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Mischzinssatz Bank Austria ?

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  •  Makra
15.3. - 27.4.2013
38 Antworten 38
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Guten Morgen!

Ich habe eine Frage an euch Experten:
Die Bank Austria bietet neben Aufschlag auf den 3-M Euribor nun als Alternative noch einen Aufschlag auf einen "hausinternen" Mischzinssatz an, der anscheinend kurzfristige massive Schwankungen des 3-M Euribor abfedern soll, da zur Berrechnung immer die letzten 5 Jahre verwendet werden. Lt. Vergleich steigt der Kunde auf Dauer damit besser auf als mit dem 3M Euribor.

Kann mir jemand von euch mehr dazu sagen?
Leider habe ich im Moment auch nicht mehr Informationen....
ANGEBLICH soll man hiermit auf einen Gesamtzinssatz von 1,5 % kommen, näheres weiss ich aber erst am Montag.

Irgendwie ist mir unwohl bei der Sache!

  •  Makra
19.3.2013  (#21)
www.konsumentenfragen.at meint dazu: - Vorzeitige Rückzahlung

Grundsätzlich können VerbraucherInnenkredite mit variablem Zinssatz jederzeit ohne Zusatzkosten vorzeitig zurückgezahlt werden.

Bei Krediten mit Fixzinssatz darf pro Jahr ein Betrag von € 10.000,- ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zurückbezahlt werden. Ist der bezahlte Betrag der vorzeitigen Rückzahlung höher, darf maximal 1% des vorzeitig zurückbezahlten Betrages verlangt werden.

Bei Krediten, die der Sanierung oder Schaffung von Gebäuden dienen und eine Laufzeit von zumindest 10 Jahren aufweisen, und bei hypothekarisch besicherten Krediten ist es zulässig, eine Kündigungsfrist von bis zu 6 Monaten oder bis zum Ablauf einer allfälligen Fixzinsperiode zu vereinbaren. Für den Fall, dass der/die KonsumentIn die vorzeitige Rückzahlung ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist vornimmt, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart oder verrechnet werden, die aber nicht höher sein darf als 1% des vorzeitig zurück bezahlten Betrags.

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.3.2013  (#22)
ich hab' den §16 vkrg - http://www.jusline.at/16._Vorzeitige_Rückzahlung_VKrG.html

ivm § 6 abs 1 z 16 vkrg http://www.jusline.at/6._Vorvertragliche_Informationspflichten_VKrG.html schon so oft ausgeführt... dementsprechend musst die entschädigung streichen.

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  •  Makra
19.3.2013  (#23)
in unserem Fall - wird das Recht auf die Entschädigung mit Punkt 2.

"die Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den kein fester Sollzinssatz vereinbart wurde"

ausgehebelt oder? Unser Zinssatz ist ja immer variabel (3M Euribor + Aufschlag) ...

Genau heisst es in unserem Kreditvertrag:

"Sofern die vorzeitige Rückzahlung in einen Zeitraum fällt, für den ein fixer Sollzinssatz vereinbart wurde und der vorzeitig zurückgezahlte Betrag EUR 10.000 innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten übersteigt, ist der Darlehensgeber berechtig , eine angemessene und objektiv gerechtfertigte Entschädigung für den ihm aus der vorzeitigen Rückzahlung voraussichtlich entstehenden Vermögensnachteil zu verlangen.
Diese beträgt höchstens 0,5 % des vorzeitig zurückgezahlten Darlehensbetrags, wenn der Zeitraum zwischen den vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Darlehensvertrages ein Jahr nicht überschretet, und höchstens 1 % in allen anderen Fällen."

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  •  creator
  •   Gold-Award
19.3.2013  (#24)
..wen der "immer variabel" ist => ja.

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  •  Makra
28.3.2013  (#25)
@Creator - Brauche bitte dringend deine Hilfe

Das §16 VKrG gilt erst bei Kreditabschlüssen nach 2010 oder?

