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·gelöst· max. Gebäudehöhe EFH Burgenland - Hilfe

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  •  isitreal
1.1. - 2.1.2018
6 Antworten | 2 Autoren 6
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Hallo liebes Forum,

bin gerade am Verzweifeln mit der burgenländischen Bauverordnung.

Derzeit gültig (jedoch ohne Hinweis auf maximal zulässige Gebäudehöhe):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=20000684

Bis 2008 gültig (mit relativ klarer Regelung zur max. Gebäudehöhe im § 2 (12)):
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000505&FassungV0

Welche maximale Gebäudehöhe gilt nun für neue EFHs in Burgenland??? Kann ja nicht sein, dass es die burgenländ. Landesregierung nicht schafft die Gebäudehöhe zu definieren...oder habe ich ein Dokument / File übersehen??

Wäre für hilfreiche Links oder konkrete Antworten sehr, sehr dankbar!
lg

  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.1.2018  (#1)
Die max. zulässige Gebäudehöhe auf einem Grundstück ergibt sich individuell aus dem Bebauungsplan bzw. der Bebauungsrichtlinie in der jeweiligen Gemeinde. Die wirst du so generell nicht im Gesetz finden.

Übrigens: wohin soll dein 2. link führen?? Wie heißt das Gesetz genau?

Und noch was: deine Frage gehört in das Baurecht-Forum

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  •  isitreal
1.1.2018  (#2)
@ Karl10:
der 2. Link sollte dahin führen (s.unten) und dort ist die Höhe von Gebäude unter §2 "Begriffsbestimmungen" (12)1 noch definiert. In der neuen Bauverordnung eben nicht mehr.
Danke für den Hinweis:
@ Moderatoren: möglich den Thread zu verschieben? (Edit: vielen lieben Dank an die Moderatoren)

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000505&FassungVom=2008-06-30



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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2018  (#3)
In deinem link ist festgelegt, wie man die Gebäudehöhe berechnet. Dort steht aber nicht wie hoch ein Gebäude sein darf. Und deine Frage war ja: "....Welche maximale Gebäudehöhe gilt nun für neue EFHs in Burgenland???"
Welche Höhe ein Gebäude auf einem Grundstück max. haben darf steht im Bebauungsplan bzw. der Bebauungsrichtlinie der Gemeinde....da gibts keine generelle Vorgabe in einem Landesgesetz.
Und wie man die Gebäudehöhe dann im Einzelfall entsprechend dem örtlichen Bebauungsplan berechnet, wird vermutlich dort irgendwie festgehalten sein. Musst mal in den Bebauungsplan bzw. den zugehörigen Textteil schauen.

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  •  isitreal
2.1.2018  (#4)
@Karl10:

um nun ganz präzise zu sein: auf unserem Grundstück ist bis Bauklasse 2 erlaubt, wobei ein Flachdach maximal bis 6,50m gem. den Bebauungsbestimmungen erlaubt ist. Nun wird in den Bebauungsbestimmungen aber festgehalten: "Die Gebäudehöhe ist gemäß Bauverordnung in der geltenden Fassung, von der Schnittlinie der jeweiligen Gebäudefront mit dem verglichenen Gelände bis zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut zu messen"

Nun: die Bauverordnung in der geltenden Fassung ist die, die ich im 1.Link im Eingangspost verlinkt habe. Dort wird aber NICHT auf die Gebäudehöhe eingegangen. Woran darf ich mich nun beziehen bei der Ermittlung der Gebäudehöhe??

Ist es nun klarer?
lg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.1.2018  (#5)

zitat..
isitreal schrieb: Ist es nun klarer?


Ja, natürlich. Mit deinem 1. Beitrag ist es für jemanden, der sonst nichts von dem Sachverhalt weiß, als den geschriebenen Text, nicht möglich, eine zielgerichtete Antwort zu geben.
Zur Sache selbst:
Dein Bebauungsplan bezieht sich zwar im Text auf eine "geltende BAuverordnung", sagt aber gleichzeitig inhaltlich, wie es zu machen ist, nämlich: "Schnittlinie der Front mit dem verglichenen Gelände.....". Da dieser Bebauungsplan derzeit offensichtlich in Rechtskraft steht, gilt dieser konkrete Textteil mit genauer Anleitung.

Und so nebenbei: Verordnungen hängen immer direkt mit jenem Gesetz zusammen, auf das sie sich zum Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung beziehen. Wenn in diesem Bebauungsplan also steht "gemäß Bauverordnung in der geltenden Fassung" dann ist das jene Bauverordnung, die zum Zeitpunkt der Erlassung des Bebauungsplanes gegolten hat.

Aber unabhängig von diesen rein rechtlichen Spitzfindigkeiten:
In deinem Bebauungsplan steht: "...Die Gebäudehöhe ist ..... von der Schnittlinie der jeweiligen Gebäudefront mit dem verglichenen Gelände bis zur Schnittlinie der Außenwand mit der Dachhaut zu messen" Und genauso gilt es!!! Und zwar aufgrund des Bebauungsplanes. Was da jetzt in irgendeiner neuen Bauverordnung steht, oder auch nicht steht, kann diese zwingende inhaltliche Regelung im rechtskräftigen, gültigen Bebauungsplan nicht außer Kraft setzen.



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  •  isitreal
2.1.2018  (#6)
Okay jetzt kommt ein wenig Licht in die ganze Sache. Danke jedenfalls für deine Erläuterung Karl (werde versuchen das nächste Mal eindeutiger zu formulieren).
Lg

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