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Kauf Wohnung für die Kinder; Mit anschließender Vermietung.

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  •  dan_vie
3.1. - 7.1.2021
23 Antworten | 8 Autoren 23
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Liebe Community,

bin bereits seit einigen Jahren stiller Mitleser und finde dieses Forum gerade für das Thema Finanzierung als eine richtige Wissensgoldgrube,... Also mal danke dafür. 
Ich hätte eine Frage an die Community bzw. an die Finanzierungsexperten bezüglich dem Kauf einer kreditfinanzierten Wohnung für meine Kinder. (Ein konkretes Objekt ist noch nicht in Aussicht; Momentan ist das eher (noch) ein Gedankenspiel; Möchte aber mit der Umsetzung in der 2.ten Jahreshälfte beginnen.)
Zu den Fakten:
Er: 40 Jahre / ca. 4000€/Monat x14
Sie: 38 Jahre / ca. 2000€/Monate x14 (25 Stunden) 
(Plus Kindergeld; Ich glaub 370€/Monat)
Kinder: 7 Jahre + 4 Jahre
Verbindlichkeiten: Kredit von 220000€ noch offen (Monatlich ca. 800€); Kredit wurde 2011 für ein neu erbautes Einfamilienhaus + Grundstück in Wien aufgenommen. (Schätzwert der Immobilie sollte zwischen 800tsd und einer Million liegen.)
Ansonsten gibt es keine Verbindlichkeiten. (Auto bar gekauft)
Eigenkapital ca. 40000€ (Wobei ca. die Hälfte in Aktien veranlagt ist und auch dort verbleiben sollte)

Ich möchte die Wohnung allerdings nicht in Wien sondern in einer nahe gelegenen Bundeshauptstadt kaufen.
Die Preise der Immobilien in dieser Gegend bewegen sich zwischen 140000€ und 160000€, je nachdem zwischen 50m² und 60m². Ich möchte nun maximal 10% als Eigenkapital dafür verwenden. Also maximal 15000€. Den Rest möchte ich mit einem Hypothekardarlehen auf Basis eines Fixzins abdecken und die Wohnung anschließend vermieten.

Wie seht ihr da unsere Rahmenbedingungen. Wären hier, aufgrund der vorhanden Verbindlichkeiten, die Bestkonditionen zu erzielen? Ich möchte auf 25 Jahre finanzieren, davon 15 Jahre fix mit 0,85% und die restlichen 10 Jahre variabel.

Bin schon gespannt auf eure Einschätzungen.

Danke

LG dan_vie

  •  dan_vie
7.1.2021  (#21)
Danke nochmals an alle für die vielen Rückmeldungen und die durchaus berechtigten Einwände. Wie bereits kommuniziert werde ich mir das in nächster Zeit noch detailliert durch den Kopf gehen lassen,...
Eine weitere Frage noch: Ist zwar auch "off-topic" aber vielleicht lässt sich das einfach beantworten. In meinem alten Kreditvertrag (von Ende 2011, Anfang 2012) steht kein Passus, falls die Kreditzinsen unter 0 fallen, dass diese bei 0 festgenagelt sind. (Mein Aufschlag ist 1% auf den 1 Monats Euribor) Gib es da eine gesetzliche Regelung, welche festschreibt das bei 0 Schluss ist? (Lt. meinem Vertrag kann es ohne Zinsdeckel nach oben als auch nach unten gehen)
Gilt dabei die gesetzliche Regelung, dass bei 0 Schluss ist obwohl ich es nicht im Vertrag stehen habe?

Danke


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  •  LiConsult
  •   Gold-Award
7.1.2021  (#22)

zitat..
dan_vie schrieb: Gib es da eine gesetzliche Regelung, welche festschreibt das bei 0 Schluss ist? (Lt. meinem Vertrag kann es ohne Zinsdeckel nach oben als auch nach unten gehen)


zitat..
dan_vie schrieb: Gilt dabei die gesetzliche Regelung, dass bei 0 Schluss ist obwohl ich es nicht im Vertrag stehen habe?


Es gibt mehrfache höchstgerichtliche Judikatur, die genau diesen Punkt regelt.
In Analogie zu den Bestimmungen des ABGB wurde im Herbst 2017 sinngemäß so entschieden, dass in einem Kreditverhältnis zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer stets die Übereinkunft herrscht, dass die Zurverfügungstellung der Kreditvaluta entgeltlich (= verzinslich) erfolgt, was bis zu einem Zinssatz von 0% der Fall ist.
Gleichzeitig wird damit aber auch ausgeschlossen, dass derjenige, der Geld zur Verfügung gestellt bekommt, auch zusätzlich noch Zinsen erhält.

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  •  dan_vie
7.1.2021  (#23)
Danke LiConsult 👍
 


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