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KSV-Auskunft Baumeister

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  •  mak_fin
11.3. - 13.3.2019
7 Antworten | 6 Autoren 7
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Guten Abend!

Wir stehen kurz vor der Vergabe des Auftrages für den Bau unseres 150m² EFHs. Favorit ist der Baumeister, mit dem auch schon die Schwiegereltern vor 20 Jahren gebaut haben und das auch wieder tun würden. Er ist auch der Baumeister mit dem günstigsten Angebot.
Soeben habe ich mir eine KSV-Auskunft über ihn geholt und jetzt habe ich ein bisserl Bauchweh.
Wie ist dieses Ergebnis einzuschätzen?
Ist es okay einen EUR 250.000,- Auftrag zu vergeben?
Welche absichernden Maßnahmen können getroffen werden?
(Zahlungsplan haben wir noch keinen vereinbart. Was muss ich da beachten?)

Ich danke schon jetzt für Vorschläge und Meinungen!

KSV-Auskunft siehe hier:

2019/20190311765948.png

  •  chrismo
  •   Gold-Award
11.3.2019  (#1)
Den letzten Satz finde ich interessant: "Rating ist besser als Branchendurchschnitt" Also steht er relativ gesehen eh super da. 

Was man natürlich immer machen sollte: keine Vorabzahlungen ohne Leistung, alles Zug um Zug begleichen nach Baufortschritt.

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  •  bloom
  •   Bronze-Award
11.3.2019  (#2)
Leistung > Zahlung

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  •  mak_fin
12.3.2019  (#3)

zitat..
chrismo schrieb: Den letzten Satz finde ich interessant: "Rating ist besser als Branchendurchschnitt" Also steht er relativ gesehen eh super da. 


Das und "Aus Bonitätsgründen spricht grundsätzlich nichts gegen die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung..." ist ja eh positiv, aber dass er mit über 400 Punkten in die Kategorie überdurchschnittliche Ausfallswahrscheinlichkeit fällt, finde ich nicht so top.
Der zweite Baumeister, den ich noch im Auge habe, hat zwar eine bessere Bewertung vom KSV, verlangt aber auch gute 15% mehr.
Aber vielleicht muss man sich in der Branche mit erhötem Risiko abfinden...


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  •  ChristianIV
  •   Silber-Award
12.3.2019  (#4)
es bleibt die Frage wie sind Zahlungsmodalitäten / Verpflichtungen

musst du erst bei fertiggestellten Abschnitten zahlen und er baut sonst nicht weiter kann es dir herzlich egal sein was bei der Auskunft steht

will der Baumeister eine 30% (oder mehr der Auftragssumme) blanko Bankgarantie dann kann er sich das Geld jederzeit holen ohne die Leistung erbracht zu haben

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  •  MarkoW
12.3.2019  (#5)
Was man sieht ist der Punkt: Einzelhöchstkredit 10.000,-

Würdest du deinen Baumeister als Kunden beliefern und deine Forderung gegen ihn bei einer Kreditversicherung versichern lassen, so würde sich der Kreditversicherer an dieser Summe, als maximale Versicherungssumme, orientieren.

Wegen der Auskunft braucht man sich nicht verrückt machen, würde aber trotzdem den Ausdruck zum Verhandeln mitnehmen und jedenfalls nach Baufortschritt bzg. erfolgter Lieferung/Leistung zahlen. Sollte er eine Anzahlung fordern, kann man sich ja auf die Auskunft berufen und entsprechend nicht drauf einsteigen!

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  •  OneRocket
  •   Bronze-Award
12.3.2019  (#6)
Grundsätzlich würde ich KEIN Gewerk vor erbrachter Leistung bezahlen. Das haben wir - bis auf eine Ausnahme - auch so gemacht. Und bei der Ausnahme haben wir es bereut. Große renommierte Firmen kommen gar nicht auf die Idee Vorauszahlungen zu verlangen. Und eine Baufirma sollte ja doch eine bestimmte Größe aufweisen.

Egal, sollte die Baufirma Vorauszahlungen verlangen und Du willst darauf eingehen, würde ich an Deiner Stelle folgende Rechnung anstellen:

Bausumme: 250k
Differenz zu nächsten Anbieter: 15% also 37,5k. Das ist Dein "Gewinn", falls alles gut geht.

Du solltest nie mehr als diesen "Gewinn" auf's Spiel setzen, also nie mehr als 37,5k vorauszahlen. ABER: Bei Ausfall müßte von einer anderen Firma übernommen werden. Diese kalkuliert einen zusätzlichen finanziellen Polster für zu übernehmende Haftungen von Vorarbeiten ein. Zusätzlich hast Du Aufwand eine neue Firma zu finden. Daher würde ich von den 37,5k nochmal 20k abziehen.

Ich würde daher nie mehr als 17,5k vorauszahlen. Die Baufirma müßte daher das 250k Projekt in 17,5k Schritte teilen die Du im Voraus finanzierst.

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  •  mak_fin
13.3.2019  (#7)
Vielen Dank für die beruhigenden Worte und die vielen Tipps!

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