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Nachbar baut 2 Meter hohen Zaun [OÖ]

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  •  riedl
  •   Gold-Award
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
16.10. - 22.10.2015
39 Antworten 39
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Mein Nachbar stellt gerade (ich habe es heute zufällig gesehen, weil ich vorbeigefahren bin) einen 2 Meter hohen Holzzaun auf seiner Seite der Grundstücksgrenze auf. Wäre nett gewesen wenn wir vorher miteinander gesprochen hätten, aber er darf das ja anscheinend.

Meine Frage: Im Bebauungsplan stehen bis zu 2 Meter Höhe erlaubt. Die Grundstücke sind teilweise unterschiedlich hoch. Mein Architekt sagt, 2 Meter vom Urgelände gemessen. Dann dürfte er wohl nur einen ca. 1,50 Meter Zaun machen?

Wenn er den Zaun morgen aufstellt und er rechtlich gesehen zu hoch ist...kann ich dann von ihm verlangen, das er den Zaun nachträglich niedriger macht?

Land: OÖ

Danke Euch!

  •  felis
16.10.2015  (#1)
darf ich fragen was dich an der höhe stört? hast du dadurch beeinträchtigungen? beschattung? oder gehts nur darum ob er's darf?

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  •  riedl
  •   Gold-Award
16.10.2015  (#2)
Die Grundstücke sind sehr schmal (unter 20 Meter) und lang wie ein Schlauch. Es wäre "luftiger" wenn niedrigere Zäune dazwischen wären, die anderen Nachbarn machen es auch so auf der gegenüberliegenden Seite.

Schattenwurf ist da auch ein Thema, den dieser Zaun mit 35 Meter würde fast genau südlich stehen, mein Pool und Terrasse nur 3-4 Meter entfernt.

Weiters ist an der Straßenseite nur eine 1,3 Meter hohe Mauer erlaubt...machen auch die anderen Nachbarn und wir und auch wohl unser Nachbar mit der 2 Meter Mauer...seitlich 2 Meter aber von der Straße und Spazierweg schöne freie Sicht auf die Grundstücke.

Da mein Nachbar ca. 20 cm weiter heraußen ist wie ich, sind es ja eigentlich 2,20 Meter Höhe.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
17.10.2015  (#3)
Wie ist der genaue Text im Bebauungsplan? Bitte wörtlich!

Ist der Zaun Bewilligungs- oder anzeigepflichtig?
Wenn ja, dann müsstest du erstens was davon wissen und zweitens hätte die Baubehörde die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan prüfen müssen.
Wenn nein, dann stellt sich die Frage, ob dann die Regel des Bebauungsplanes dafür überhaupt gilt. Um den Bebauungsplan "vollziehen" zu können brauchts ja ein Verfahren.

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  •  johro
  •   Gold-Award
17.10.2015  (#4)
aber ehrlich was ist gegen einen ca. 2m hohen Zaun einzuwenden, der Schatten ist minimal.

Oft werden bei uns 2.5-3m hohe Hecken gezüchtet und die ist auch immer das Problem mit dem rüber wachsen.

nimms hin und freu dich dass er nicht eine Tujen Hecke setzt die er dann nicht mehr schneidet.

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  •  Richard3007
17.10.2015  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Ist der Zaun Bewilligungs- oder anzeigepflichtig?


Mir hat meine Gemeinde erklärt auch in OÖ. Alles bis 3m ist nur Anzeigepflichtig nicht Genehmigungspflichtig.
Ich hatte eine ähnliche Situation. Betonmauer 1m über GS Niveau des Nachbarn und da noch einen Zaun oder Wand von NG.
Fakt war jedoch, das die Höhe von meinem aufgeschüttetem Niveau gilt und nicht vom Urgelände.

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  •  riedl
  •   Gold-Award
17.10.2015  (#6)
Bin gerade auf der Baustelle...schreibe euch am Abend zurück...Danke für eure Kommentare


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  •  kech
  •   Bronze-Award
17.10.2015  (#7)
Einfriedungen sind weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig, dürfen aber eine Höhe von 2m nicht überschreiten. Die gesetzliche Regelung findest du im oö.Bautechnik-Gesetz 2013 (§ 49). Dort ist auch festgelegt, wie zu messen ist.
Dein Architekt hat dir mM die richtige Antwort gegeben.

Ich kann deine Bedenken gut nachvollziehen, man muss nicht alles hinnehmen.
@ johro
Auch eine Hecke hat unter Umständen dieselbe Auswirkung wie ein blickdichter Zaun. Es kommt halt immer drauf an, ob sie vom Nachbarn als störend empfunden wird.

