« Baufinanzierung  |

KSV-eintrag verhindern

Teilen: facebook    whatsapp    email
 1  2  > 
  •  xenchen
6.1.2009 - 19.12.2011
26 Antworten 26
26
kann man irgendwie verhindern, dass eine kreditANFRAGE im ksv landet?

  •  Noldman
6.1.2009  (#1)
Wieso sollte - eine Kreditanfrage im KSV landen? Oder meinst du vielleicht dass eventuell nicht gerade positive Einträge über dich Firmen/Banken dort abfragen können, wenn du bei einer Bank einen Kreditantrag stellst? Falls es um Einträge über dich dort geht, die kannst du löschen lassen. Siehe zb. http://diepresse.com/home/recht/rechtwirtschaft/399209/index.do?from=simarchiv


1
  •  Noldman
6.1.2009  (#2)
Achja - das Urteil des OGH: 6 Ob 195/08g (müsst man unter ris.bka.gv.at finden können)
Es gilt das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs 2 DSG. Der Betroffene kann ohne Angabe von Gründen die Löschung der Daten verlangen. Die Daten müssen dann innerhalb von acht Wochen gelöscht werden.

1
  •  kittysilvester
6.1.2009  (#3)
kreditANFRAGE - hängt ganz von der bank ab, welche art von abfrage gemacht wird; die bank möchte/muss natürlich auch wissen, welche verbindlichkeiten der potentielle kreditnehmer hat. ob lediglich eine "bonitätsauskunft" abgefragt, oder aber eine kreditanfrage abgefragt wird hängt von der bank ab.
ein klärendes gespräch mit der bank hilft in solchen fällen immer ...

1


  •  Noldman
6.1.2009  (#4)
Das Problem ist halt - was sollen die abfragen? Der KSV hat doch gar kein Recht irgendwelche Daten zu speichern. Und nach dem OGH Urteil ist eine Auskunft beim KSV für die Wurscht. Man braucht ja nur an den KSV schreiben er muss alle Daten von einem löschen. Und nach acht Wochen geht man zu den Banken. Die können dann abfragen was sie wollen. Beim KSV scheint dann nämlich nichts mehr auf.

1
  •  xenchen
6.1.2009  (#5)
ich glaub, ihr steht auf der leitung ;) - mir ist die ABfrage beim ksv egal. können sie abfragen, steht nix drin, was ich nicht ok finde.
es geht drum, dass allein die tatsache, dass man bei bank X einen kredit anfragt, dieser bank schon einen eintrag wert ist. sogar unabhängig davon, ob die entscheidung dann positiv oder negativ ausfällt.
und DAS möcht ich nicht, das passiert. ich möchte einfach nicht, dass bank Y sieht, dass ich zwei wochen vorher bei bank X war. auch wenn ichs nicht verheimlichen würd ;)

1
  •  creator
6.1.2009  (#6)
dann musst du der bank die zustimmung zum zugriff auf die konsumentenkreditevidenz (kke) verweigern. die erlaubnis ist meist in den agb oder dem beratungsformular drin, daher solltest du das im gespräch deutlich machen. den blöden blick des bankers kannst du ja dann mit einem bezaubernden lächeln quittieren...

wer sicher gehen will, sollte halt dem ksv mal einen brief nach §26 dsg schreiben und die 8 wochen abwarten...

1
  •  creator
6.1.2009  (#7)
hier mal der link zur selbstauskunft - http://www.ksv.at/KSV/1870/de/4privatpersonen/1selbstauskunft/1selbstauskunft_de/1sa_deutsch/index.jsp

1
  •  xenchen
6.1.2009  (#8)
selbstauskunft - kenn ich eh, drum weiß ich ja, dass nix "böses" drin steht, sondern nur das, was "legitim" ist, wofür der ksv ja da ist. halte es auch nicht für sinnvoll, das austragen zu lassen.

danke für den tipp mit der konsumentenkreditevidenz, ich schreibs mir gleich in meine checkliste.

