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Krediteintragungsgebühr

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  •  Gast Linde
13.1.2009 1
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Kennt jemand dieses Problem?
Wir haben für unsere Althaussanierung einen Bausparkredit in der Höhe von 150.000 € aufgenommen, davon bekommen wir ca 85.000€ vom Land Niederösterreich gefördert. Unsere Wohnnutzfläche liegt unter 150m².
Während der Finanzierungsplanung haben wir vom Land (Förderstelle) und von der Bank die Info bekommen, dass man unter 150m² (und nur die Fläche wird als Kriterium herangezogen) von der Grundbuchseintragungsgebühr befreit ist - jetzt verlangt aber das Gericht über 2.000€ Gebühren von uns! Mit der Begründung, dass unser Gesamtkredit höher ist als Landesförderung + 40-50%. Während der Infogespräche bekamen wir vorher sogar zusätzlich den Tipp mehr aufzunehmen und gegebenenfalls nicht alles zu nutzen als dann später noch einen Kleinkredit anzuhängen. Jetzt haben wir mehr aufgenommen als wir hoffentlich brauchen werden und müssen zusätzlich noch Gebühren zahlen die wir uns sonst gespart hätten.
Unsere Hauptfrage: Kenn jemand diese Auslegung Landesförderung + 40-50% sind Gebührenbefreit und sonst muss man zahlen? Bzw wie lösen andere ihre Finanzierung in dieser Größenordnung?
Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  creator
13.1.2009  (#1)
also ganz kapiert habe ich das nicht- wie kommst du auf 150m² - richtwert sind eben 130m²?
http://www.noel.gv.at/bilder/d14/Druckbroschuere%20%20Eigenheimsanierung%204%20WEB%20-%20FINAL.pdf

da scheint irgendwas missverstanden worden zu sein - auch in den finanziellen bestimmungen (§§16+17) steht nichts dergleichen http://www.noel.gv.at/bilder/d15/NOE_WFG_2005.pdf

noch dazu kann ein landesgesetz keinem bundesgesetz widersprechen - und die angesprocheenen gebühren sind im gerichtsgebührengesetz (ggg - §25ff) geregelt.

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