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  •  riedl
  •   Gold-Award
17.10.2015  (#8)
@JohRo: Sein Haus mit Garage ist 28 Meter lang und nicht gerade klein. 35 Meter Zaun mit 2 Meter Höhe stören uns einfach. Gerade jetzt im Herbst und Winter machen 2 Meter Holzzäune (Zaun übereinandergelegte Baumstämme, 10 Meter mit Stahlträger alle 10 Meter) schon erheblichen Schatten.

@Richard3007: Danke Dir für deine Info...Betonmauer wäre schlimmer.

@kech: Danke für die Info und den Verweis zum Bautechnik Gesetz.
Der Nachbar hat vorne 40, hinten 80 cm aufgeschüttet.
Der Zaun geht über 2/3 des Grundstücks (ca. 60 cm aufgeschüttet beim Zaunende)
Somit lese ich dann heraus, das der Zaun nur 1,40 cm hoch sein darf.

"Soweit in anderen Rechtsvorschriften oder im Bebauungsplan nichts anderes festgelegt ist, dürfen Einfriedungen eine Höhe von 2 m über dem Erdboden, und zwar über dem jeweils höher gelegenen natürlichen Gelände, nicht überschreiten, außer der Verwendungszweck erfordert eine größere Höhe."

Im Bebauungsplan steht es anders:
"Einfriedungen an den übrigen Grundgrenzen:
Hier gilt das selbe wie unter Punkt a), allerdings dürften sie direkt an der Grundgrenze situiert werden. Eine maximale Höhe von 2 Meter ist zulässig, dies gilt auch für Hecken."

Ich schaue am Montag auf die Gemeinde und frage dort mal nach.

Weiters könnte ich noch 30 cm auf meiner Seite aufschütten (war nicht geplant) was meinem Nachbar sicherlich nicht gefallen dürfte (er ist schon fertig)...dann wäre der Zaun "nur 1.70 Meter hoch, wenn die Gemeinde auf den 2 Metern beharrt.



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  •  deejay
18.10.2015  (#9)
Na auf gute Nachbarschaft!
Der wird schon wissen warum er den Zaun macht.

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  •  riedl
  •   Gold-Award
18.10.2015  (#10)
@deejay: Gute Nachbarschaft wird es nimmer geben, den einer von uns zwei wird recht bekommen. Es war ausgemacht den Zaun miteinander zu machen und jetzt machen sie in selber, ohne ein Wort dazu, weil sie nicht kompromissbereit sind.

Das ist nicht die feine Art, schon gar nicht wie man mit einem Nachbar umgeht.
Letztlich ist man aber verkauft von solchen Leuten, wenn man immer Amen sagt und sich duckt.

Wenn ich morgen die Info von der Gemeinde habe, wie auch immer sie sein wird, habe ich vor, vorbeizuschauen und versuche in einem Gespräch vielleicht das ganze noch klären zu können. Ich wäre kompromissbereit...und gesprächsbereit.


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  •  deejay
20.10.2015  (#11)
und was spricht die Gemeinde bzw. der Nachbar?

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  •  riedl
  •   Gold-Award
20.10.2015  (#12)
Die Gemeinde will es nicht genau bewerten. Bebauungsplan ist schwammig formuliert...es ist nicht viel rausgekommen. War mir eigentlich klar das es so laufen wird.
Unser Baugutachter sagt so, der andere so...gerichtlich zu klären, auf das wir uns nicht einlassen.

Ein Gespräch hat nicht viel gebracht, aber die Lösung ist dann letztlich ganz einfach.
Sie bauen ihren 2 Meter Zaun und wir schütten noch ca. 40 cm + auf (Gemeinde hat hier zumindest klar bestätigt das dies kein Problem ist, da wir weiter heraußen sind, noch im zulässigen Bereich).
Das Grundstück hängt durch und wird begradigt und die Stufe von der Veranda in den Garten fällt auch weg.

So haben sie ihre 2 Meter und wir unsere 160 cm.
Schotter kostet mich nichts, Baggerkosten sind überschaubar.
Eine Win-Win Sache...und wenn ich Lust habe mit den Nachbar zu quatschen, gehe ich zum Zaun und winke runter.

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  •  Stefan86
20.10.2015  (#13)
geile nachberschaft :D

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  •  riedl
  •   Gold-Award
20.10.2015  (#14)
Wieso...alle sind jetzt Happy emoji

Wir sind nicht zerstritten...und wenn, wäre es schade, aber es würde kaum Auswirkungen auf unserer Zusammenleben haben. Keine Fenster zu uns herüber und jetzt ein 2 Meter Zaun.