1
  •  Noldman
6.1.2009  (#9)
Ich finde es nicht ok - dass ein Privatverein extrem sensible Daten speichert. Der KSV ist genau für gar nichts da. Und nach dem OGH Urteil ist deren Datenbank auch nichts mehr wert. Die Banken können eben nicht mehr davon ausgehen, dass ihre Abfrage etwas ergibt.
Es gibt Banken die beim KSV eintragen lassen, dass man bei ihnen war wegen einem Kredit obwohl man noch gar keinen abgeschlossen hat?!? Kein Wunder dass mehrere Konsumentenschutzvereine diesen Verein weg haben wollen.

1
  •  creator
10.1.2009  (#10)
hier mal das urteil des ogh - http://www.scan.verbraucherrecht.at/2008/OGH_1.10.2008_6_Ob_195_08g_.pdf

1
  •  lize
10.1.2009  (#11)
@Noldmann - Der KSV dient den Gläubigerinteressen aber auch den Schuldnerinteressen. Wer hat etwas davon, wenn Kunden bei verschiedenen Banken Kredite bekommen, nur weil der eine von dem anderen nichts weiß? Ist dem Kreditnehmer geholfen, wenn er überschuldet ist, und das nie mehr zurückzahlen kann? Ist den Kreditinstituten geholfen, die wieder etwas abschreiben können, was wiederum höhere Kosten für zukünftige Kreditnehmer bedeuten würde... Ausfälle müssen über kurz oder lang auch wieder hereinverdient werden...
Gäbe es den KSV nicht, würde dies die Bonitätsbeurteilung sehr viel schwieriger machen, und Kredite wäre noch schwerer zu erhalten als es dzt. der Fall ist.
Die Kredite, die in den KSV eingemeldet werden, haben auch eine dementsprechende Klausel zur Zustimmung einer Einmeldung im Kreditvertrag drinnen stehen.
Bei dem von Creator geposteten FAll geht es jedoch nicht um den KSV sondern um eine mehr oder weniger "private Auskunftsfirma", die Daten ohne der Zustimmung oder des Wissens der "Kunden" sammelte... die Löschung dieser DAten kann man natürlich verlangen... eine KSV-Einmeldung, der ich mit Unterschrift auf dem Kreditvertrag zugestimmt habe kann man nicht so einfach löschen lassen.

1
  •  creator
11.1.2009  (#12)
@lize: das spannungsfeld von informationsbedürfnis und datenschutz ist ja bekanntlich recht weit und auch nicht neu. jeder will sicherheit, aber keine daten hergeben, weil kein mensch weiß, was mit denen gemacht wird... siehe ogh oder das ganze adressenkeilen. jeder, der mal mit marketing und zielgruppenbestimmung zu tun hatte, kennt die fantasien dieser leute. Amazon gibt mir empfehlungen, und google behauptet, grippewellen schnell erkennen zu können. hat schon mal jemand nachgedacht, was es heißt, dass sämtliche suchbegriffe zugeordnet nach ip-adressen gespeichert werden? zweimal blöde suchbegriffe eingegeben und du landest auf irgendeiner liste der gedankenpolizei...

dass der ksv kein vaserl ist, zeigt sich schon bei der selbstauskunft http://www.ksv.at/KSV/1870/de/4privatpersonen/1selbstauskunft/index.html und den gekürzten ausführungen zu §26 dsg: abgesehen davon, dass eigentlich die §§ 26 - 28 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001597 in voller länge angeführt werden sollten, weil die halbe wahrheit immer die ganze lüge ist, möchte ich schon gern wissen, was bei einer Zusendung per e-Mail € 10,66 an "tatsächlichen kosten" (29,55-18,89)bewirkt und wie der ksv diese kosten beweisen kann.
http://www.ksv.at/KSV/1870/de/4privatpersonen/1selbstauskunft/index.html

§26 abs 6 2.satz dsg: In allen anderen Fällen kann ein pauschalierter Kostenersatz von 18,89 Euro verlangt werden, von dem wegen tatsächlich erwachsender höherer Kosten abgewichen werden darf.

im übrigen habe ich nur das von Noldmann zitierte ogh-urteil gepostet.

