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Nebengebäude im Bauwich-Oberösterreich

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  •  Alfred1
27.3.2013 - 30.9.2014
14 Antworten 14
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Ich habe ein Problem mit Nebengebäuden im Bauwich.

Es gibt in Oberösterreich die Vorschrift dass innerhalb der 3m zur Nachbargrundgrenze, keine Bauten eine Gesamtlänge von 10m überschreiten dürfen.
Meine Fragen nun sind,
1)wenn eine Garage mit einer Länge von 8,5m bereits besteht, darf dann ein Carport (kleiner 35m2)und auf allen 3 Seiten offen ist, eine Länge von 5,7m hat, dazugebaut werden? oder überschreite ich hier schon die 10m Grenze?
2)zählt eine Werkzeughütte aus Holz, kleiner 12m2, mit einem Abstand zur Garage von 4,5m, auch zu diesen 10m?

Zum besseren Verständniss hier ein Bild.


2013/20130327236278.JPG

  •  kech
  •   Bronze-Award
28.3.2013  (#1)
Carport: Wenn Bauten eine Gesamtlänge von 10m nicht überschreiten dürfen und der Carport direkt an die Garage anschließt, ist mM die Gesamtlänge überschritten. Sichere dich beim Bautechniker deiner Gemeinde jedenfalls ab.
Hütte: Bei dieser dürftest du kein Problem haben, weil sie ein eigenständiges Bauwerk ist und keine Verbindung zur Garage hat.

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  •  Alfred1
28.3.2013  (#2)
danke für Deine Antwort. Meine derzeitigen Informationen deuten darauf hin dass es egal ist wieviele getrennte Gebäude da sind es werden ALLE zusammengezählt. So wie ich das also verstehe darf in Summe die 10m nicht überschritten werden. Auch dann nicht wenn der Nachbar sein Einverständnis geben würde.
Was ich aber absolut nicht verstehe ist, da das Carport nach allen 3 Seiten offen ist, also auch keine Sichtbehinderung darstellt, das dann trotzdem auch dieses zu den 10m dazugezählt wird.
Ich verstehe diese Einschränkung nicht.

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  •  kech
  •   Bronze-Award
29.3.2013  (#3)
Das oö.Bautechnikgesetz § 6 (1)Zi 3 enthält die relevanten Ausnahmen. Carports sind zweifellos mit Schutzdächern versehene Abstellplätze gem. Ziffer 3. Wenn dein Carport 5,7m lang ist, werden die 10 m damit überschritten.
Gartenhütten bis 12 qm bilden eigene Ausnahmen (Ziffer 4). Es ist nicht nachvollziehbar, dass sie in die 10m Begrenzung einbezogen werden sollen.
Mit schlüssigen und fundierten Gegenargumenten müsstest du die Baubehörde jedenfall bzgl. deiner Gartenhütte überzeugen können. Sie sollen dir die Rechtsgrundlage nennen, worin steht, dass alle Einzelbauten aufsummiert werden müssen.

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  •  Alfred1
14.5.2013  (#4)
Spät aber doch möchte ich mich für die Info recht herzlich bedanken.
Bezüglich der Antwort für die Gartenhütte habe ich die Info bekommen dass alle im Bauwich errichteten Gebäude (auch wenn ein Abstand dazwischen ist) für die 10m Gesamtlänge zusammengezählt werden. Das steht angeblich im Bautechnikgesetz oder in der Bauordnung für OÖ. Ich habe es bis jetzt nicht gefunden.
Kann mir bitte diesbezüglich auch jemand helfen?

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  •  Ferlin
15.5.2013  (#5)
Also bei mir steht Carport mit Anbau ~9m Länge und Gartenhütte Länge ~4m auf einer Seite im Bauwich,wurde im Einreichplan so genehmigt!
Hütte hat ~18 qm Grundfläche!
BG Ferl

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  •  Alfred1
15.5.2013  (#6)
@Ferlin,

seit wann hast Du das so und wo bist Du zu Hause? Bzw. hast Du eine Bauverhandlung gemacht oder eine Anzeigenpflicht?
BG Alfred

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  •  kech
  •   Bronze-Award
15.5.2013  (#7)
Mit der unpräzisen Auskunft zur Gesamtlänge würde ich mich nicht zufrieden geben, sondern die konkrete Rechtsvorschrift oder das VwGH-Erkenntnis einfordern, auf die sich diese Aussage stützt.
Nötigenfalls hol eine schriftliche Rechtsauskunft bei der Baurechtsabteilung der oö. Landesregierung (Direktion für Inneres und Kommunales) ein.