So habe ich mir Nachbarschaft zwar nicht vorgestellt, aber wird nehmen das halt so hin. Ich und meine Frau sind in Siedlungen aufgewachsen, wo man dem Nachbar noch die Hand geben kann über den Zaun.
Mann muss sich eben anpassen. Mit meinem Nachbar Links habe ich einen 130 cm Einzelstabmattenzaun ausgemacht.

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  •  vandini
21.10.2015  (#15)
darf ich mal einwerfen... du könntest auch bedenken ER hat DIR einen Zaun errichtet.. bzw. du musst keinen Cent dafür bezahlen oder?

da würde ich den 2m Zaun gerne annehmen emoji

so ein Zaun kann schonmal eine Lawine kosten.. gerade auf wieviel? 35 m?

naja... das wäre auch eine Sichtweise emoji

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  •  sir_rws
  •   Gold-Award
21.10.2015  (#16)

zitat..
vandini schrieb: du könntest auch bedenken ER hat DIR einen Zaun errichtet.. bzw. du musst keinen Cent dafür bezahlen oder?

abgesehen davon dass der Nachbar vermutlich an dieser seiner Grundgrenze für den Zaun zuständig war - bloß weil was "gratis" ist muss einem das nicht passen/gefallen.

Ich versteh noch nicht ganz warum der NAchbar jetzt zufrieden ist. Im Endeffekt kann man von deinem Grundstück aus einer Höhe von 1,61m über den Zaun ins Nachbargrundstück blicken - oder hat der Nachbar den 2m-Zaun bereits bestellt/bezahlt und bestand deswegen auf dessen Errichtung?

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  •  felis
21.10.2015  (#17)
ich kann nicht ganz nachvollziehen was dir das aufschütten bringen soll. wenn der nachbar sichtschutz und Privatsphäre möchte (ich glaube andere gründe kann es für den hohen zaun nicht geben) - warum dann ihm aufzwingen, dass du ihm von deiner Terrasse zuwinken kannst? wenn er nicht der typ "handüberdenzaungeben" ist, wird er ev. vor den zaun eine hecke pflanzen, oder sich was anderes einfallen lassen.
ich verstehe, dass ihr sagt, das Grundstück ist schmal und wir wollen es luftig und offen - aber wenn lt. Bauordnung 2 m erlaubt sind, muss man doch damit rechnen, dass dies einer umsetzt.
hat der nachbar seine Motive genannt? vielleicht plant er einen FKK-Bereich?

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  •  vandini
21.10.2015  (#18)

zitat..
sir_rws schrieb: abgesehen davon dass der Nachbar vermutlich an dieser seiner Grundgrenze für den Zaun zuständig war - bloß weil was "gratis" ist muss einem das nicht passen/gefallen.


er wäre nicht verpflichtet einen zaun zu machen oder? wenn er keinen macht, müsste riedl selber einen zaun errichten (wenn er einen will) und diesen natürlich 100 % selber zahlen.

worauf ich eigentlich nur hinaus wollte, gerade in dieser Zeit wo das bauen eh schon so teuer ist, sollte man doch froh sein wenn man sich mit dem nachbar einen zaun teilen kann oder? zäune, gerade auf so eine länge, können schon mal schnell recht teuer werden..

aber wahrscheinlich laufts auf des raus das in ein paar jahren jeder seinen eigenen zaun macht und schließlich mal zaun an zaun steht... daumen hoch! ....



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  •  2moose
  •   Gold-Award
21.10.2015  (#19)
Wo hoch ist der Betonsockel unterm Holzzaun? Bleibt da noch ein Abstand zwischen Holz und Gelände? ... sonst gammelt der unterste Baum eh relativ schnell weg.

An den Stämmen lässt sich prima ein Rankgerüst für z.B. Clematis anbringen.

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  •  STP123
21.10.2015  (#20)

zitat..
riedl schrieb: So haben sie ihre 2 Meter und wir unsere 160 cm.
Schotter kostet mich nichts, Baggerkosten sind überschaubar.


Hast du nur Schotter in Garten? Nix Grünes?

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  •  Sektionschef
  •   Silber-Award
21.10.2015  (#21)
Hallo
Also mir kommt es so vor, als wäre dem Nachbar nicht bewusst, wie hoch eine 40cm Anschüttung ist. Soetwas unterschätzt man leicht. In der Einigung bekommt er zwar seinen 2m Zaun, möglicherweise wird ihm aber erst später bewusst, dass nach eurer Anschüttung sein Garten trotzdem sehr einsichtig wird.
mfg
Sektionschef

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