1
  •  creator
11.1.2009  (#13)
die "wahre zustimmung" zur einmeldung an den ksv... nur, weil irgendwo in den klauseln (versteckt oder überraschend?) ein passus drin ist, ist nicht weniger heikel. nicht umsonst werden laufend irgendwelche klauseln als gesetzwidrig für nichtig erklärt. von der ausführlichen aufklärung über die auswirkungen einer zustimmung zur verwendung von daten samt belehrung über das widerrufsrecht ganz zu schweigen - die ist in der praxis auch immer ganz toll... bei gewinnspielen weiß man wenigstens, dass das die kleingefuzzelten letzten zeilen sind...

1
  •  Häuslbauerin
11.1.2009  (#14)
ich glaube xenchen - geht es nicht darum, dass ein Kredit beim KSV eingetragen wird, sondern eingetragen wird, dass sie sich bei der Bank xy wegen den Kreditkonditonen erkundigt hat.

Sie kann natürlich abfragen, ob die Bank xy was eingetragen hat, ABER nur einmal pro Jahr kostenlos. Wenn sie nun auch noch zu Bank abc läuft und da auch nachkontrollieren will, ob was eingetragen wurde, muss sie schon ein zweites mal anfragen.

Weiters kann sie den Eintrag löschen lassen, ABER wer weiß ob dann nicht der Vermerk "Eintrag gelöscht" beim KSV stehen bleibt und dies noch viel negativer ausgelegt werden kann als der Eintrag "Bei Bank xy wegen Kredit angefragt"


Ich denke auch, dass man das Beratungsformular nicht unterschreiben sollte oder die KSV Klausel vorher fein säuberlich aus dem Formular streichen sollte, bevor man unterschreibt.


1
  •  Noldman
11.1.2009  (#15)
"Eintrag gelöscht" - Diesen Eintrag akzeptiert der OGH sicher nicht. Denn das ist wieder ein Eintrag. Egal wie man es sieht. Mit dem Urteil des OGH sind derartige "private" Datenbanken nichts mehr wert.
Dass Banken schon eintragen lassen, dass man bei ihnen nur wegen einer Kreditanfrage war, ist eine bodenlose Sauerei und zeigt (@lize) leider auch, nach welchen ethischen und moralischen Standards der Großteil dieser Branche arbeitet. Datenschutz wird da leider nur hochgehalten wenn es einer Bank nutzt. Zb. unser Bankengeheimnis. Hammer wie das die Banken verteidigen. Ein Schelm der denkt das geschieht aus Profitgier (Geldwäsche, Steuerhinterziehung, ....). Dabei sind das weniger sensible Daten als Daten über die Krankengeschichte, aber dort werden sie laufend gebrochen. Zb. Auskunft beim Portier eines Krankenhauses ob xy dort liegt und wo. Ein paar Dinge der Bank in meinem Heimatort: Da fragt der Chef der Bank schon mal am Stammtisch vor allen Leuten den Vater von jemandem der gerade dort war wegen einem Unternehmenskonto, was für eine Firma der denn leicht aufmacht (wenn er das wissen will, soll er den potentiellen Kunden selbst fragen!); oder ein Mitarbeiter erzählt gemütlich wieviel Geld der eine oder andere am Sparbuch hat; ... Und dann wundern sich diese Banken am Land wieso die jungen Leute lieber in den Nachbarort zur Bank fahren um ein Konto zu eröffnen als bei der eigenen. Datenschutz ist sehr sehr wichtig.
@lize: Die Banker werden einsehen müssen, dass nach diesem Urteil private Datenbanken ala KSV nichts mehr wert sind und vor allem illegal. Das Kredite dadurch teurer werden ist blödsinn. Wenn deine Argumentation stimmen würde, dann müsste einer Bank eine Anfrage beim KSV ausreichen um einen Kredit bei guter Bonität ohne sonstige Sicherstellung herzugeben. Dem ist aber nicht so. Eine Bank ist nichts anderes als jeder andere private Gläubiger. Wer sich nicht absichert ist selber schuld und dazu gibt es viele Möglichkeiten. Oder warum verlangen fast alle Banken bei durchschnittlichen Häuselbauern eine Hypothekarische Sicherstellung? Um die Bonität zu prüfen müssen halt die Banken wieder selbst arbeiten.
Achja noch was: @lize: Der KSV ist eine rein private Auskunftsfirma. Nichts anderes!
Mit Banken springt man viel zu harmlos um! Wann legen Banken zb. endlich offen wie eine Bonitätsprüfung abläuft? Die Kriterien dazu? Wann können Vereine ala VKI endlich aufhören dass sie eine AGB Klausel nach der anderen bei Gericht bekämpfen weil sie illegal sind? ........

