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Kellerbau als Zwischenlösung

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  •  Ahnungsloser
27.9. - 2.10.2013
7 Antworten 7
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Hallo Leute!

Hab dieses Forum per google gefunden, nur leider keinen passenden Thread zu meiner Frage.

Kann man einen Keller (Wohnkeller, da Hanglage) bauen, darin für ca. 10 Jahre wohnen und dann erst das Haus darauf stellen?
Oder wird da irgendwie die Grundplatte zu sehr durch Verwitterung, etc beschädigt?

Wir sind ein junges Paar und haben ein Grundstück in Wien.
Da wir uns momentan nicht den Keller und das Haus leisten können, stellt sich uns diese Frage.

Danke für eure Antworten!emoji

  •  ma2412
  •   Gold-Award
27.9.2013  (#1)
Können & dürfen Technisch ist das vielleicht irgendwie lösbar mit zig Fragezeichen - nur weitergedacht - wird es das so nicht spielen.
Die Wiener Bauordnung wird heuer ziemlich verschärft = ihr werdet kaum einen Keller allein als Wohnhaus genehmigt bekommen. Wobei auch in der derzeit gültigen Version nicht. OIB Richtlinien zählen da auch und sind in Wien gültig.

Reicht ihr das gesamte Bauvorhaben jetzt schon ein, dann erlischt die Baugenehmigung nach einer gewissen Frist (nachzulesen in der Bauordnung). Nur für den Keller selbst kannst natürlich auch keine Baufertigstellungsanzeige machen und das daher auch nicht legal bewohnen.

Legal geht das also nicht und Wien ist sowieso anders. Kannst dich aber auch auf der MA37 erkundigen, aber die Auskunft wird wohl in die gleiche Richtung gehen. Würde mir vorher aber mal die Bauordnung inklusive geplanter Novelle samt OIB Richtlinien etwas genauer anschauen.


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  •  Ahnungsloser
27.9.2013  (#2)
hui ui ui..so streng is das rechtlich!

ja ich werd mich mal erkundigen!
wir haben ein pachtgrundstück in einem kleingartenverein...dachte da kann man tun was man will emoji

danke für die schnelle antwort!

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  •  ma2412
  •   Gold-Award
27.9.2013  (#3)
Dann ... solltest dir auch das Wiener Kleingartengesetz anschauen - kenne das zwar nicht im Detail, aber wird wohl auch in die Richtung gehen was Baufertigstellungsanzeige & Co angeht.

Ach ja - was den Paragraphendschungel angeht. Wenn man da mal einiges hinter sich hat, wundert man sich über diverse Ergüsse von verschienden Sauerstoff-Konsumenten in manchen Magistraten nimmer emoji

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  •  Ahnungsloser
27.9.2013  (#4)
hahaha dann hab ich den namen wenigstens nicht umsonst gewählt!

bin grad aus dem blauen himmel gefallen! ^^

Oh ja die Magistrate...ein Traum :D

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  •  http
27.9.2013  (#5)
Das Kleingartengesetz ist im Prinzip nur eine Ergänzung zur Wiener Bauordnung. Was nicht explizit im Kleingartengesetz steht, fällt also unter die Wiener Bauordnung.
Ich vermute auch, dass es für den Keller alleine keine Möglichkeit gibt.

Ansonsten... zumindest in der für meinen Bereich zuständigen Abteilung hatte ich bisher nur eine äußerst positive Erfahrung mit den "Sauerstoff-Konsumenten". Hab aber auch schon das Gegenteil gesehen. Aber bitte nicht im Vorhinein verteufeln, sondern einfach anrufen, fragen, ggf. hingehen. Ich hab dort schon über 1h verbracht einfach nur zur Beratung (wir haben noch keinen Einreichplan) und das war sehr aufschlussreich.

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  •  passivhauspapa
27.9.2013  (#6)
Keinen Keller im zero:e Park Hannover - Ja, wir bauen in Hannover ein Passivhaus ohne Keller. Grund dafür sind die aus unserer Sicht sehr hohen Mehrkosten. Wir haben uns entschlossen, das Dachgeschoss komplett auszubauen.

Mehr auch unter http://www.passivhaus-papa.de

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  •  Planquadrat
2.10.2013  (#7)
Natürlich kann man jetzt nur ein Geschoss bauen, welches allerdings alle erforderlichen Raumwidmungen benötigt und die Belichtungsflächen erfüllen muss. Darauf quasi ein Flachdach bauen. Später kann man dann mittels einer neuen Einreichung "aufstocken".
Würde dies aber so nicht machen, weil dann musst du ja alles doppelt bauen. Im Kleingarten darfst du eh nicht so groß bauen.

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