Mietminderung bei Heizungslärm
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25 Dezibel ist keine Lärmbelästigung. Das Problem bei Kellerwohnung ist oft, das diese vom Körperschall her nicht entkoppelt sind. Vielleicht kann man bei der Befestigung eine Art Schwingungsdämpfer dazwischen hängen. Fotos vom Verursacher wären ned schlecht! |
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hör zu Flocke, erstens: hier nix Deutschland, hier Össiland, also geh einfach zum Mieterbund in Altona oder Ottensen und da kriegst du infos. Und zweitens: mal ehrlich, Souterrainwohnung neben Waschküche in Hamburg und dann auf Mietminderung klagen um Kohle zu behalten? du bist mir ein Schlawiner. |
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Mietminderung - Der Vorschlag, zum örtlichen Mieterverein zu gehen ist sicher sinnvoll.
Dann können die auch evt feststellen, ob deine Souterrain-Wohnung zur Vermietung als Wohnraum zugelassen wurde, ggf eine Lärmmessung vornehmen und überprüfen, ob die Miethöhe angemessein ist und gleich deine (oder die vom Vormieter) Nebenkostenabrechnungen korrekt sind (was in sehr vielen Fällen nicht der Fall ist). Der Mindestschallschutz muß erfüllt werden auch bei Altbauwohnungen. Ich hatte den Fall einer Kundin in Köln, die als Mieterin einer Altbauwohnung die Miete nach einem Gerichtsurteil kürzen konnte aufgrund schlechter Schalldämmung der Decke. Was die genaue Ursache der möglichen Lärmbelästigung ist müßte sich besser ein Installateur vor Ort ansehen- evt auch beim Haustechnik-Dialog Forum anfragen. Andreas Teich |
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