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kursgewinn

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  •  anders
30.5. - 31.5.2008
3 Antworten 3
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ich habe heuer im frühjahr in CHF konvertiert und möchte jetzt wieder in Eur konvertieren, muß ich dafür spekulationssteuer bezahlen oder wie könnte ich sonst meine gewinne mitnehmen

lg

  •  lize
30.5.2008  (#1)
wenn du es ... dem Finanzamt unbedingt melden willst (was du eigentlich müsstest, ob dus machst oder nicht...) musst du für diesen Kursgewinn auch Spekualtionssteuer zahlen, da die Spekulationsfrist von einem Jahr noch nicht vorbei ist. Aber du hast doch nicht ernsthaft vor, diesen Gewinn in deine Einkommenssteuererklärung mitaufzunehmen, oder?

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  •  anders
31.5.2008  (#2)
@ lize - wird von der bank also nichts ans finanzamt gemeldet, wenn ich einen kursgewinn lukriere ??

auch wenn ich nicht tilge sondern das geld anderweitig verwende ??

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  •  lize
31.5.2008  (#3)
Natürlich nicht!!! - Hast du schon einmal was von Bankgeheimnis gehört! Die Bank dürfte gegenüber dem Finanzamt nur Auskunft geben, wenn gegen dich in einem Finanzstrafdelikt ermittelt werden würde, und dann nur auf Gerichtsbeschluss.


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