1
  •  lize
11.1.2009  (#16)
wie gesagt, ... Eintragung in den KSV wird es auch weiterhin geben, und diese wird man auch zukünftig nicht "einfach so" löschen lassen können, zumindest einmal bei aktuellen Finanzierungen. Das Urteil betrifft den KSV nur am Rande. Angebote wurden zB bei uns im Haus nie eingemeldet, kenne aber einige Banken, die das machen, ist aber bei gleicher Bank oftmals von Filiale zu Filiale verschieden.

Man muss schon unterscheiden, ob man in den KSV eingetragen wird, wenn man eine Finanzierung nimmt, oder wenn irgendeine mir unbekannte Firma ohne mein Wissen irgendwelche Daten über mich sammelt, und diese gegen Entgelt an Dritte weitergibt... denn genau darum ging es bei dem Urteil. Diese Praktiken sind ohne Zweifel verurteilungswürdig, und diese DAten kann man auch löschen lassen.

Ich finde die von Xenchen befürchtete Eintragung bei einer Anfrage auch nicht gerechtfertigt, aber für unterschriebene und ausbezahlte Kredit finde ich sie richtig, denn obwohl die obligatorische KSV-Abfrage der Bonitätsbeurteilung dient, dient sie natürlich auch dem Schutz des Kunden.

PS. Kreditverträge in meiner Bank haben die KSV-Eintragungs-Klausel gleichberechtigt, mit zum Beispiel Rückzahlungsmodalitäten, Zinsgleitklausel, Sicherheiten etc. im Kreditvertrag drin stehen, und nicht im Kleingedruckten oder nur in den AGB's.

@Noldmann

Warum sollte ein Bank alle ihre Bonitätskriterien offen legen... es ist doch einzig und alleine ihre Sache, ob sie jemanden eine Finanzierung gibt, oder eben nicht... Außerdem sind diese von BAnk zu Bank unterschiedlich und beziehen sich auch manchmal auf Soft-FActs, die nicht anhand irgendwelcher Zahlen erkennbar sind.

Dafür ist der VKI ja da... natürlich wird keine Firma (nicht nur Banken) seine AGB ausschließlcih zum Kundenvorteil formulieren... Die AGB dienen ja auch dazu, um in schriftlicher Form die Vertragsgegebenheiten festzuhalten. Niemand muss diese akzeptieren, niemand ist gezwungen mit einer Firma Geschäfte zu machen, deren AGB nicht angenommen werden. Der VKI ist durchaus nützlich... eh klar auch für mich, bin ja schließlich auch Konsument, in manchen Fällen wird jedoch einfach nur die "Dummheit des Volkes" gefördert... Leute, lest selbst was ihr unterschreibt...

