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Nachbarschafts Unterschreitung /Aufbau

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  •  Vitus1
2.10.2012
2 Antworten 2
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Hallo zusammen,

wir haben ein Problem mit unserem Bauvorhaben, kurze Erklärung :
Es besteht bereits ein unterirdisches Bauwerk das bis an die Grundgrenze des Nachbarn reicht,
dieses Bauwerk wurde 1977 mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. (vom Vater als Büro neben seinem Wohnhaus)
Es gibt keine schriftliche Vereinbarung das niemals drauf gebaut werden darf!

Nun will der Sohn es als Wohnraum umbauen,
es besteht für den Unterirdischen Bau noch keine Nutzungsänderung
(von Büro in Wohnraum)
Ist es ein Problem dies ohne Einverständnis der Nachbarn umzuwidmen? (es liegt in einem Wohngebiet)

Der Sohn will auch einen Raum darauf bauen der den Mindestabstand von 4m NICHT unterschreitet,
das wollen die Nachbarn nun verhindern.
Die Bauverhandlung war bereits und ist zu unseren Gunsten ausgefallen,
der Nachbar hat Einspruch erhoben, und nun auch noch auf Unterlassung geklagt.
(„zivilrechtlich“ das es eine Vereinbarung zwischen dem Vater und ihm gab)

Kann es sein wenn man ein existierendes Bauwerk hat das den Nachbarschafts Abstand unterscheitet, mit der Bewilligung von 1977 des Nachbarn, und man jetzt drauf 1 Zimmer bauen will das den gesetzlichen Nachbarschafts Abstand einhält,
das nun bei der Verhandlung der Aufbau und des existierende Bauwerk, als gesamtes Bauwerk gesehen werden kann?
Somit entsteht doch automatisch eine Unterschreitung des Mindestabstandes zum Nachbarn???

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.10.2012  (#1)


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  •  Vitus1
2.10.2012  (#2)
Salzburg

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