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Kanalanschlussgebühr Garage NÖ

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  •  wolfi69
  •   Silber-Award
21.3.2018 - 19.11.2020
12 Antworten | 9 Autoren 12
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Wie ist eigentlich die Kanalanschlussgebühr für folgende Garagensituation in NÖ geregelt:
Angebaute nicht unterkellerte, nicht überbaute Garage ohne Kanalanschluss aber mit Wasserentnahmestelle.
Über Brandschutztür mit Wohngebäude verbunden.
Hauptgebäude: Keller+EG+OG.

Die schlimmste Berechnungsmethode wäre, dass die Garage voll zum Wohngebäude mit allen Geschossen dazugerechnet wird! Hab ich damit zu rechnen? (Bezirk Melk)

  •  Baumau
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#1)
Hallo,

ich habe die Berechnungsbeispiele so interpretiert, dass die Garage nur zur Fläche des EGs hinzugezählt wird, kann dir aber nicht versichern dass das richtig ist.

Mein Baustart ist erst Anfang Mai.

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  •  wolfi69
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#2)
Ich hab gerade auf der Homepage des Gemeine-Dienstleistungsverbandes-Amstetten folgenden Satz gefunden: "Eine Verbindungstür zum Gebäudeteil (z.B. Garage) ist befreiungsschädlich".
Demnach werden sie bei mir voraussichtlich die Garage dazuzählen (vermutlich über alle Geschosse). Verrückt! Ich werd auf jeden Fall berichten, was bei meiner Neuüberprüfung rausgekommen ist.


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  •  Baumau
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#3)
Dazu gezählt wird die Garage auf jeden Fall. Hat mir auch der SV der Gemeinde gesagt.

Die Frage ist, ob es für alle Geschosse zählt oder nur fürs EG.

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  •  joe_pam
21.3.2018  (#4)
wenn du einen Wasserentnahmestelle hast wird die Garage eher dazugerechnet.
Wenn keine Anschlüsse vorhanden sind  zählt es meiner Meinung nach nicht dazu weil die Garage als Gebäudeteil zählt, und nicht angeschlossenen Gebäudeteile zur unbebauten Fläche zählen (NÖ Kanalgesetz 1977)
Gleiche Situation bei mir, aber Garage steht bei mir noch nicht...

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  •  carlito
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#5)
ein Gebäudeteil ist ein vom übrigen Gebäude durch eine bis zu seiner obersten Decke durchgehende Wand getrennter Teil



zitat..
wolfi69 schrieb: Über Brandschutztür mit Wohngebäude verbunden.


durch die Öffnung ist es kein getrennter Teil mehr

Einmalige Anschlußgebühren für Kanal und Wasser betrifft dann bei dir die gesamte bebaute Fläche samt Garage, und wenn du einen angeschlossenen Keller und OG hast, dann für alle 3 Geschossflächen.

zB Bebaute Fläche Haus 100m2, Garage 50m2, 3 angeschlossene Geschoße KG+EG
Ohne Durchgang in Garage

100m2 :2 x4(3Geschoße +1) = 200m2 + 75% der unbebauten Fläche (max. 75m2) = 275m2 Berechnungsfläche, diesen multipliziert mit dem Einheitssatz der Gemeinde
275m2 x 14€/m2 = 3850 + 10%UST = 4235€ Kanaleinmündungsabgabe

mit Durchgang zur Garage
150m2 :2 x4(3Geschoße +1) = 300m2 + 75% der unbebauten Fläche (max. 75m2) = 375m2 Berechnungsfläche, diesen multipliziert mit dem Einheitssatz der Gemeinde
375m2 x 14€/m2 = 5250 + 10%UST = 5775€ Kanaleinmündungsabgabe

selbes Spiel mit Wasseranschlußabgabe
275m2 x 6€/m2 = 1815€
375m2 x 6€/m2 = 2475€

Kurz gesagt, für das EG zahlt man die volle Fläche und für jedes weitere Geschoß zahlt man die halbe Fläche

Kanalbenützungsgebühren betrifft nur die tatsächliche (bebaute Fläche)

100m2 EG
100m2 OG
50m2 Garage, wenn verbunden mit Durchgang
Keller ist (meistens) ausgenommen, nur bei bestimmten Voraussetzungen

LG

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  •  carlito
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#6)

zitat..
joe_pam schrieb: wenn du einen Wasserentnahmestelle hast wird die Garage eher dazugerechnet.


Die Berechnungsfläche jeder angeschlossenen Liegenschaft ist so zu ermitteln, daß die Hälfte der bebauten Fläche

a) bei Wohngebäuden mit der um eins erhöhten Anzahl der mit Wasser zu versorgenden Geschosse vervielfacht,
b)in allen anderen Fällen verdoppelt

dh. auch wenn du in der Garage keinen Anschluß hättest, muss man eine Wasseranschlußabgabe zahlen, weil der Punkt b) in Kraft tritt.

LG


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  •  wolfi69
  •   Silber-Award
21.3.2018  (#7)
Danke für deine Erläuterungen, carlito!

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  •  moef
  •   Gold-Award
26.8.2020  (#8)
Habe eben meine Vorschreibung erhalten.

Wasseranschlußabgabe:
Die Fläche der Garage wurde reingenommen, obwohl diese keinen Wasseranschluß hat. So in Ordnung?
Mir ist die Formulierung des Gesetztes nicht ganz klar:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/6930/P6/LNO40016051?ResultFunctionToken=a163e9f0-cc24-4b55-b726-842eaf99c529&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Landesnormen&Kundmachungsorgan=&Bundesland=Nieder%c3%b6sterreich&BundeslandDefault=Nieder%c3%b6sterreich&Index=&Titel=&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=6&BisParagraf=6&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=26.08.2020&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=6930
  

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  •  Beagle1987
17.11.2020  (#9)

zitat..
moef schrieb: Habe eben meine Vorschreibung erhalten.

Wasseranschlußabgabe:
Die Fläche der Garage wurde reingenommen, obwohl diese keinen Wasseranschluß hat. So in Ordnung?
Mir ist die Formulierung des Gesetztes nicht ganz klar:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/lgbl/NI/6930/P6/LNO40016051?ResultFunctionToken=a163e9f0-cc24-4b55-b726-842eaf99c529&Position=1&SkipToDocumentPage=True&Abfrage=Landesnormen&Kundma0

Ich würde mich dieser Frage anschließen. Habe auch soeben den Abgabenbescheid für Kanal und Wasser erhalten. Beim Kanal ist die (freistehende Garage) nicht berücksichtigt. Beim Wasser allerdings schon, obwohl hier keine Wasserleitung oder ähnliches vorhanden ist. Passt das so?

Danke und LG,
Gerald

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  •  bautech
  •   Gold-Award
17.11.2020  (#10)
Im Gesetz Par.6/4 steht's eindeutig drinnen...
Fürs Wasser jedes Bauwerk, also Grundrissfläche/2 mal angeschlossene Geschosse + 1...

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  •  mspunkt
18.11.2020  (#11)
Bei der Wasseranschlussabgabe zählt die bebaute Fläche, egal ob Wasseranschluss vorhanden oder nicht.
Man muß immer zwischen Wasseranschlussabgabe und Kanal unterscheiden. 
Im Baurecht-Thread gibt's einige Infos darüber, einfach kurz suchen. Karl hat das schon paar mal erläutert. 😉

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  •  Blabla
  •   Silber-Award
19.11.2020  (#12)
Mein Nebengebäude ist leider dazugerechnet worden. Ist leider sehr sehr teuer geworden. Wasser- und Kanalanschlussgebühr hat mir 12.000€ gekostet. 

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