Krediteintragungsgebühr
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also ganz kapiert habe ich das nicht- wie kommst du auf 150m² - richtwert sind eben 130m²?
http://www.noel.gv.at/bilder/d14/Druckbroschuere%20%20Eigenheimsanierung%204%20WEB%20-%20FINAL.pdf da scheint irgendwas missverstanden worden zu sein - auch in den finanziellen bestimmungen (§§16+17) steht nichts dergleichen http://www.noel.gv.at/bilder/d15/NOE_WFG_2005.pdf noch dazu kann ein landesgesetz keinem bundesgesetz widersprechen - und die angesprocheenen gebühren sind im gerichtsgebührengesetz (ggg - §25ff) geregelt. |

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