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Kanalbenützungsabgabe - Nachverrechnung

  •  gratzman
6.5.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Bundesland Steiermark:

Habe heute per Post ein Schreiben von unserer Gemeinde erhalten. Darin stand das aufgrund eines Fehler bei der Gemeinde seit 2017 keine Kanalbenützungsgebühr an mich und meine Lebensgefährtin verrechnet worden ist. Pro Person wären das 116€/Jahr. Wir müssten nun knapp 1200€ nachzahlen.

Ist so eine Nachzahlung eigentlich erlaubt? Ich habe bei den ganzen Rechnungen der Gemeinde (Wasser, Müll, Grundsteuer,..) leider selbst nie darauf geachtet ob die Kanalbenützung abgerechnet worden ist. Uns wurde nun eine Ratenzahlung (12x100€) angeboten.

Vielen Dank für eure Hilfe!

  •  Steve793
6.5.2022  (#1)
Ab 5 Jahren können Sie nichts mehr nachfordern.
M.M.n. hast Du hier schlechte Karten.

Aber wie werden aus 116€/Jahr auf einem 1200€ ??
116x5 = 580€
Zinseszins / Verzugszinsen würde ich mir hier definitiv keine aufbrummen lassen.
War ja nicht dein Fehler.

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  •  gratzman
6.5.2022  (#2)
Hallo!

Wir sind zu zweit im Haus.Deshalb der doppelte Wert. 

mfg

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