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Nachträgliche Änderung Einreichplan [OÖ]

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  •  karl1911
  •   Bronze-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
2.4.2018
3 Antworten | 2 Autoren 3
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Hallo,
wir haben in OÖ gebaut und sind mittlerweile eingezogen. Im Einreichplan wurde durch uns geplant, dass wir eine Böschung zu unserem Garten haben und dort auch eine kleine Auffahrt ist. Der Zugang zum Haus erfolgt über das KG und der Garten liegt in der Etage des EG. Jetzt haben wir gemerkt, dass diese Auffahrt dort ein ziemlicher Blödsinn ist und würden gerne statt der Böschung eine Wurfsteinmauer machen.
Wisst ihr, ob ich diese Änderung bewilligen lassen muss bzw. wie der richtige Ablauf ist?
Ich bin dankbar für jenen Ratschlag!

  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.4.2018  (#1)
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/files/publikationen/ikd_modernes_baurecht.pdf

schon mal die oö. Bauordnung gelesen?

bis 1,5 m ist eine Stützmauer bewilligungs- und anzeigefrei.

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  •  karl1911
  •   Bronze-Award
2.4.2018  (#2)
Habs gefunden. Viellen Dank!!! Bauanzeige wird dann also nicht ausbleiben.emoji


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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.4.2018  (#3)
gern. Sonst frag noch in eurer Bauabteilung nach was sie für die Anzeige brauchen. Oftmals reicht dafür eine detaillierte Skizze. 

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