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Kosten Grenzvermessung Baurechtsgrund???

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  •  Georg28
22.9. - 27.9.2010
4 Antworten 4
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Hallo!
Also wir haben einen Baurechtsgrund von einer Familie übernommen.
Dieses Grundstück wurde 2001 vom Land NÖ als Baurechtsgrund erschlossen und dieser Familie verpachtet.
Wegen Kreditschwierigkeiten haben wir dieses Baurecht mit einem neuen Baurechtsvertag übernommen.
Also das Baurecht läuft auf uns mit Juni 2010 beginnend.
Jetzt sind aber aus div. Gründen die Grundgrenzen nicht mehr ersichtlich.Wir müssen den Baugrund neu vermessen lassen.
Auch für den Kellerplaner brauchen wir einen Höhenschichtplan.
Jetzt die Frage: Wer zahlt den Geometer?? Gibt es vom Land eigene Vermesser?
Müsste das nicht der Besitzter des Grundes machen??
Bitte um eure Hilfe u. Erfahrungen!

  •  albundy
  •   Bronze-Award
22.9.2010  (#1)
Die "Besitzer" des Gst seid ihr.
Was sagt der Baurechtsvertrag zum Thema Vermessung?
Ist das Gst im Grenzkataster (ich zitiere aus einem älteren Beitrag: "Am Grundbuchsauszug isr im A1-Blatt rechts neben der Spalte "GST-NR" eine Spalte "G" vorgesehen. Wenn rechts neben der Grundstücksnummer des jeweiligen Gst. also ein G steht , ist das Gst. im Grenzkataster.")? Wenn ja, wurde bereits vermessen und die Grenzen müssen in der Natur bloß nochmals ersichtlich gemacht werden.
Ad Kosten: Ich denke, dass ihr zumindest die Kosten für die Höhenaufnahme selber tragen müsst.

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  •  fratzmax
24.9.2010  (#2)
wie albundy geschrieben hat, schaut mal ins Grundbuch, ob es schon vermessen wurde, wenn nicht, denke ich auc, ihr müßt die Kosten tragen.

Wir haben auch unser Grundstück vermessen lassen müssen, hat ca. 1600,- Euro gekostet (NÖ - GF), am besten Preise vergleichen, wie mit allen anderen Dingen auch..
lg

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
26.9.2010  (#3)
.Hier ein Auszug aus einem Musterbaurechtsvertrag des Landes NÖ:
"Der/Die Bauberechtigte/n hat/haben alle öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Abgaben, Lasten und Pflichten, die den Grundstücks oder Gebäudeeigentümer treffen, während der Dauer des Vertragsverhältnisses zu tragen..."

Wenn du "den Baugrund neu vermessen lassen MUSST" - wie du schreibst - weil du z.B. die rechtlich gesicherten Grundgrenzen für das Baubewilligungsverfahren brauchst, dann wird dich das jedenfalls selbst treffen.
Oder gibt es einen anderen grund, warum vermessen werden MUSS??

Wie die anderen schon sagten: Ist das Grundstück im Grenzkataster, dann muss es nicht komplett "neu vermessen" werden, sondern es müssen nur die Grenzpunkte in der Natur anhand der vorhandenen Koordinaten rekonstruiert werden. Dazu brauchts keine Zustimmung der Grundnachbarn, keinen Grundstückseigentümer usw.


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  •  Georg28
27.9.2010  (#4)
Danke für eure Beiträge!
Also ich hab jetzt mit dem Land tel.
Hab ihnen erklärt, dass ich jetzt den gültigen Baurechtsvertrag habe, jedoch keiner weiß, wo die Grenzen dieses Grundstückes sind!Daneben ist ein Feld von einem Bauer, der mäht meinen Baugrund immer mit und er hat auch keine Ahnung wo sein Feld endet und der Baurechtsgrund beginnt.
So hab ich das dem netten Beamten erklärt, und er schickt mir einen Vermessungstechnicker vom Land!!
Angeblich kostenlos!

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