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  •  Ferlin
15.5.2013  (#8)
Bezirk Ried im Innkreis
Hatten eine Bauverhandlung weil sich eine Nachbarin nicht zum unterschreiben bewegen lies!
Wurde alles so genehmigt!
BG

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  •  Alfred1
15.5.2013  (#9)
@Kech, Ferlin,

das ist echt interessant und ich bedanke mich recht herzlichst für diese Auskünfte.
Derzeitige Aussage der Gemeinde und wie auf meinem Plan auch ersichtlich ist, dass selbst wenn es kein Carport geben würde, ich mit der Garage und der mit Abstand gebauten Gartenhütte, die erlaubten 10m überschreite und somit die Gartenhütte entweder abgerissen werden muss, oder ich schiebe sie 3m nach links.Dann kollidiert sie zwar mit dem Haus und ich habe keine Durchgangsmöglichkeit mehr, aber ich würde der Vorstellung von der Gemeinde entsprechen.
BG


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  •  Alfred1
15.5.2013  (#10)
@kech,

das habe ich nun als Antwort erhalten...

..... dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ALLE Baulichkeiten im Bauwich eine Gesamtlänge von 10 m nicht überschreiten dürfen:
"Mehrere Nebengebäude dürfen die Länge von 10 m insgesamt nicht überschreiten, da ansonsten die Beschränkung des § 6 Abs. 1 Z. 3 lit. c OÖ BauTG 1994 praktisch obsolet wäre (Hinweis E vom 29. August 2000, 97/05/0056). Dabei ist auch der Altbestand einzubeziehen, weil das Nachbarrecht sonst sukzessive unterlaufen werden könnte (Hinweis E vom 14. November 2006, 2005/05/0078). Im Hinblick auf das Nachbarrecht der Begrenzung der Bebauung im Seitenabstand muss diese Einbeziehung, da keine sachliche Differenzierung möglich ist, auch für bestehende Hauptgebäude gelten. Die Bestimmung ist daher so zu verstehen, dass nur Baulichkeiten von bis zu insgesamt 10 m Länge im Seitenabstand dem Grundstück des Nachbarn zugewandt sein dürfen (VwGH 15.02.2011, Zl. 2009/05/0003)."
Gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 Oö. Bautechnikgesetz zählen hier eben auch mit Schutzdächern versehene Abstellplätze, also das von Ihnen angesprochene Carport, dazu.


Bezieht sich so wie ich das lese auch auf eine Gartenhütte, oder?
BG

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  •  kech
  •   Bronze-Award
15.5.2013  (#11)
Nach dieser Auslegung sind die 10m wirklich die absolute Höchstgrenze für die Gesamtheit aller Bauten im 3m-Abstand.

Eine Überlegung wäre vielleicht - falls machbar-, das Carport etwas zu verschmälern, sodass der Seitenabstand mehr als 3m ist.
Falls aber die Garage schon im Bauwich steht, müsstest du die Hütte allenfalls auch noch umplanen (um 90° drehen und halt nur 1,5m schmal), denn bloßes Verrücken ist ja nach deiner Darstellung nicht sinnvoll.

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  •  Alfred1
15.5.2013  (#12)
@kech,

ja leider, so lese ich es auch. Das Carport schmäler zu machen ist nicht möglich, denn das müssten auf der Seite zum Nachbarn, 1,7m sein und würde ich das machen dann hätte ich die erste Stütze mitten in der Einfahrt zur Garage stehen.

Tja und bei der Gartenhütte ist dein Vorschlag zwar OK, nur wie sieht denn das dann aus eine Gartenhütte mit 1,5m Breite und 8m Länge? Das wären dann die erlaubten 12m²

Also so wie es aussieht, ist zwar alles erlaubt, aber es wird nichts genehmigt weil ......

Danke für Eure Hilfe
BG

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  •  woo
30.9.2014  (#13)
Hallo Alfred1,
hast du eine Lösung erzielt? Inzwischen wurde ja auch das Oö. BauTG geändert.


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  •  Alfred1
30.9.2014  (#14)
Alfred1 - Hallo WOO,

ja das Thema hat sich erledigt. Zum einen weil im neuen Oö.BauTG die erlaubte Länge von 10m auf 15m erhöht wurde und zum anderen habe ich die im Plan dargestellte Gartenhütte aus dem Bauwich heraus versetzt.
BG

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