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Montageunterbrechung bei Fenstern

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  •  Gast Werner
3.10. - 12.10.2007
3 Antworten 3
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Hallo!

Grundsätzlich bin ich mit meinen Fenstern sehr zufrieden, jedoch hab ich jetzt ein kleines Problem bekommen. Für die Montage wurde zu wenig Zeit berechnet und die Firma will vor Fertigstellung die Monteure abziehen und in ein oder zwei Wochen meine Fenster fertig montieren. Nachdem es sich um einen Umbau handelt, ist dies natürlich für die nachfolgende Terminplanung und die Bewohnbarkeit äußerst unangenehm! Kann ich hier von rechtlicher Seite Unterstützung erhoffen, oder kann die Firma dies einfach so machen. Der vereinbarte Liefertermin wurde sowieso schon um eine Woche nach hinten verlegt... aber jetzt anfangen, abbrechen, wieder anfangen... ???

  •  creator
3.10.2007  (#1)
grundsätzlich ist ein einseitiges ändern - eines vertrages unzulässig - und ein leistungsvorbehalt auch, wenn er nicht ausverhandelt wurde (§6 Abs. 2 Z 3 kschg). detto unbestimmte fristen - 6Abs. 1 Z 1kschg. würde der firma mal erklären, dass sie dann schadenersatzpflichtig wird bzw. dass dann geld einbehalten wird.

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  •  max122
4.10.2007  (#2)
unverschämt - würde das nicht durchgehen lassen! soll doch die firma andere monteure zu verfügung stellen.

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  •  Madl
12.10.2007  (#3)
Da kannst du was machen - Setze der Firma schriftlich eine angemessene Nachfrist, in der du den Termin für die Fertigstellung nennst.
Ich gehe davon aus, dass du alles bisher schriftlich von der Firma hast (Liefertermin, Fertigstellungstermin, Montagepreis, Montageleistung).
Solltest du die Variante "Montage ohne Rechnung" genommen haben, hast du wenig Möglichkeiten, es sei, die Monteure sind Beschäftigte der Firma, welche Dir die Fenster geliefert hat.
Wenn die Firma die Montagezeit zu knapp bemisst, ist das Ihr Problem. Da gibst zu Schluss rechtlich noch immer die Möglichkeit für Schadenersatz.

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