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Kollaudierung NÖ [NÖ]

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  •  monili
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
27.1. - 29.1.2018
8 Antworten | 4 Autoren 8
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Hallo,
wie ist das in NÖ - kommt da nach Beendigung des Bauvorhabens die Behörde um alles abzunehmen?
Es geht um einen Zubau im Rahmen einer Sanierung.
monili

  •  streicher
  •   Gold-Award
27.1.2018  (#1)
Nein,von der Behörde kommt da normalerweise niemand mehr.
Die Abnahme kannst im Grunde bei jedem Baumeister machen lassen. Der bestätigt dann, dass du gebaut hast wie eingereicht/bewilligt und das gibst du dann in der Gemeinde ab.

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  •  monili
28.1.2018  (#2)
...also auch beim eigenen baumeister der den Zubau gemacht hat?

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  •  GeorgL
  •   Bronze-Award
28.1.2018  (#3)
Ja. Der sollte das aber wissen...

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.1.2018  (#4)
Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl, da steckt was anderes dahinter (kann mich aber täuschen): Hast du für alles was gebaut wurde tatsächlich auch eine Baubewilligung?
Denn, wenn du eine hast, dann steht dort ganz genau drinnen, wie die Vorgangsweise ist (da brauchst nur im Bescheid nachlesen):

1. Du musstest für dein Bauvorhaben vor Baubeginn ja einen "Bauführer" bekanntgeben (das kann, muss aber nicht der Baumeister gewesen sein, der den Bau gemacht hat).
Also: wer war/ist der Bauführer?

2. Du musst eine Fertigstellungsanzeige abgeben (wenn der Bau fertig ist).
Hast du eine solche schon abgegeben oder wirst du das tun? Und wenn nicht, warum nicht?

3. Deiner Fertigstellungsanzeige musst du eine Bauführerbescheinigung beilegen (in der dein gemeldeter Bauführer (siehe oben) bescheinigt, dass alles so gebaut wurde, wie bewilligt).
Hast du eine solche Bauführerbescheinigung schon in Händen? Wirst du eine bekommen? Und wenn nicht, warum nicht?


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  •  monili
28.1.2018  (#5)
nein hab ich alles nicht.
ich hab noch nicht einmal gebaut.
emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.1.2018  (#6)
Hättest gleich auch sagen können. Und vor allem: was ist der Hintergrund für eine solche Frage? Hättest du ein Problem zu erwarten, wenn die Baubehörde nachschauen kommt?

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  •  monili
28.1.2018  (#7)
Ach, Karl, warum hätte ich das gleich sagen sollen? Konnte doch nicht ahnen dass Dich das interessiert.
Und nein, ich hab kein Problem wenn die Baubehörde nachschauen kommt - wie denn, ich hab doch noch gar nicht gebaut?!?
Manches fragt man einfach aus reinem Interesse.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.1.2018  (#8)
Bin da offensichtlich aufgrund langjähriger Erfahrung zu misstrauisch geworden. Aber auch hier im Forum erlebt man es immer wieder, dass man einen Thread mit minimalistischen Infos und Angaben beginnt und man dann erst mühsam mit wiederholtem Hin- und Herposten drauf kommt, worum es wirklich geht. Tut mir leid, dass ich dich da falsch eingeordnet habe.

Nochmal zur Sache selbst: Meine obigen Punkte 1 - 3 haben das Wesentliche eigentlich schon beantwortet.
Du brauchst als Erstes (vor Baubeginn) einen "Bauführer". Die Aufgabe des Baufüherers ist nicht, den Bau zu errichten, sondern die Bauausführung (sei es durch deine Eigenleistung, sei es durch eine Baufirma) zu überwachen - und zwar dahingehend, ob alles so gebaut wird, wie bewilligt. Es kann dein Baumeister, der den Bau ausführt, gleichzeitig auch Bauführer sein. Zu achten ist dabei nur darauf, dass er dafür auch die Berechtigung besitzt, denn du musst mit der Bekanntgabe des Baufüherers der Baubehörde auch einen Nachweis seiner Befugnis übermitteln..

Wenn dann alles fertig ist, dann musst du dies der Baubehörde bekanntgeben - wird "Fertigstellungsanzeige" genannt (die von dir erwähnte "Kollaudierung" gibt es schon seit der Bauordnung 1996 nicht mehr!!). Dieser (schriftlichen) Fertigstellungsanzeige musst du  - unter anderem - eine Bescheinigung deines Bauführers beilegen (kurz: Bauführerbescheinigung), mit welcher dieser bestätigt, dass alles so gebaut wurde wie bewilligt.

Wenn du das alles abgeliefert hast, darfst du den Bau dann auch benützen und das war es und es kommt auch niemand nachschauen.

Soweit der "Normalfall".
Sollte dir dein Bauführer - aus welchen Gründen auch immer - "abhanden" kommen, dann darfst du erst weiterbauen (lassen), wenn du der Baubehörde einen neuen Bauführer bekanntgegeben hast.
Stellt dir dein Bauführer - aus welchen Gründen auch immer - nach Beendigung der Bauarbeiten keine Bauführerbescheinigung aus, dann musst du anstelle dessen einen anderen hiefür  befugten und berechtigten Fachmann beauftragen, eine Überprüfung des Baus vorzunehmen und das Ergebnis (d.h. wurde so gebaut wie bewilligt?) der Baubehörde übermitteln. Auch dann ist die Sache abgeschlossen und es kommt keiner extra nachschauen.


Abgesehn von diesen Regelungen gilt jedoch folgendes ganz generell:
Die Baubehörde hat das Recht (und manchmal auch die Pflicht), jeden Bau zu jeder Zeit (auch Jahre/Jahrzehnte nach Fertigstellung), darauf zu überprüfen, ob der Bauzustand in Ordnung ist und ob alles so besteht wie bewilligt. Das passiert eigentlich nie aus heiterem Himmel und ohne Anlass. Anlass hiefür sind entweder von außen sichtbare und auffällige Baumängel bzw. bauliche Abweichungen oder oft auch "Hinweise " (Anzeigen) von Nachbarn, sonstigen Personen usw., denen die Baubehörde dann sogar nachgehen muss.

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