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo lize, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  Noldman
12.1.2009  (#17)
@lize - "... in manchen Fällen wird jedoch einfach nur die "Dummheit des Volkes" gefördert... Leute, lest selbst was ihr unterschreibt..."
Kann ich nur voll und ganz unterschreiben. Wenn man sich das KSchG durchliest hat man den Eindruck als ginge der Gesetzgeber davon aus dass ein Konsument ein Volltrot... ist, der unzurechnungsfähig ist und selbst nicht mehr denken kann.
Jeder sollte einen Vertrag vollständig und in Ruhe lesen bevor man ihn unterschreibt.
Was bei deinem Schlusssatz noch fehlt ist: Niemand sollte ein Produkt kaufen das er nicht versteht!!! Damit hätten die Banken im Vergleich zu jetzt aber nur noch wenige Kunden, weil leider in unseren Schulen eine Grundbildung in Wirtschaft und Recht völlig fehlt.

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Noldman, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  creator
12.1.2009  (#18)
@Noldmann + lize: eure kritik am kschg teile ich nicht, - auch das mit der dummheit des volkes geht eigentlich an der sache vorbei.
zum kschg: wenn aktien (oder wärmedecken, eigentlich egal, was)am wirtshaustisch mit dem argument "sei nicht feig" verkauft oder adressen gekeilt werden, dann kann man solchen methoden nur mit solchen gesetzen begegnen. auch sind wir alle menschen und jeden tag unterschiedlich drauf. ich für mich nehme in anspruch, genie und vollidiot in einer person, am selben tag oder in derselben minute sein zu können - und das jeden tag. ich glaube auch, da bin ich nicht allein - jeder hat sternstunden und aussetzer. da ist so ein gesetz schon beruhigend - auch wenn ich weder aktien noch wärmedecken so gekauft habe.

zudem ist nicht immer sicher, ob das, was geschrieben steht, auch wirklich zulässig ist oder nicht. wäre es so klar, wären die zig vki-verfahren nicht so langwierig. das zu kennen, ist niemanden zuzumuten - nicht einmal die höchstgerichte sind sich einig.

auch ist es nicht jedem immer zumutbar, dass er zugibt, dinge nicht verstanden zu haben. sei es aus einem körperlichen gebrechen, sei es aus angst, scham, irgendwelche soft facts oder unwissen - von der falschberatung ganz zu schweigen. liegt ja auch nicht soo nahe, dass man einer vertrauensperson wie einem "finanzexperten" - egal,welcher art - nicht vertrauen kann, wo doch alle zu redlichem handeln verpflichtet wären. bezeichnend ist auch, dass gerade sozial schwächere, ungebildetere schichten und die elite auf die verbotenen dinge reinfallen... die einen, weil sie es nicht wissen, die anderen, weil sie nicht glauben, dass es ihnen passiert.

1
  •  creator
17.2.2009  (#19)
übrigens: ich habe widerspruch gem. §28 abs. 2 dsg 2000 - erhoben und heute ein eingeschriebenes brieflein des ksv erhalten... und allein der wortlaut ist eine beleidigung. natürlich hat er mich löschen dürfen, aber er hält ausdrücklich fest, dass er sich vorbehält, "bei Klärung oder Änderung der Rechtslage in unserem sinn (durch Gesetz oder höchstrichterliches Urteil) Ihre Daten ohne weiteres wieder für unsere Kunden bereit zu halten."

das werde ich mir mal genauer ansehen, ob er das darf - eigentlich müsste er alle daten löschen....

1
  •  Sparer
16.3.2009  (#20)
auch ich habe widerspruch gem. §28 abs. 2 dsg eingelegt - und den gleichen Brief erhalten und nachfolgendes entgegnet:
Nach DSG § 28 sind die Daten "binnen acht Wochen zu löschen".
Danach sind sie nicht mehr vorhanden und können daher nicht bereitgehalten werden.
Im Übrigen bestätigt das OGH-Urteil die von den Unterinstanzen ebenso wie von der DSK (insbesondere Empfehlung vom 29. 11. 2005, GZ: K211.593/0011-DSK/2005) vertretene Ansicht des Klägers (Klagebegehren: Löschung).


1
  •  Häuslbauerin
17.3.2009  (#21)
Mein derzeitiger KSV Auszug - beinhaltet 3 Kreditanfragen. Und die wurden alle ohne meine Zustimmung eingetragen.


1
 1  2  > 

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.


next