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Korrekter Weg bei Wechsel des Stromlieferanten

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
7.10. - 9.10.2021
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Werde jetzt (erstmalig) meinen Stromlieferant wechseln (EVN zu Unsere Wasserkraft/easy green energy).
Gefühlsmäßig werden die Strompreise in den nächsten 12 Monaten eher steigen (aber kaum fallen), daher sollte ich mit dem 1-jährigen Fixpreis nicht viel falsch machen.

Das ist einer der Anbieter, die einen relativ hohen Strompreis haben der nur durch den Neukundenrabatt günstig wird. Man muß daher faktisch nach der 1jährigen Bindung wechseln.

Wenn es in einem Jahr dann soweit ist, wie muß ich das dann konkret machen?
Sagen wir meine Bindung endet am 15.10.2022. Es gibt eine 2-wöchige Kündigungsfrist.

Muß ich dann genau am 1.10.22 einfach irgendwoanders online einen neuen Vertrag abschließen? Aber dann könnte mein bishieriger Lieferant ja sagen dass ich um 2 Wochen zu früh dran bin.
Oder checken die das automatisch, und der Abschluß des neuen Liefervertrags läutet die Kündigungsfrist ein, nach deren Ende ich dann beim neuen Anbieter bin?

  •  tomsl
  •   Bronze-Award
7.10.2021  (#1)
Das kannst du alles problemlos z.B. über durchblicker.at machen, da musst du dich eigentlich um nichts kümmern.

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    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo tomsl, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können.
  •  ildefonso
  •   Gold-Award
7.10.2021  (#2)
Bei durchblicker.at sind ja nicht die besten Anbieter sichtbar, sondern die, die dafür zahlen.

Ich möchte mich eigentlich nicht auf solche Drittparteien, die auch noch Mitverdienen, verlassen, sondern möchte gerne selber wissen wie das geht.

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  •  tomsl
  •   Bronze-Award
7.10.2021  (#3)
Dann sollte dich der neue Anbieter im Normalfall dabei unterstützen. Es sollte nicht nötig sein, dass du da alles selbst machen musst.

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  •  lgnam
7.10.2021  (#4)
https://www.e-control.at/konsumenten/service-und-beratung/toolbox/tarifkalkulator

Hier gibts eine Übersicht aller Tarife inkl Boni für 1 oder 2 Jahresbindung. Man kann sich auch einen Account erstellen, und eine jährliche Erinnerung setzen. Der neue Stromlieferant übernimmt auch die Kündigung deines bestehenden Vertrages und du musst nur deinen aktuellen Zählerstand ablesen (außer bei funktionierenden Smart-Metern). Mach das ganze schon seit Jahren und hatte noch nie Probleme. Musst nur aufpassen, da bei einigen Anbietern der Neukundenrabatt erst nach einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten ausbezahlt wird.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
7.10.2021  (#5)
Danke.

Mittlerweile gibt es im Account meines neuen Stromlieferantens schon ein paar Statusmeldungen. Wie es aussieht kann man da quasi eh nix falsch machen:

zitat..
Ihr derzeitiger Lieferant hat uns mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung einer eventuell bestehenden Kündigungsfrist der Wechsel ... per 23.10.2021 möglich ist.
Wir beantragen den Wechsel mit diesem Datum. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von gesetzlichen Wechselfristen der eigentliche Belieferungsstart etwas abweichen kann. Wir informieren Sie über den weiteren Verlauf. 

zitat..
Wir haben... die Kündigung an Ihren derzeitigen Energielieferanten übermittelt und warten auf die Bestätigung.

zitat..
Wir haben den Wechsel der Energielieferung per 23.10.2021 eingereicht.


Meine Bindung läuft daher bis 22.10.2022, mit 2 Wochen Kündigungsfrist.

Wie es aussieht, wenn auch mein nächster Lieferant ein ähnliches System hat, muß ich bloß daran denken ca. Ende September 2022 den Wechsel einzuleiten, und es stört nicht, wenn es damit ein paar Tage zu früh ist, weil alter/neuer Lieferant das eh gegenseitig in Evidenz halten.
Nur zu spät wäre blöd, weil mit der alte Lieferant dann preislich die Haare schneidet emoji

Danke für die Info zum Neukundenrabatt. Hatte über diverse Fallstricke schon gelesen. Zumindest die mir bekannten Fallstricke sollte ich vermieden haben.

Wobei das ganze System irgendwie pervers ist:
Bei der EVN hatte ich ca. 7,32 pro kWh bezahlt.
Bei easy-Green-Energy sind es 11 Cent, im ersten Jahr jedoch mit 50% Rabatt. Daher 5,5 Cent.

Spekulieren die auf die Kunden die nicht umsteigen, und sich mit denen dann dumm und dämlich verdienen?
Denn ohne Neukundenrabatt sind die Preise ja komplett uninteressant.

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  •  Florian93
8.10.2021  (#6)
Ich stelle mal die Frage wie der Neukundenrabatt bei Mindestvertragsdauer 12 Monate zu verstehen ist. Unter der Annahme, wenn man nicht kündigt, ist man wieder 12 Monate gebunden.

Das würde doch bedeuten wenn ich kurz vor Ende der 12 Monate Lieferant Wechsel und das muss ich tun um nicht wieder 12 Monate zu verlängern, dass ich dann um den Neukundenbonus umfallen oder?

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
9.10.2021  (#7)
@Florian93

Wenn ein Anbieter eine MVD von 12 Monaten hat, dann kann man innerhalb dieser 12 Monate eh gar nicht regulär aus dem Vertrag aussteigen.

Bei einer Kündigungsfrist von z.B. 2 Wochen sollte man daher ein paar Wochen vorher (halt mindestens 2 Wochen vorher) die Kündigung aussprechen die dann am Ende der 12 Monate wirksam wird. So hätte man die 12 Monate voll/exakt erfüllt, und würde den Neukundenrabatt im vollen Umfang bekommen.

Abgesehen davon ist es meist so, dass es nach den ersten 12 Monaten nicht nochmals zu einer 12-monatigen Bindung kommt, sondern man im Regelfall dann immer sofort (mit kurzer Kündigungsfrist von meist 2 Wochen) aus dem Vertrag rauskommt.

Von daher sollte es ohne gröbere Probleme möglich sein dass man bei einem Anbieter exakt 12 Monate bleibt und dann zum nächsten weiterzieht und dort dann wieder exakt 12 Monate absitzt.

PS: Man sollte auch immer das kleingedruckte lesen, da es da und dort gewisse Unterschiede zwischen den Anbietern gibt!

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