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Mangel oder nicht? Feuchtigkeitsproblematik im Kellerabteil

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  •  georg7887
21.7. - 22.7.2020 1
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Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich würde mich über eine Einschätzung der Lage von euch freuen.

Meine Lebensgefährtin und ich sind vor ca. einem Jahr in eine neu erbaute Eigentumswohnung gezogen. Bereits vor der Übergabe fiel uns in unserem Kellerabteil, das über (nicht verschlossene) Lüftungsrohre belüftet wird auf, dass eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit herrschte, bzw. es zur Pfützenbildung in den Kellerabteilen gekommen ist. Wir haben bereits damals per E-Mail (inkl. Fotos) darauf hingewiesen, wir wurden damals mit der Aussage abgewimmelt, dass gerade eine Reinigung der Tiefgarage stattfand und deshalb die Pfützen enstanden sind.

Nach der Wohnungsabnahme bestand das Problem natürlich weiterhin. Lufteuchtigkeit zw. 60-80%, Kondenswasser- und Schimmelbildung. Wir haben erneut auf die Problematik hingewiesen.

Daraufhin wurde ein Gutachten einer FA erstellt, in dem vermerkt wurde, dass es sich um eine Kondensproblematik handelt (keine Bauwerksundichtigkeit) und dass als Erstmaßnahme das Verschließen der Lüftungsrohre, sowie die Installation von Entfeuchtern erfolgen soll. Als langfristige Maßnahme wurde der Einbau eines Lüftungssystems, der die Lüftungsrohre anhand eines Messfühlers, bei günstigen Bedingungen öffnet, bzw. bei ungünstigen verschließt, empfohlen. 

Die kurzfristige Maßnahmen wurde durch intensives nachhaken, schließlich auch im Herbst umgesetzt und letztendlich auch vom Verkäufer (GmbH) übernommen. Dies hatte vorübergehend auch den gewünschten Erfolg und die Luftfeuchtigkeit pendelte sich um die 40% ein. Das empfohlene Lüftungssystem wurde jedoch nicht verbaut, weshalb wir klarerweise erneut vor der selben Problematik (Luftfeuchtigkeit zw. 60-70%) stehen. 

Wie es momentan aussieht, wird der Verkäufer des Wohnhauses den Einbau der Lüftungsanlage nicht übernehmen.

Die Frage ist, wie wir weiter vorgehen sollen. Wichtig ist noch zu erwähnen, dass insgesamt mehrere Eigentümer von der Problematik betroffen sind. In einem Kellerraum (mehrere Abteile), in dem keine Lüftungsrohre nach außen führen, besteht keine Problematik bezüglich der Luftfeuchtigkeit. In den zwei Kellerräumen, in dem sich eben auch unser Abteil befindet, besteht die Feuchtigkeitsproblematik vermutlich aufgrund der nicht verschlossenen Lüftungsrohre.

Es sind noch alle Emails, inklusive der Fotos, die vor der Wohnungsübernahme gemacht wurden, sowie ein Gutachten einer FA, sowie ein Ersteindruck eines Gutachters, der damals von der Verkäufer-GmbH beauftragt wurde und der in etwa die selbe Empfehlung (kurzfristig: Entlüfter + Abdichtung der Rohre, Langfristig: Lüftungssystem) getätigt hat. Es besteht zudem auch noch die Möglichkeit die letzte Rate des Kaufs mittels Bankgarantie zurückzufordern.

Wie sieht eure Einschätzung, bzw. eure Empfehlungen aus rechtlicher Sicht aus? Macht es Sinn, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden? Sollen alle Wohnungseigentümer gemeinsam einen Rechtsbeistand wählen, etc.

Vielen Dank im Voraus

Georg

  •  derLandmann
  •   Silber-Award
22.7.2020  (#1)
Die Abteile ohne Lüftungsrohe haben keine Probleme. 

Warum macht ihr eure nicht einfach mal mit EPS zu und schaut wie es sich verhält?

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