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nachbar zaun

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  •  Gast hans
18.3. - 30.4.2007
4 Antworten 4
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hallo alle zusammen !

folgendes problem mein nachbar steht mit seinem holzzaun um ca 30 cm auf unserem grundstück! geometer war schon da und hat alles ausgemessen !aber er hat die grenzmarke nicht vermarkten dürfen weil der nachbar einfach die grenze nicht anerkannt hat !
möchte nun einen kinder sichern und langlebeigen zaun erstellen habe dem nachbar schon alles angeboten --> neuen zaun kann er aussuchen ,werde ich erstellen und bezahlen,,... er lehnt alles ab und besteht auf seinen alten holzzaun !

was kann oder soll ich machen ? vor gericht möchte ich nicht gehen (geometer hat gemeint das ich beim prozess gewinne )
ausserdem ist der zaun total "bauchig" also kann ich nicht einmal einen zaun nachziehne !

und das ganze auf meinem grund und boden





  •  Börni
19.3.2007  (#1)
Der Zaun ist dein Eigentum - Alles was mit den Grund untrennbar verbunden ist, Häuser, Bäume, Steinschlichtungen, Zäune usw... stehen automatisch im Eigtum desjenigen, der im Grundbuch eingetragen ist.
Also wieso klagen? einfach "deinen" Holzzaun abtragen und auf deinem Grundstck einen neuen Zaun errichten. Nachbar kann nichts machen ausser klagen, es ist in diesem Fall besser geklagt zu werden als zu klagen (Nachbar trägt dann die Beweislast wo die Granze ist)

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  •  creator
19.3.2007  (#2)
hast du eine rechtsschutzversicherung? - wenn ja - deckungszusage holen und nachbar verklagen.

wenn nicht: einmal kurz und bestimmt mit dem nachbarn reden. ist er nett, dann einfach eine formfreie erklärung über die wahre grundgrenze samt ersitzungsverzicht + haftung für schäden und zusage des "kostenersatzes" für die erklärung. ist er nicht willig, eingeschriebener brief mit fristsetzung zur entfernung und androhung der entfernung des zauns per ersatzvornahme + besitzstörungsklage. das alles am besten in absprache mit dem bürgermeister (da gibt's oft die abstrusesten mauscheleien - wer sagt dir denn, dass der bm nichts weiß?!). außerdem ist jeder geometer befugt, grenzmarken anzubringen - die weigerung des nachbarn unbedingt dokumentieren lassen! weiters grundstückspreis erfragen - wenn der nachbar unwillig ist, kannst dur nämlich wählen, ob du großzügigerweise einem von ihm bezahlten abtretungsverfahren zum von dir festgesetzten preis zustimmst - und die geometerkosten wären dann als quasi vorprozessuale kosten auch vom nachbar zu zahlen. dass das alles krieg bedeutet, brauche ich nicht erwähnen, oder? die meisten sind daher - wenn es sich nicht um ganz kleine grundstücke, wo jeder cm zählt - nach einer kurzen aufzählung der möglichkeiten deinerseits recht einsichtig.

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  •  heinzi
20.3.2007  (#3)
vorsicht! - nur wenn die grenzen im sogenannten "Grundkathasterplan" eingezeichnet sind und von allen nachbarn unterschrieben sind, dann sind sie für ein und alle mal 100% gültig. früher hat man die grenzen nicht so genau bestimmt und auch bestimmen können.da kann es abweichungen geben. vor dem angriff gut beraten lassen, und möglichst alles im guten regeln, denn der nachbar ist vileicht ein leben lang höchtens 30 cm weiter weg.

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  •  hans3213
30.4.2007  (#4)
so habe .. jetzt mal auf meine cm verzichtet und humus augebracht !
auch direkt zum holzzaun (an der höchsten stelle sind es 50 cm )da ja unser haus höher steht !
jetzt meint der nachbar das ich den zaun kaputt gemacht habe !
weil ein brett weg steht (war aber vorher schon habe ich alles fotografiert emoji )

was kann er jetzt verlangen ?
das ich was zwischen erde und seinem holzzaun (der ja auf meinem grundstück steht was anbringe ?
ein betonsockel darf ja 60 cm werden ,dann darf ich ja auch 50 cm erde aufschütten oder ?
was kann mir passieren ?

emoji nur ärger !

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