann man sich nicht drücken, für mindestens 1kW muss man zahlen auch wenn die Spitze 0kW ist.

Netznutzungsentgelt Arbeitspreis:

Hier ist jetzt aber ein großer Vorteil: denn der Arbeitspreis ist deultich günstiger statt 8,79c/kWh bei Pauschal zahlt man mit Leistungsmessung "nur" 6,65c/kwh.

Ich z.B. habe im Dezember 791kWh vom Netz gebraucht, das macht mit der Leistungsmessung eine ersparnis von 20,31€ brutto aus.

Quelle: https://www.netz-noe.at/Download-(1)/Verteilernetzbedingungen-Strom/B410_Systemnutzungstarife-Strom_ab_2022-05-01.aspx

Danke für die gute Aufbereitung:

Wenn mann jetzt z.B. 8000 kwh/Jahr Netzbezug ansetzt (sowie wie bei mir mit aktuell 4kWp PV + 1x E-Auto + Sole-Wärmepumpe) kämen dann ca. 170 € Mehrkosten beim Netznutzungsentgelt Leistungspreis und ca. 170 € Ersparnis beim Netznutzungsentgelt Arbeitspreis heraus ... augenscheinlich ein Nullsummenspiel und keine Erhöhung ... jedoch nur unter der Voraussetzung, dass man eine max. Leistung von 4kW vom Netz zieht ....

... aber der Normalnutzer wird Peak-Shaving ect. wohl nicht umsetzen könnne.... alleine ohne E-Auto sind Spitzen im Winter mit 6kW und mehr möglich wenn die Sonne nicht scheint oder der eventuell vorhadene PV-Speicher vielleicht zu klein ist fürs Peak-Shaving (ohne E-Auto sind im Winter 30kWh/Tag oder mehr Verbrauch keine Seltenheit) ....

... wenn ich also annehme dass ich z.B. auf 8 kW eingestuft werde, ergeben sich jedenfalls Mehrkosten Netznutzung von 223,12 € jährlich bei 8000 kWh/Jahr, bei 10 kW 335,20 € Mehrkosten, bei 12 kW 447,28€ Mehrkosten und bei 14 kW 573,36€ Mehrkosten

... da ist das einmalig zu zahlende Netzbereitstellungsentgelt auf Grund der Erhöhung auf über 4 kW (auf 8 kW 842,60 € / auf 10 kW 1263,90 € / auf 12 kW 1.685,20 € / auf 14 kW 2.106,50 €) kurzfristig übel aber die Mehrbelastung kommen ja dann von den jährlichen Erhöhungen ...




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  •  cutcher
29.1.2026  (#21)
Wenn du das Netz dementsprechend stark beanspruchst (Leistung spitzen) sind mit Sicherheit Mehrkosten zu erwarten
 
Genau das ist ja der Hintergrund dass man die Kosten mehr Verursacher gerecht aufteilen möchte
 
Es ist jedoch noch nichts bekannt, ob alle 15 Minuten Spitzen in der Berechnung berücksichtigt werden oder beispielsweise nur jene in den Kernzeiten (zB Nacht und Wochenende ausgeschlossen)

weiter das ist nicht bekannt ob die Kosten LKW gleich bleiben oder sinken sein werden sobald alle auf Leistungsmessung umgestellt sind


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