Was sagst du zu folgendem Fall:

Person 1 schließt Kredit 2007 ab.
Person 2 übernimmt den Kredit von Person 1 Ende 2012.
Person 2 will den offenen Betrag nun vorzeitig tilgen. Bank will 1%o pro Monat der nicht eingehaltenen Laufzeit = 80 Monate = 8 % = über 15.000 €

Welches Gesetz gilt hier, wann wurde der Kredit abgeschlossen: 2007 oder 2012?
Leider gibt es ja dieses Recht erst seit 2010 (siehe auch: http://www.konsumentenberater.at/faq.jsp;jsessionid=74107B913AEBF0BCBB737FC689C7A295?fid=579)

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  •  Makra
28.3.2013  (#26)
PS: Kredit basiert auf 3-Monats Interbankensatz (?!) + Aufschlag. Damit ist der Zins doch variabel oder?

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  •  Makra
28.3.2013  (#27)
Und noch wasWenn ich die Kündigungsfrist (die ja maximal 6 Monte betragen darf) einhalte, können die gar nix verlangen oder?

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#28)
mal zur konkretisierung: -

zitat..
Person 2 übernimmt den Kredit von Person 1 Ende 2012.

was ist mit person 1 und was hat person 2 "übernommen"?
war das
a) ein schuldbeitritt,
b) ein parteienwechsel,
c) ein neuvertrag mit gleichen kondis?
was wurde da genau vertraglich vereinbart?

erst dann kann man mal schauen, was kschg und vkrg so bestimmen.

zitat..
Bank will 1%o pro Monat der nicht eingehaltenen Laufzeit = 80 Monate = 8 % = über 15.000 €


in den übergangsbestimmungen des §29 vkrg ist §16 explizit ausgenommen - und genau deshalb ist es so wichtig zu wissen, was da ende 2012 gelaufen ist => §§25a-c kschg=?

http://www.verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2285
https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:0jOHDDsEdc8J:www.univie.ac.at/aicher/dateien/WS%25202012-13%2520VO%2520Schuldrecht-schuhmacher%2520Handout_Vertragliche%2520Schuldverhaltnisse%2520Teil%2520II.pdf+vkrg+Vorgf%C3%A4lligkeitsentsch%C3%A4digung&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESi-i2SbpUxeqwYxkAPZprk2KvG_FPY7wUASSNzjQ64j8piJEKcqnvLfphpP7Q6WKqe0uaYrTb71zis4GgmqvT0CP43Gwxf1RADAQwF0HG_VjL5MBgU1oh_gYGw8wVtjHud1dm2T&sig=AHIEtbTjX4Bmx2RxTuCnxMJTXU7R9XtUoA

als konsumentin ist ein richterliches mäßigungsrecht der vorfälligungsentschädigung auch unter einer qualifizierung als reugeld möglich: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20100505_OGH0002_0070OB00078_10M0000_000 es wäre daher mit der bank zu verhandeln, ob analog §16 vkrg vereinbart werdenkann.

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  •  Makra
28.3.2013  (#29)
Hallo Creator!

Person 1 war ein Nicht-Verbraucher, der einen Kredit mit hypothekarischer Absicherung über 190.000 € an Person 2 (= Verbraucher) übergeben wurde. Genaue Titulierung "Kreditübernahme".

In diesem Vereinbarung der Kredtiübernahme wurde von Person 2 unterschrieben, dass bei Vorzeitiger Rückzahlung diese Pönale anfällt. Der Betreuer der Bank versicherte aber damals gegenüber Person 2 + einem Zeugen, dass wir die Übernahme so schnell wie möglich über die Bühne bringen müssten, dies also unterschreiben sollten und danach neue Kondis bzw. sich in aller Ruhe um einen anderen Kredit umschauen könne.

Nach Aussage einer anderen Bank ist dieser ganze "Kreditübernahme"-Wisch mehr als auf dünnem Eis aufgebaut, da weder Aufklärungspflicht eingehalten wurde noch Details wie Kündigungsfrist etc. angegeben sind.

Mich interessiert auch brennend, ob als "Kreditabschluss" 2007 oder die "Übernahme" 2012 gilt.

