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Nebenwohnsitz/ferienhaus

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  •  Wir3baueneinHaus
8.6.2025
4 Antworten | 3 Autoren 4
4
Ein Verwandter hat ein Haus in meiner Heimat geerbt. Jetzt stellt sich die Frage was macht man damit. Er würde es mir um die Hälfte was es wert ist verkaufen... Aber wie finanziert man einen nebenwohnsitz?
Danke
Liebe Grüße 

  •  LiConsult
  •   Gold-Award
8.6.2025 12:47  (#1)

zitat..
Wir3baueneinHaus schrieb: Aber wie finanziert man einen nebenwohnsitz?

genauso wie einen Hauptwohnsitz - mit hypothekarischer Besicherung der finanzierenden Bank und unter Berücksichtigung von Leistbarkeit und Bonität des Kreditnehmers.

Sollte sich das Objekt allerdings im Ausland befinden, so wird eine hypothekarische Besicherung des zu finanzierenden Objektes in den überwiegenden Fällen nicht möglich sein. Hier ist eine Ersatzbesicherung - entweder durch eine inländische Immobilie oder alternativ z.B. Lebensversicherung mit ausreichendem Rückkaufwert, etc. notwendig.
lg


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  •  Wir3baueneinHaus
8.6.2025 13:07  (#2)
Danke für die rasche Antwort. Und wenn das Objekt einen Höheren Wert hat als verlangt wird kann das als Eigenkapital gewertet werden? 

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  •  speeeedcat
8.6.2025 14:14  (#3)
Ja natürlich.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bank ihre Darlehenshypothek ins Grundbuch eintragen lässt.

1


  •  LiConsult
  •   Gold-Award
8.6.2025 18:40  (#4)

zitat..
Wir3baueneinHaus schrieb: Danke für die rasche Antwort. Und wenn das Objekt einen Höheren Wert hat als verlangt wird kann das als Eigenkapital gewertet werden?

gerne,

für die Bank ist es wichtig, dass sie sich materiell vollwertig besichern kann. Das ist dann gewährleistet, wenn der Immobilienwert (inkl. aller Abschläge zur Ermittlung des Belehnwertes)  mindestens dem von der Bank finanzierten Betrag entspricht.

Es gibt dabei Institute, für die bei der Ermittlung des Immowertes die bankinterne Schätzung ausschlaggebend ist und aber auch jene, die bei der Wertermittlung vom Kaufpreis als Basis ausgehen.

Wenn du nun etwa zur Hälfte des Verkehrswertes kaufen kannst, dann sollte es bewertungstechnisch i.d.R. kein Problem geben. Bei jenen Kreditgebern, die den Kaufpreis als Berechnungsgrundlage des Belehnwertes ansetzen, müsste man das Thema gesondert besprechen.

Zum Thema Hypothek: Darlehenshypotheken werden eingetragen, wenn ein gebührenbefreiter Erwerb nach dem Gerichtsgebührengesetz erfolgt - das setzt jedoch voraus, dass nach dem Kauf Hauptwohnsitz begründet wird. Nebenwohnsitze, Anlegerwohnungen, etc. werden üblicherweise mit Höchstbetragspfandrechten besichert.


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