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Nachbars Zaun auf unserem Grundstück

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  •  Zaunkoenig
24.10. - 4.11.2014
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Hallo!
Wir haben im Zuge der Grundstücksvermessung für die Eintragung in den Grenzkataster erfahren, dass der fundamentierte Zaun unseres Nachbars zur Gänze auf unserem Grundstück errichtet wurde. Der Zaun wurde gebaut, kurz bevor wir das Grundstück erworben haben, die Grenzüberschreitung fiel jedoch erst bei besagter Vermessung auf. Gemäß dem Kaufvertrag wurde uns das Grundstück lastenfrei verkauft und auch im Grundbuch stehen keinerlei Belastungen angeführt.
Nun stellt sich die Frage, wem gehört dieser Zaun eigentlich? Welche Rechte haben wir diesbezüglich? Vielleicht kennt sich jemand von euch in so einer Angelegenheit aus und kann uns weiterhelfen! Danke im Voraus!

  •  hopfgarten
25.10.2014  (#1)
ich musste schmunzeln. das thema "nachbars zaun auf unserem grundstück" und als verfasser zaunkönig, das ist eine bedrohte vogelart.

vermessungstechnisch nennt man den bestehenden zaun naturstand, dieser muss sich nicht mit dem kataster decken. daher wird in folge eines grundtsückskaufes vorher alles vermessen und die grenzen ausverhandelt (grenzverhandlung).
manchmal muss der alte katasterplan sogar berichtigt werden, da zu ungenau.
sie hätten normalerweise so einen vermessungsplan mit dem kaufvertrag bekommen müssen. dieser stellt ja die basis dar (technisches operat), ein vertrag wird darauf aufgebaut. interessant wäre zu wissen ob im grundbuch das grundstück im grenzkataster eingetragen ist. wenn dem so ist, haben diese vermessungspunkte gültigkeit.

so sollte es normalerweise ablaufen. eigentlich befindet sich der zaun auf ihren grundstück und gehört ihnen auch. der zaun trennt zwar grundstücke, ist aber nicht die anerkannte grenze.

reden sie mit einem ziviltechniker für vermessung. es wird ihnen nichts anderes übrigbleiben.

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  •  MinMax
  •   Gold-Award
25.10.2014  (#2)
siehe auch:
http://www.energiesparhaus.at/forum/36479_1


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  •  neoplan
4.11.2014  (#3)
? besteht viell d zaun auch aus orts-veränderlichen / demontierbaren teilen, die prophylaktisch an den Nachbarn rück-übergeben werden können ?

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
4.11.2014  (#4)

zitat..
neoplan schrieb: besteht viell d zaun auch aus orts-veränderlichen / demontierbaren teilen, die prophylaktisch an den Nachbarn rück-übergeben werden können ?


Ein Fundament ist in der Regel wohl nicht demontierbar emoji

Das ist der Klassiker...
Gabs schon die Grenzverhandlung?
Da werden die Grenzen von den Betroffenen durch Unterschrift akzeptiert und danach in den digitalen Kataster eingetragen.

Es bleiben nun 2 Möglichkeiten.
Entweder ihr akzeptiert das, stellt das richtig und verkauft dem Nachbarn den Streifen und ändert entsprechend die Grundgrenze ab (§13 LTG), oder der Nachbar muß den Zaun wegräumen.

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