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  •  Makra
28.3.2013  (#30)
Person 1 lebt noch, der Kredit wurde aber zusammen mit einer Liegenschaft an Person 2 übergeben.

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  •  Makra
28.3.2013  (#31)
Juristen Meinung 1 gerade per Mail erhalten - "Eine Kreditübernahme von einem NICHTVERBRAUCHER auf einen VERBRAUCHER ist aus unserer Sicht in dieser effektuierten Form nicht machbar"

Weiters sollen wir uns mit der Rechtsabteilung der AK in Verbindung setzen...

Kompliziert...

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  •  creator
  •   Gold-Award
28.3.2013  (#32)
auch der 2. jurist kann sich dem 1. nur anschließenhey - 2 juristen und 1 meinung, osterfrieden!!!

die bank braucht da ned von "dünnem eis" sabbeln, das ist schlicht rechtswidrig!
die falschaufklärung sollte man sich auch mal näher ansehen:

zitat..
Der Betreuer der Bank versicherte aber damals gegenüber Person 2 + einem Zeugen, dass wir die Übernahme so schnell wie möglich über die Bühne bringen müssten, dies also unterschreiben sollten und danach neue Kondis bzw. sich in aller Ruhe um einen anderen Kredit umschauen könne.


also erstmal brav die zahlungsklausel untermalen und dann erst schauen??? ak oder vki sind da schon mehr als dringend anzuraten... es muss für dich als konsument isd kschg das vkrg gelten, da neuvertrag aus 2012!

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  •  Makra
28.3.2013  (#33)
Ich danke dir vielmals!

Frohe Ostern!

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  •  bateman_sl
25.4.2013  (#34)
Hallo Makra,

wir haben jetzt auch so ein Angebot von der Bank Austria bekommen. Ich wollte fragen, ob ihr es schlussendlich angenommen habt, oder ob ihr euch dann für ein anderes Angebot entschieden habt.

Danke!

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  •  krexi
26.4.2013  (#35)
.Also wir haben auch das Bank Austria Angebot (1,37%) mit Zinsanpassungsklausel (Mittel 3M Euribor + SWAP) am Tisch liegen.
Kurz gesagt wir werdens nicht nehmen da mir keiner wirklich erklären kann aus was sich der SWAP zusammensetzt. Weiters gibt es bei dieser Berechung 2 Werte welche variabel sind wo hingegen beim klassischen Angebot 3M Euribor + fix Aufschlag nur der Euribor Wert variabel ist => das ist meine Herangehensweise zu diesem Thema....


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  •  Makra
26.4.2013  (#36)
Guten Morgen Bateman,

wir haben uns ebenfalls gegen dieses Angebot entschieden und uns für den 3-M-Euribor als Indikator entschieden da einfach transparenter.



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  •  creator
  •   Gold-Award
26.4.2013  (#37)
kleine orientierungshilfehttp://www.arbeiterkammer.com/bilder/d180/KI_PV_2012_Wohnbaukredit.pdf
http://derstandard.at/Kursinfo/WertpapierDetail.aspx?InstrumentId=5786112
http://finanzen.handelsblatt.com/kurse_einzelkurs_uebersicht.htn?i=5786112&print=print

der 5y-swap ist halt mit lustigen "mix-berechnungen" und rundungsklauseln ein herrliches instrument zur verteuerung...

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  •  bateman_sl
27.4.2013  (#38)
Habe mir gerade das Angebot, welches wir von der BA gekommen haben, genauer angesehen. Obwohl wir ja jetzt schon Ende April haben, wird als Ausgangspunkt für den 5-Jahres-SWAP der November 2012 genommen, wo (oh Wunder) der Wert (fast) am niedrigsten war und somit der Basiszinssatz fast nur noch nach oben angepasst werden kann (und zwar früher als der 3M EURIBOR). Persönlich finde ich das Angebot eigentlich einen ziemlichen Nepp. Man sollte es sich gut überlegen, so ein Angebot anzunehmen.

Wir werden es nicht annehmen. Warten jetzt mal auf das Angebot der BAWAG.

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