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Nachbar zu hoch? [NÖ]

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  •  dama7679
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
8.5.2012
4 Antworten 4
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Hallo, vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen?
Ich wohne in einer ruhigne neuen Siedlung (wir haben letztes Jahr uns Haus gebaut), das letzte freie Grundstück links neben mir wird jetzt bebaut. Jetzt wurde aber vom neuen Nachbarn, bzw. von der Baufirma der Keller weiter raus gebaut, da es sonst mit der Kanalhöhe Probleme gegeben hätte. Heute wird bereits hinterfüllt und der Garten hinter dem Haus bereits angeglichen. Ich musste mit entsetzten feststellen, daß sein Garten nun ca. einen 3/4m höher ist als meiner. Das nächste Problem wird sein, daß seine Garage die bei meinem Grundstück direkt angrenzt (3m), wahrscheinlich auch zu hoch sein wird.
Kann mir jemand sagen von welchen Punkt aus das zu beurteilen oder zu messsen ist? Geht man da vom Strassenniveau aus ?
Bitte um Info, Danke!!!

  •  topstyling
  •   Silber-Award
8.5.2012  (#1)
Einreichplan - Was steht im Einreichplan? Im Grunde genommen kann er von diesem nicht ohne Weiteres abweichen ohne dies genehmigen zu lassen.

Frag mal beim zuständigen Bauamt nach, dort muss eh der Plan aufliegen und dann kannst dort auch nachfragen wie dies ist.

Übrigens sind diese Dinge von Bundesland zu Bundesland verschieden wodurch dir niemand genau Auskunft geben können wird ohne Bundeslandangabe.

Auch ich hab die Feuermauer des Carport vom Nachbarn direkt an der Grundgrenze welche am Abend dann Schatten wirft (ist auf meiner Seite auch über 3m hoch, aber die Traufenhöhe ist bei uns in OÖ ausschlaggebend und die Traufe hat er auf seiner Seite und ist nicht über 3m).

Gott sei Dank geht der Schatten nur auf die Wiese und nicht auf unsere Terasse, dafür wirf die Wand am Abend über den gesamten Hang hinunter auf alle anderen Grundstücke nen Schatten.

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  •  Sebastian_wien
8.5.2012  (#2)
...grundsätzlich kommt es, wie topstyling bereits erwähnte, darauf an in welchem Bundesland ihr seid.
Bei unserem Bau wurde vom Straßenniveau aus gemessen und da die Straße abfallend ist ein Referenzpunkt angenommen von dem aus die Höhe ermittelt werden kann.

Auch wir mussten im Norden unser Grundstück anheben um das Gefälle etwas auszugleichen. Damit sind wir wahrscheinlich auch um etwa 50-70cm höher als der nördliche Nachbar. Das hatten wir allerdings bereits im Einreichplan vermerkt.

Wenn er die Bauhöhen laut Einreichplan überschreitet, muss er wahrscheinlich eine Abänderung des Einreichplanes einreichen und neu bewilligen lassen. Sollte er die maximal zulässigen Bauhöhen nicht überschreiten wird er wohl eine Genehmigung dafür erhalten. Allerdings würde ich mich als Bauherr nicht darauf einlassen ohne amtliche Genehmigung mit anderen Maßen zu bauen. emoji



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  •  dama7679
8.5.2012  (#3)
....wir sind in Niederösterreich zuhause!
mich würde mehr interressieren von wo aus gemessen wird, von meinem Grundstück aus wird er höher werden als 3m Meter mit seiner Flachdach-Garage, von seiner Höhe aus wird es OK sein!

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  •  dama7679
8.5.2012  (#4)
....wir sind in Niederösterreich zuhause!
mich würde mehr interressieren von wo aus gemessen wird, von meinem Grundstück aus wird er höher werden als 3m Meter mit seiner Flachdach-Garage, von seiner Höhe aus wird es OK sein!

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