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·gelöst· Kaufvertrag ohne Notar [Stmk]

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  •  pinguinmaedchen
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
20.5.2025 - 12.4.2026
4 Antworten | 4 Autoren 4
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Hallo!

Wir sind aktuell dabei eine kleine, an unser Grundstück angrenzende, Böschung (kein Bauland) zu kaufen. 

Aus diversen Gründen haben wir nun selbst einen Kaufvertrag aufgesetzt. Die Unterschriften werden vor dem Bezirksgericht begläubigt und ein Anwalt wird es weiter ans Finanzamt & Grundbuchsamt leiten.

Nun fragen wir uns, ob das so passt und bitten um Anmerkungen, Änderungsvorschläge oder notwendige Ergänzungen:


2025/20250520125207.jpg

Vielen Dank!

  •  Fadergeschmack
22.5.2025  (#1)
Also ich interpretier deinen Anhang als Kaufvertrags-Vorlagen aus dem Netz. Das ist echt riskant! 
Ich denke das Risiko dazu muss ich dir nicht beschreiben. Wenn da was schiefgeht, stehst du da und fragst dich, warum du nicht einfach ein paar Euro für ne richtige Beratung ausgegeben hast.

Klar, wenn’s nur um Kleinigkeiten geht, kannst du dir vielleicht ein paar verbücherte Verträge aus dem Grundbuch anschauen und die wichtigsten Passagen übernehmen. Aber selbst dann musst du echt aufpassen, dass nichts Wichtiges fehlt oder falsch formuliert ist.

Der einzige sichere Weg? Hol dir einen Profi ins Boot, also Anwalt oder Notar. Ja, das kostet was, aber bei größeren Summen oder komplizierten Geschäften ist das einfach die beste Investition.

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  •  mattmein
  •   Silber-Award
26.5.2025  (#2)
Wenn ihr eh schon einen Anwalt habt, der sich um Grundbuch und Finanzamt kümmert, kanns ja nicht viel mehr kosten den nochmal kurz `drüberschauen zu lassen?

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  •  pinguinmaedchen
11.4.2026  (#3)
Um das Thema aufzulösen,
es gibt für kleine 'Restgrundstücke' (geringwertige Trennstücke) in der Steiermark die Möglichkeit Übertragungen direkt beim Vermessungsamt vornehmen zu lassen. Dadurch spart man sich die Notar-/Anwalts-Kosten, welche in solchen Fällen nicht in Relation zum geringen Kaufpreis stehen würden.

Man stellt einen Antrag, schließlich wird eine Beurkundung vor Ort von Käufer*in und Verkäufer*in unterschrieben und das war's. Man zahlt ausschließlich die Grundbuchseintragung.


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  •  TobiK
  •   Silber-Award
12.4.2026  (#4)
Geht in NÖ auch, haben wir für ein kleines Stück, das wir an die Gemeinde abgetreten haben, so gemacht.

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